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Leitlinie „Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe“ der DGGG

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Datum der Veröffentlichung: 22.06.2015
Ablaufdatum: 21.06.2020
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/B978-3-437-22061-6.50348-7

Versorgungsstufe 1: Geburtshilfliche Abteilung ohne
angeschlossene Kinderklinik

  • Weiterverlegungsindikationen aus Stufe 1 in Stufe 2 bzw. 3 für Schwangere bei:
    • drohender Frühgeburt (Gestationsalter < 36 + 0 SSW)
    • fetaler Wachstumsretardierung mit einem erwarteten Geburtsgewicht < 3. Perzentile
    • fetaler Fehlbildung oder Verdacht darauf mit Notwendigkeit zu weiterer Diagnostik und/oder Therapie
    • fetaler Stoffwechselerkrankung
    • Diabetes der Mutter
    • Morbus haemolyticus fetalis
    • Drogenabhängigkeit der Mutter
    • Verdacht auf Infektion des Feten
    • Zwillingen und höhergradigen Mehrlingen

Versorgungsstufe 2A: Geburtshilfliche Abteilung mit
angeschlossener Kinderklinik (perinatologische
Grundversorgung)

  • Weiterverlegungsindikation aus Stufe 2A in Stufe 2B bzw. 3 für Schwangere bei:
    • drohender Frühgeburt <, 32 + 0 SSW
    • erwartetem Geburtsgewicht < 1500 g
    • Zwillingen < 34 + 0 SSW (nach GBA Papier < 33 + 0 SSW)
    • höher gradigen Mehrlingen
    • schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen (fetaler Wachstumsretardierung < 3. Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP-Syndrom)
    • insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung

Versorgungsstufe 2B: Perinatologischer Schwerpunkt (LEVEL 2-
Zentrum)

  • in Kliniken der Versorgungsstufe 2B werden Schwangere behandelt, wenn keine zusätzlichen schweren Erkrankungen von Mutter und Kind vorliegen bei:
    • drohender Frühgeburt ≥ 29 + 0 SSW
    • geschätztem Geburtsgewicht > 1000 g (GBA > 1250 g)
    • pränatal diagnostizierten fetalen Fehlbildungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare Notfallversorgung des Neugeborenen erforderlich ist
    • präpartal bekannten Erkrankungen der Mutter, die eine intensive Überwachung der Schwangerschaft erfordern aber Mutter oder Feten akut nicht bedrohen
    • Weiterverlegungsindikationen aus Stufe 2B in Stufe 3 für Schwangere mit den folgenden unter Stufe 3 angegebenen Risiken

Versorgungsstufe 3: Perinatalzentrum (LEVEL 1-Zentrum)

  • in ein Perinatalzentrum müssen Schwangere verlegt werden bei:
    • drohender Frühgeburt < 29 + 0 SSW oder geschätzten Geburtsgewicht < 1000 g (nach GBA < 1250 g)
    • allen höher gradigen Mehrlingsschwangerschaften (nach GBA > 2 < 33 + 0 SSW und > 3 alle)
    • pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine zügige Behandlung des Neugeborenen erforderlich ist, z.B.:
      • angeborenen Fehlbildungen (z.B. kritischer Herzfehler, Zwerchfellhernie, Meningomyelozele, Gastroschisis)
      • Morbus haemolyticus fetalis
      • Hydrops fetalis
      • feto-fetales Transfusionssyndrom
      • hämodynamisch relevante fetale Herzrhythmusstörungen
Published inLeitlinien kompakt

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