veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Datum der Veröffentlichung: 22.06.2015
Ablaufdatum: 21.06.2020
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/B978-3-437-22061-6.50348-7
Versorgungsstufe 1: Geburtshilfliche Abteilung ohne
angeschlossene Kinderklinik
- Weiterverlegungsindikationen aus Stufe 1 in Stufe 2 bzw. 3 für Schwangere bei:
- drohender Frühgeburt (Gestationsalter < 36 + 0 SSW)
- fetaler Wachstumsretardierung mit einem erwarteten Geburtsgewicht < 3. Perzentile
- fetaler Fehlbildung oder Verdacht darauf mit Notwendigkeit zu weiterer Diagnostik und/oder Therapie
- fetaler Stoffwechselerkrankung
- Diabetes der Mutter
- Morbus haemolyticus fetalis
- Drogenabhängigkeit der Mutter
- Verdacht auf Infektion des Feten
- Zwillingen und höhergradigen Mehrlingen
Versorgungsstufe 2A: Geburtshilfliche Abteilung mit
angeschlossener Kinderklinik (perinatologische
Grundversorgung)
- Weiterverlegungsindikation aus Stufe 2A in Stufe 2B bzw. 3 für Schwangere bei:
- drohender Frühgeburt <, 32 + 0 SSW
- erwartetem Geburtsgewicht < 1500 g
- Zwillingen < 34 + 0 SSW (nach GBA Papier < 33 + 0 SSW)
- höher gradigen Mehrlingen
- schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen (fetaler Wachstumsretardierung < 3. Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP-Syndrom)
- insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung
Versorgungsstufe 2B: Perinatologischer Schwerpunkt (LEVEL 2-
Zentrum)
- in Kliniken der Versorgungsstufe 2B werden Schwangere behandelt, wenn keine zusätzlichen schweren Erkrankungen von Mutter und Kind vorliegen bei:
- drohender Frühgeburt ≥ 29 + 0 SSW
- geschätztem Geburtsgewicht > 1000 g (GBA > 1250 g)
- pränatal diagnostizierten fetalen Fehlbildungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare Notfallversorgung des Neugeborenen erforderlich ist
- präpartal bekannten Erkrankungen der Mutter, die eine intensive Überwachung der Schwangerschaft erfordern aber Mutter oder Feten akut nicht bedrohen
- Weiterverlegungsindikationen aus Stufe 2B in Stufe 3 für Schwangere mit den folgenden unter Stufe 3 angegebenen Risiken
Versorgungsstufe 3: Perinatalzentrum (LEVEL 1-Zentrum)
- in ein Perinatalzentrum müssen Schwangere verlegt werden bei:
- drohender Frühgeburt < 29 + 0 SSW oder geschätzten Geburtsgewicht < 1000 g (nach GBA < 1250 g)
- allen höher gradigen Mehrlingsschwangerschaften (nach GBA > 2 < 33 + 0 SSW und > 3 alle)
- pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine zügige Behandlung des Neugeborenen erforderlich ist, z.B.:
- angeborenen Fehlbildungen (z.B. kritischer Herzfehler, Zwerchfellhernie, Meningomyelozele, Gastroschisis)
- Morbus haemolyticus fetalis
- Hydrops fetalis
- feto-fetales Transfusionssyndrom
- hämodynamisch relevante fetale Herzrhythmusstörungen
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