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Leitlinie „Prise en charge du brûlé grave à la phase aiguë chez l’adulte et l’enfant“ (Management akuter Verbrennungen bei Erwachsenen und Kindern) der SFAR

veröffentlichende Fachgesellschaft: French Society of Anaesthesia, Critical Care and perioperative Medecine
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 24.05.2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://sfar.org/prise-en-charge-du-brule-grave-a-la-phase-aigue-chez-ladulte-et-lenfant/

Grundsätzliches

  • Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche gemäß Formel von Lund und Browder
  • bei schweren Verbrennungen unverzüglicher Transport in Zentrum für Brandverletzungen
  • Empfehlung zur Verbesserung der Erstbeurteilung von schweren Verbrennungen durch Einsatz von Telemedizin
  • Durchführung einer Escharotomie, wenn tiefe Verbrennung zu Kompartmentsyndrom an Gliedmaßen oder dem Rumpf führen, was Atemwege, Atmung und/oder den Kreislauf beeinträchtigt
    • idealerweise in Zentrum für Brandverletzte durch erfahrenen Arzt

Flüssigkeitstherapie

  • 20 mL/kg balancierte, kristalloide Lösung i.v. in der ersten Stunde Verbrennungsopfers mit einer verbrannten Hautfläche von
    • ≥ 20% bei Erwachsenen
    • ≥ 10% bei Kindern
  • Infusionsvolumina bei schweren Verbrennungen im Verlauf der Behandlung so schnell wie möglich an die Daten der hämodynamischen Beurteilung anpassen
  • Verabreichung von Humanalbumin bei Patienten mit schweren Verbrennungen und verbrannte Körperoberfläche von mehr als 30 % auch über die ersten 6 Stunden der Behandlung hinaus zu verwenden
  • Verwendung von Hydroxyethylstärke (HES) bei schweren Verbrennungen kontraindiziert

Atemwegsmanagement und Atmung

  • Patienten mit Verbrennungen im Gesicht oder am Hals nicht routinemäßig intubieren
  • Patienten mit einer Verbrennung des gesamten Gesichts in Kombination mit einer der folgenden Situationen intubieren:
    • tiefe, kreisförmige Verbrennung am Hals und/oder
    • beginnende oder bereits eingetretene Symptome einer Atemwegsobstruktion (z.B. Stimmveränderung, Stridor, laryngeale Dyspnoe) und/oder
  • sehr ausgedehnte Verbrennung (d.h. verbrannte Körperoberfläche ≥ 40%)
  • bei Verdacht auf Rauchgasinhalation außerhalb von spezialisierten Zentren keine Bronchoskopie durchzuführen, um Verlegung nicht zu verzögern
  • bei Verdacht auf Rauchgasvergiftung keine routinemäßige Hydroxocobalamin-Gabe
    • Hydroxocobalamin nur dann zu verabreichen, wenn Rauchgasvergiftung vorliegt und der Verdacht auf schwere Cyanidvergiftung bei Erwachsenen oder eine mittelschwere Cyanidvergiftung bei Kindern besteht
  • bei Verdacht auf Kohlenmonoxidvergiftung infolge einer Rauchgasinhalation keine routinemäßige hyperbare Sauerstofftherapie durchführen

Analgesie

  • multimodale Analgesie bei der Analgetika anhand von validierten Skalen zur Bewertung von Wohlbefinden und Schmerz titriert werden
  • Verwendung von Ketamin i.v. titriert zur Behandlung von starken Verbrennungsschmerzen in Kombination mit anderen Analgetika
  • nicht-pharmakologische Techniken in Verbindung mit Analgetika während des Verbindens der Wunden einsetzen, wenn es die Situation bei stabilen Patienten zulässt
  • Verbrennungen bei Patienten mit einer verbrannten Körperoberfläche von < 20% bei Erwachsenen und < 10% bei Kindern zu kühlen, wenn kein Schockzustand vorliegt

Sonstiges

  • verbrannte Stellen bereits in der Anfangsphase abzudecken, um Hypothermie und Risiko einer mikrobiellen Kontamination zu begrenzen
  • keine systemische Antibiotikaprophylaxe
  • bei schweren Verbrennungen in Anfangsphase Thromboseprophylaxe verabreichen
Published inLeitlinien kompakt

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