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Leitlinie „Psychosoziale Notfallversorgung – Teil I und II“ des BBK

veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 25.07.2012
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-07-psnv-qualitaet-stand-leitlinien-teil-1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6

  • Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
  • übergreifende Ziele der PSNV
    • Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen
    • Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
    • Bereitstellung von adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und – bezogen auf Einsatzkräfte – einsatzbezogene psychische Fehlbeanspruchungsfolgen
  • PSNV ist in Führungs- und Organisationsstrukturen einzubinden und dabei auf bereits bestehende Strukturen der Gefahrenabwehr abzustimmen
    • bei Einbindung ist das gesamte Führungssystem zu berücksichtigen
    • bei Einbindung in die jeweilige Einsatzabschnittsstruktur PSNV mit Einsatzabschnitten Rettungs- und Sanitätsdienst und/oder Betreuungsdienst verknüpfen
  • Differenzierung der PSNV-Maßnahmen in der Gefahrenabwehr je nach Zielgruppe
    • Maßnahmen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende
    • Maßnahmen für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, des THW und der Bundeswehr
  • Gliederung der Hilfe in
    • kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte psychosoziale Akuthilfen durch einsatzerfahrene (s.g. „feldkompetente“) Notfallseelsorger, Mitarbeiter aus Kriseninterventionsteams der Hilfsorganisationen oder andere Anbieter, Notfallpsychologen, usw.
    • mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen aus diversen psychosozialen Hilfesystemen, wie beispielsweise psychosoziale Beratungsstellen, Sozial-, Gesundheits- und Versorgungsämter, Selbsthilfegruppen und die gemeindliche Seelsorge
  • Einsatzspektrum der PSNV
    • nach eingetretenem Tod
    • Konfrontation mit dem Tod (Person verstirbt)
    • massive Gewalterfahrung
    • Unfälle
    • (potenzielle) Großschadenslage
    • Evakuierung
    • CBRN-Lage
    • Kinder
    • Suizid
    • Brände
    • Einsatzkräfte
    • Konfrontation mit schwerer Verletzung
    • hohe persönliche Betroffenheit
    • Unterstützung der Betreuungsdienste
    • Betreuung
    • Einschätzung weiterführenden Betreuungsbedarfe
  • für komplexe Gefahren- und Schadenslagen sind PSNV-Führungskräfte vorzubereiten, bereitzustellen und einzusetzen
  • bei komplexen Gefahren- oder Schadenslagen Einrichtung längerfristiger anlassbezogener Koordinierungsstelle PSNV
  • PSNV in Einsatzalltag einbinden; bundesweit flächendeckendes Netz psychosozialer Akuthilfe sicherstellen und psychosoziale Prävention für Einsatzkräfte in den alltäglichen Strukturen der Gefahrenabwehr verankern
  • psychosoziale Prävention im Einsatzalltag ist grundlegender Bestandteil der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ggü. den eigenen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften
  • Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes psychosozialer Akuthilfe liegt im Zuständigkeitsbereich der Landkreise/kreisfreien Städte/Stadtstaaten
  • Förderung interdisziplinärer und organisationsübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Anbietern der PSNV und Vertretern der Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr
  • Tätigkeits- und Kompetenzprofile
    • operative PSNV-Kräfte
      • Kräfte der psychosozialen Akuthilfen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und Vermissende (wie Kräfte der Kriseninterventionsteams im Rettungsdienst, der Notfallseelsorge, der Notfallpsychologie)
      • Kräfte der psychologischen Hilfen und ärztlichen und psychotherapeutischen Frühintervention in den ersten Stunden nach einer komplexen Gefahren- und Schadenslage oder Katastrophe aus diversen Hintergrunddiensten (z. B. Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krisendienste, Traumaambulanzen, etc.)
      • psychosoziale Fachkräfte als kontinuierliche Ansprechpartner und PSNV-Einsatzkräfte im Einsatzwesen für primäre Prävention, Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge (wie Feuerwehr- und Polizeiseelsorger, Polizeipsychologen, etc.)
      • speziell geschulte Einsatzkräfte als kollegiale Ansprechpartner
        und PSNV-Einsatzkräfte im Einsatzwesen für primäre Prävention,
        Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge (Peers, soziale bzw. kollegiale Ansprechpartner, etc.)
    • PSNV-Führungskräfte
      • Fachberater PSNV im Stab (operativ-taktische und politisch-administrative Führungsebene)
      • Leiter PSNV im Schadengebiet bzw. an der Einsatzstelle
      • PSNV-Führungsassistent für den Leiter PSNV im Schadengebiet bzw. an der Einsatzstelle
  • Ländern wird die Einrichtung einer Landeszentralstelle oder Berufung eines Landesbeauftragten für PSNV empfohlen
Published inIm Notfall PsychiatrieLeitlinien kompakt

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