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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – aliphatische Amine“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • aliphatische Amine wie (Mono-)Methylamin (CH3NH2), Dimethylamin ((CH3)2NH), Trimethylamin ((CH3)3N), (Mono-)Ethylamine (CH2CH2NH2), Diethylamin ((CH3CH2)2NH), Triethylamin ((CH3CH2)3N)
  • Methylamin & Ethylamin sind bei Raumtemperatur farblose Gase, die anderen aliphatischen Amine sind leicht flüchtige Flüssigkeiten, welche einen charakteristisch unangenehmen Geruch haben (ammoniakartig bei hoher Konzentration; fischartig bei niedriger Konzentration)
  • Verwendung als Ausgangsmaterialien für chemische Synthesen, als Zwischenprodukte und Lösemittel bei der Herstellung von Kunststoffen, Pflanzenschutzmitteln, Sprengstoffen, Farbstoffen, oberflächenaktiven Substanzen, Katalysatoren und anderen Chemikalien

Exposition

  • in den meisten Fällen durch Einatmen
  • Aufnahme auch über Haut-/Augenkontakt oder den Magen Darmtrakt möglich

Symptomatik

  • Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens
  • Atembeschwerden bis hin zu Atemnot mit Husten, Verengung der oberen Atemwege und der Bronchien sowie ein Lungenödem
  • brennende Schmerzen, Entzündungen, Blasen und Geschwüre bei nasser oder feuchter Haut und Kontakt mit Gas oder Dampf aliphatischer Amine
  • ggf. Erfrierungen bei Kontakt mit unter Druck stehenden, flüssigen aliphatischen Aminen
  • schmerzlose Hornhautödeme mit Schleiersehen, Vorspiegelung graublauer Farben und Halos bei niedrigen Gas- oder Dampfkonzentrationen
  • Konjunktivalblutungen, Hornhauttrübungen und -entzündungen bei höheren Konzentrationen bzw. Kontakt mit flüssigen aliphatischen Aminen mit dem weitere ophthalmologische Symptome wie unerträgliches Brennen, krampfhaftes Blinzeln oder Schließen der Augenlider, Rötung und Tränen können auftreten
  • ggf. kurzzeitig Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwäche und Unruhe nach Einatmen

Dosis-Wirkungs-Beziehungen

  • 0,01 – 20 ppm – Wahrnehmung eines fischartigen Geruchs
  • 5 – 25 ppm – Leichte Sehstörungen
  • 10 – 100 ppm – vorübergehende Schleimhautreizungen
  • 100 – 200 ppm – Geruch wird ammoniakartig
  • > 50 – 500 ppm – Deutliche Reizung von Haut, Augen und oberen Atemwegen mit Konjunktivitis, Erstickungsgefühl, Husten

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 20 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!) → pH-Wert der Tränenflüssigkeit sollte wieder pH 7 erreichen
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
    • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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