veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 25.07.2012
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-07-psnv-qualitaet-stand-leitlinien-teil-1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6
- Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
- übergreifende Ziele der PSNV
- Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen
- Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
- Bereitstellung von adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und – bezogen auf Einsatzkräfte – einsatzbezogene psychische Fehlbeanspruchungsfolgen
- PSNV ist in Führungs- und Organisationsstrukturen einzubinden und dabei auf bereits bestehende Strukturen der Gefahrenabwehr abzustimmen
- bei Einbindung ist das gesamte Führungssystem zu berücksichtigen
- bei Einbindung in die jeweilige Einsatzabschnittsstruktur PSNV mit Einsatzabschnitten Rettungs- und Sanitätsdienst und/oder Betreuungsdienst verknüpfen
- Differenzierung der PSNV-Maßnahmen in der Gefahrenabwehr je nach Zielgruppe
- Maßnahmen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende
- Maßnahmen für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, des THW und der Bundeswehr
- Gliederung der Hilfe in
- kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte psychosoziale Akuthilfen durch einsatzerfahrene (s.g. „feldkompetente“) Notfallseelsorger, Mitarbeiter aus Kriseninterventionsteams der Hilfsorganisationen oder andere Anbieter, Notfallpsychologen, usw.
- mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen aus diversen psychosozialen Hilfesystemen, wie beispielsweise psychosoziale Beratungsstellen, Sozial-, Gesundheits- und Versorgungsämter, Selbsthilfegruppen und die gemeindliche Seelsorge
- Einsatzspektrum der PSNV
- nach eingetretenem Tod
- Konfrontation mit dem Tod (Person verstirbt)
- massive Gewalterfahrung
- Unfälle
- (potenzielle) Großschadenslage
- Evakuierung
- CBRN-Lage
- Kinder
- Suizid
- Brände
- Einsatzkräfte
- Konfrontation mit schwerer Verletzung
- hohe persönliche Betroffenheit
- Unterstützung der Betreuungsdienste
- Betreuung
- Einschätzung weiterführenden Betreuungsbedarfe
- für komplexe Gefahren- und Schadenslagen sind PSNV-Führungskräfte vorzubereiten, bereitzustellen und einzusetzen
- bei komplexen Gefahren- oder Schadenslagen Einrichtung längerfristiger anlassbezogener Koordinierungsstelle PSNV
- PSNV in Einsatzalltag einbinden; bundesweit flächendeckendes Netz psychosozialer Akuthilfe sicherstellen und psychosoziale Prävention für Einsatzkräfte in den alltäglichen Strukturen der Gefahrenabwehr verankern
- psychosoziale Prävention im Einsatzalltag ist grundlegender Bestandteil der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ggü. den eigenen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften
- Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes psychosozialer Akuthilfe liegt im Zuständigkeitsbereich der Landkreise/kreisfreien Städte/Stadtstaaten
- Förderung interdisziplinärer und organisationsübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Anbietern der PSNV und Vertretern der Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr
- Tätigkeits- und Kompetenzprofile
- operative PSNV-Kräfte
- Kräfte der psychosozialen Akuthilfen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und Vermissende (wie Kräfte der Kriseninterventionsteams im Rettungsdienst, der Notfallseelsorge, der Notfallpsychologie)
- Kräfte der psychologischen Hilfen und ärztlichen und psychotherapeutischen Frühintervention in den ersten Stunden nach einer komplexen Gefahren- und Schadenslage oder Katastrophe aus diversen Hintergrunddiensten (z. B. Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krisendienste, Traumaambulanzen, etc.)
- psychosoziale Fachkräfte als kontinuierliche Ansprechpartner und PSNV-Einsatzkräfte im Einsatzwesen für primäre Prävention, Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge (wie Feuerwehr- und Polizeiseelsorger, Polizeipsychologen, etc.)
- speziell geschulte Einsatzkräfte als kollegiale Ansprechpartner
und PSNV-Einsatzkräfte im Einsatzwesen für primäre Prävention,
Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge (Peers, soziale bzw. kollegiale Ansprechpartner, etc.)
- PSNV-Führungskräfte
- Fachberater PSNV im Stab (operativ-taktische und politisch-administrative Führungsebene)
- Leiter PSNV im Schadengebiet bzw. an der Einsatzstelle
- PSNV-Führungsassistent für den Leiter PSNV im Schadengebiet bzw. an der Einsatzstelle
- operative PSNV-Kräfte
- Ländern wird die Einrichtung einer Landeszentralstelle oder Berufung eines Landesbeauftragten für PSNV empfohlen
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