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Leitlinie „Clinical management of non-fatal strangulation in acute and emergency care services“ des IFAS

veröffentlichende Fachgesellschaft: Institute for Addressing Srangulation (IFAS)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://ifas.org.uk/guidelines-for-clinical-management-of-non-fatal-strangulation-in-acute-and-emergency-care-services/

Grundsätzliches

  • Strangulation = Asphyxie durch Verschluss der Blutgefäße und/oder Luftwege des Halses infolge von äußerem Druck auf den Hals
  • jährlich > 20.000 Strangulationsopfer im Vereinigten Königreich
  • jedes 11. erwachsene Opfer eines sexuellen Übergriffs ist während selbigem erdrosselt/erwürgt worden
  • Strangulation (inkl. Erhängen) und Ersticken stellen die häufigsten Suizidmethoden dar
  • nicht-tödliche Strangulation kann schwerwiegende Folgen wie Dissektion der Halsschlagader, Schlaganfall oder Hirnverletzung haben
  • Hauptgruppen der Strangulation
    • Erhängen
    • Ligaturstrangulation (Erdrosseln)
    • manuelle Strangulation (Erwürgen)

Algorithmus

Quelle: https://ifas.org.uk/wp-content/uploads/2024/02/Non-Fatal-Strangulation-Guidelines_AcuteEmergency_Feb24.pdf

Box A – Anamnese

  • Anzeichen für häuslichen und sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung und Suizidversuch
  • CAVE: Patient*innen werden häufig keine spontanen Angaben zur Strangulation machen (z.B. im Rahmen eines autoerotischen Unfalls)
  • bei verwirrten Patient*innen zusätzlich eine Intoxikation erwägen
  • CAVE: 50 % der Opfer haben keine sichtbaren äußeren Verletzungen am Hals/Kopf (Fehlen sichtbarer Verletzungen darf keinen Einfluss auf weiteres Vorgehen haben)

Box B – Red Flags

  • A – Airway (kompromittierter Atemweg)
    • erhebliche Druckauswirkung auf den Hals (auch in der Vorgeschichte)
    • Dyspnoe (objektive Symptome) oder Stimmveränderungen
    • Dysphagie oder Odynophagie (Schluckbeschwerden oder Schmerzen beim Schlucken)
    • Schwellung des Halses oder Druckdolenz/Schmerzen des Kehlkopfes/der Luftröhre
  • (C) – Halswirbelsäule
    • Mechanismus im Zusammenhang mit HWS-Verletzung oder passender radiolog. Befund
  • B – Breathing (Atmung)
    • Dyspnoe (objektive Symptome)
    • subkutanes Emphysem
  • C – Circulation (Kreislauf)
    • petechiale Einblutungen an Gesicht/Hals/Mund/Augen
    • jeglicher Grad von Blutergüssen am Hals oder Ligaturspuren (CAVE: bei 50 % nicht vorhanden)
    • Karotisgeräusche (CAVE: nicht hörbare Geräusche sind nicht beruhigend)
    • Druckdolenz der Halsschlagader
  • D – Disability
    • Bewusstseinsverlust oder Beinahe-Bewusstlosigkeit (Prä-Synkope)
    • Amnesie oder veränderter Bewusstseinszustand (Schwindel, Verwirrtheit, Gedächtnis- oder Bewusstseinsverlust)
    • Inkontinenz (Blase und/oder Darm)
    • neurologische Symptome (Krampfanfall, schlaganfallähnliche Symptome, starke Kopfschmerzen, Tinnitus, Schwerhörigkeit, Parästhesien etc.)
    • visuelle Symptome (blinkende Lichter/Blitze/Punkte/Sterne, Tunnelblick etc.)
    • vorherige Kopfverletzung/Schlaganfall

Box C – Diagnostik/Bildgebung

  • innerhalb von 1 h Bildgebung in Form von
    • CT-Angiographie des Halses und der intrakraniellen Gefäße
    • UND/ODER Kopf-CT (initiales Kopf-CT ohne Kontrastmittel, wenn die folgenden klinischen Indikatoren vorliegen: GCS <14, beobachteter Anfall, Inkontinenz in Vorgeschichte, fokales neurologisches Defizit, klinisch erkennbares stumpfes Kopftrauma)
    • UND/ODER Thorax-CT bei Anzeichen für subkutanes Emphysem, Dyspnoe oder stumpfen Thorax-Trauma
  • keine Ultraschall-/Karotis-Doppler-Untersuchung sowie einfache Röntgenaufnahme zur Beurteilung der Gefäß- oder Weichteilstrukturen

BOX D – Screening bzgl. häuslicher/sexueller Gewalt

  • Beurteilung bzgl. des Risikos des Vorliegens von häuslicher/sexueller Gewalt, auch ggü. Kindern
  • Beurteilung des Risikos für Suizid oder Selbstverletzung (CAVE: Erhängen/Würgen deutet oft auf sehr hohe Suizidabsicht hin)
  • Weiterleitung an Gewaltschutzambulanz, Polizei, Beratungsstelle etc.

Box E – Einweisungs-/Aufnahmekriterien

  • Aufnahme entweder zur Behandlung von Verletzungen, aus sozialen bzw. Schutzgründen oder aus beiden Gründen erforderlich
  • weitere Einweisungs-/Aufnahmekriterien
    • Bedenken bzgl. des Atemwegs
    • klinischer Zustand
    • Vorgeschichte bzgl. erheblicher stumpfer Krafteinwirkung/Druck auf Hals oder Kopf
    • signifikante Ergebnisse bei Bildgebung
    • unsicheres Entlassszenario
    • gefährdete Bevölkerungsgruppen (z.B. Kinder, ältere Menschen, Schwangere, Obdachlose) und/oder Schutzanforderungen, inkl. Selbstverletzungsrisiko
  • CAVE: verzögerte Atemwegsbeschwerden sind selten und treten wahrscheinlich innerhalb der ersten 6 h nach Angriff/Verletzung auf, abhängig von Faktoren wie Art/Ausmaß der Verletzung usw.
Published inLeitlinien kompakt

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