Zum Inhalt springen

Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Acrylsäure“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Acrylsäure (CH2=CH-COOH)
  • gelbe Flüssigkeit mit scharfem Geruch bei Raumtemperatur
  • Grundbaustein für die Herstellung von Acrylharzen; Weiterverarbeitung in der Lederverarbeitung, in Farben, Polituren und Klebstoffen und als Bindemittel und zur Oberflächenbehandlung

Exposition

  • in den meisten Fällen durch Aufnahme über die Haut und die Augen
  • Aufnahme auch über durch Einatmen oder den Magen Darmtrakt möglich

Symptomatik

  • Augen-/Schleimhaut-/Rachenreizungen
  • Husten Atembeschwerden mit Brustschmerz, Atemnot, Laryngospasmus & Lungenödem
  • ggf. Atemversagen
  • starke Verätzungen von Haut und Schleimhäuten mit Narbenbildung bei hoher Konzentration
  • Schmerzen, Rötungen, Entzündungen & Blasenbildung bei niedriger Konzentration
  • schwere Verätzungen mit späteren Schädigungen des Auges bei flüssiger Acrylsäure
  • Brennen, Rötungen, Tränenfluss & Lidschluss bei niedriger Dampfkonzentration

Dosis-Wirkungs-Beziehungen

  • 1 ppm – Geruchswahrnehmung
  • 1,5 ppm für 10 min – AEGL I (spürbares Unwohlsein)
  • 68 ppm für 10 min – AEGL II (schwerwiegende, lang
  • andauernde oder fluchtbehindernde Wirkung)
  • 480 ppm für 10 min – AEGL III (tödliche Wirkung)

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 20 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!) → pH-Wert der Tränenflüssigkeit sollte wieder pH 7 erreichen
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
    • Verbrennungsklinik in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert