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Leitlinie „Transfer of the Critically Ill Adult“ der ICS

veröffentlichende Fachgesellschaft: Intensive Care Society (ICS)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 22.04.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://ics.ac.uk/asset/A43A23D6%2D6273%2D4613%2DABF0EA50DAA85F31/ & https://ics.ac.uk/asset/AE8CB1DD%2D0BDA%2D4AE6%2DBA8E1A8A84F4EA87/

Grundsätzliches

  • schwer kranke und schwer verletzte Patient*innen, die verlegt werden, als Intensivpatient*innen mit den gleichen Versorgungsstandards behandeln und unabhängig davon, von wo und wohin sie verlegt werden
  • für Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses (intrahospital) und zwischen Krankenhäusern (interhospital) gelten identische Standards

Organisation und Planung

  • Regionen, Intensivversorgungsnetzwerke, Krankenhausverbünde, Akutkrankenhäuser und Intensiverlegungsorganisationen sollten zusammenarbeiten, um klare Prozesse für die Überwachung, Koordination und Durchführung von Kapazitätsübertragungen innerhalb ihres geografischen Zuständigkeitsbereichs zu entwickeln
  • jedes Intensivversorgungsnetzwerk sollte über einen benannten Verantwortlichen für Verlegungen verfügen, zu dessen Aufgaben die Zusammenarbeit mit den regionalen Verlegungsdiensten, die Entwicklung von Verlegungsrichtlinien, regional standardisierte Schulungen und Fortbildungen zum Thema Vermittlung sowie die Qualitätssicherung gehören
  • jedes Intensivversorgungsnetzwerk sollte über regionale Verlegungsrichtlinien verfügen, die einheitliche Standards gewährleisten, unabhängig davon, wer die Patient*innen verlegt.
    • Leitlinien zu Versorgungsstandards, klinischer Begleitung, Dokumentation und Steuerung sowohl von Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses als auch zwischen Krankenhäusern, die von lokalen Teams durchgeführt werden
  • jedes Intensivnetzwerk muss über ein festgelegtes Verfahren zur Dokumentation jedes von einem lokalen Krankenhausteam durchgeführten Verlegungsvorgangs zwischen Krankenhäusern verfügen (Dokumentation muss den obligatorischen Mindestdatensatz für die Verlegung von Erwachsenen in der Intensivmedizin enthalten, um eine landesweite Datenerhebung zu ermöglichen, und sollte zusätzliche operative Details umfassen, um die Nachverfolgung der Aktivitäten innerhalb des Netzwerks zu ermöglichen)
  • Krankenhausverbände, Netzwerke für die Intensivversorgung und Intensiverlegungsorganisationen müssen bei der Datenerhebung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der vorgeschriebene Mindestdatensatz für alle Verlegungen erfasst und übermittelt wird, unabhängig davon, wer die Verlegung durchführt

Organisation innerhalb von Krankenhausverbänden

  • alle Akutkrankenhäuser sollten eine*n leitende*n Fachärzt*in für Intensivverlegungen benennen, die/der für Leitlinien, Personalschulung, Kompetenzen und die Bereitstellung von Ausrüstung verantwortlich ist
  • alle Akutkrankenhäuser müssen über Systeme und Ressourcen verfügen, um kritisch kranke Patient*innen bei Bedarf rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, wiederbeleben, stabilisieren und verlegen zu können
  • Pläne müssen alle Bereiche umfassen, in denen kritisch kranke und verletzte Patient*innen behandelt werden, inkl. Intensiv- & erweiterter Versorgungsbereiche, Stationen, Notaufnahmen, Operationssäle sowie Diagnose- & Eingriffsräumen
  • alle Krankenhausverbänden müssen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass Verlegungen aus Kapazitätsgründen nur als letztes Mittel und gemäß regional vereinbarter Grundsätze und Verfahren erfolgen

Rolle spezialisierter Transportdienste für die Intensivverlegungen von Erwachsenen (ACCTS)

  • Regionen und Intensivversorgungsnetzwerke sollten weiterhin eng mit den Verlegungsorganisationen zusammenarbeiten, sofern diese verfügbar sind, um rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gerechte und effiziente Dienstleistungen anzubieten, die den geografischen Anforderungen und den Anforderungen an die Versorgungsketten angemessen gerecht werden
  • Akutkrankenhäuser müssen Vorkehrungen treffen und weiterhin die Verlegung von Patienten in die Intensivversorgung gewährleisten, falls die Verlegungsorganisationen ausgelastet oder nicht verfügbar sind

Standards für Rettungswagen

  • alle Akutkrankenhäuser, die für den Transport von kritisch kranken Patienten zuständig sind, müssen über DIN-konforme Fahrzeuge verfügen, die für den sicheren Transport spezieller Transportausrüstung ausgelegt sind
  • Intensivtransportwagen müssen regelmäßig gewartet werden
  • klinisches Begleitpersonal sollte sich je nach Bedarf vor der Abfahrt mit dem Rettungsdienstpersonal abstimmen, um sicherzustellen, dass ausreichend Sauerstoff und ein funktionsfähiger Wechselrichter vorhanden sind
  • klinische Begleitpersonal und das Rettungsdienstpersonal müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Ausrüstungsgegenstände vor der Abfahrt sicher im Intensivtransportwagen verstaut sind

Priorisierung von Verlegungen

  • Regionalverbünde, Intensivversorgungsnetzwerke und Verlegungsorganisationen sollen eng mit dem Rettungsdienst zusammenarbeiten, um ein regionales Konzept für die Triage und Priorisierung von Verlegungen zu entwickeln und so eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, unabhängig davon, wer die Verlegung durchführt
  • Rücktransporte und Kapazitätsverlagerungen sollten von spezialisierten Verlegungsorganisationen durchgeführt werden oder, falls diese nicht verfügbar sind, von klinischen Teams aus Akutkrankenhäusern unter Einsatz von Rettungswagen
  • Rücktransporte und Kapazitätsverlegungen sollten in der Regel während der normalen Arbeitszeiten (07:00 – 22:00 Uhr) und nicht über Nacht erfolgen

Ausbildung und Kompetenzen

  • Entwicklung von standardisierten Transfer-Schulungskursen oder Anforderungen an einen Kernlehrplan für lokal durchgeführte Kurse, die auf Vorgaben der verantwortlichen Fachgesellschaften beruhen
  • Intensivversorgungsnetzwerke sollten standardisierte Schulungskurse für Verlegungen oder Anforderungen an einen Kernlehrplan übernehmen, sofern diese vorhanden sind, oder einen standardisierten Kurs innerhalb des Netzwerks entwickeln, um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser ihr Personal angemessen schulen können
  • klinisches Personal, das Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses oder zwischen Krankenhäusern durchführt, muss eine spezifische Schulung für Verlegungen absolviert haben, Erfahrungen in diesem Bereich sammeln und in der Lage sein, das für die Rolle benötigte bzw. erforderliche Kompetenzspektrum nachzuweisen
  • klinisches Personal darf keine Verlegungen ohne Aufsicht durchführen, bis es die oben genannten Anforderungen erfüllt sind (Aufsicht muss direkt durch geschultes, kompetentes und erfahrenes Personal erfolgen)
  • Intensivpflegenetzwerke und Verlegungenorganisationen sollten mit regionalen Partnern zusammenarbeiten, die für die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Advanced Critical Care Practitioners (ACCP) und Pflegepersonal zuständig sind, um die Bereitstellung von zusätzlichen Schulungsmöglichkeiten zu unterstützen

Equipment

  • alle Überwachungsgeräte und Ausrüstungsgegenstände müssen für den Einsatz in der jeweiligen Transportumgebung geeignet sein und sicher auf dem Transportwagen befestigt werden, sodass sie den DIN-Normen entsprechen
  • Ausrüstung muss jährlich gewartet und je nach Bedarf täglich bzw. wöchentlich überprüft werden, um das Risiko eines Ausfalls während des Transports zu minimieren (Dokumentation der täglichen bzw. wöchentlichen Tests)
  • Notfallrucksäcke o.Ä. müssen regelmäßig überprüft werden, und die verantwortlichen Anbieter müssen über ein Verfahren verfügen, das sicherstellt, dass alle Verbrauchsmaterialien vorhanden sind und ihr Verfallsdatum nicht überschritten haben
  • Intensivnetzwerke und Akutkrankenhäuser sollten mit den Verlegungsorganisationen zusammenarbeiten, um die Transportausrüstung (Fahrzeug, Ausrüstungslisten, Notfallrucksäcke, Medikamententaschen etc.) soweit möglich zu standardisieren, was praktische und sicherheitsrelevante Vorteile mit sich bringt
  • Akutkrankenhäuser müssen für das klinische Begleitpersonal, das den Transport durchführt, angemessene persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen

Medikamente

  • für alle Verlegungen müssen spezielle Medikamententaschen/Ampullarien zur Verfügung stehen
  • Medikamententaschen versiegeln, sicher aufbewahren und wöchentlich überprüfen
  • Krankenhäuser müssen sicherstellen, dass eine angemessene Dokumentation (Verordnung und Verabreichung) der während der Verlegung verwendeten Medikamente vorliegt

Entscheidungen über Transfer und Ethik

  • Entscheidung über die Verlegung und die Aufnahme eines Patient*innen sollte von den zuständigen Fachärzt*innen sowohl im überweisenden als auch im aufnehmenden Krankenhaus getroffen werden
  • zeitkritische Verlegungen für sofortige lebensrettende Maßnahmen dürfen nicht durch die mangelnde Verfügbarkeit eines Intensivbettes im Fachzentrum verzögert werden
  • Richtlinien zur Rückverlegung von Patient*innen, die keine fachärztliche Versorgung mehr benötigen, sollten netzwerkübergreifend abgestimmt werden (Patient*innen, die zurückverlegt werden müssen, sollten innerhalb von 48 h nach Feststellung ihrer Eignung für die Rückverlegung verlegt werden)
  • Kapazitätsverlegungen sollten nur unter außergewöhnlichen Umständen und ausschließlich zur Ermöglichung der medizinischen und chirurgischen Notfallversorgung in Betracht gezogen werden
  • von Regionalverbünden, Intensivversorgungsnetzwerken und Regionen sollten operative und verwaltungstechnische Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Kapazitätsverlegungen festgelegt werden, die klare Eskalationsprozesse beinhalten sollten
  • Intensivversorgungsnetzwerke/Regionen sollten Richtlinien vorlegen, um den routinemäßigen Einsatz von Kapazitätsverlegungen auf ein Minimum zu beschränken

Kommunikation mit Patient*en und Angehörigen

  • Patient*innen und ihre Angehörigen sollten in allen Phasen des Verlegungsprozesses auf dem Laufenden gehalten und mit entsprechenden schriftlichen Informationen versorgt werden
  • sofern Patient*innen selbst in der Lage sind, den Kontakt zu ihren Angehörigen aufrechtzuerhalten, sollten sie dabei unterstützt werden

Wahl des Transportmittels

  • Ferntransporte sollten sorgfältig abgewogen und, sofern verfügbar, von spezialisierten Verlegungsdiensten durchgeführt werden
  • bei einer Fahrzeit von mehr als 3 – 4 h sollte die Patient*innenversorgung entsprechend geplant werden, um das Risiko für die Patient*innen zu minimieren
  • Lufttransporte sollten ausschließlich von speziell geschulten, kompetenten und erfahrenen Personen durchgeführt werden, die im Rahmen eines geeigneten Kontrollsystems arbeiten

Begleitpersonal und Risikobewertung

  • vor dem Transport kritisch kranker Patient*innen sollte eine Risikobewertung von leitendem medizinischen Fachpersonal (z.B. Fachärzt*in, Oberärzt*in oder gleichwertige Position, Advanced Critical Care Practitioner oder leitende Pflegekraft) durchgeführt und dokumentiert werden, um das voraussichtliche Risikoniveau während des Transports zu ermitteln
  • Ergebnis der Risikobewertung sollte herangezogen werden, um die erforderlichen Kompetenzen der klinischen Begleitpersonen festzulegen, die die Patient*innen während des Transports begleiten
  • Patient*innen mit erhöhtem Risiko müssen von zwei entsprechend geschulten, kompetenten und erfahrenen klinischen Begleitpersonen begleitet werden, die in der Lage sind, die Intensivversorgung fortzusetzen und unerwartete Ereignisse während des Transports mit telefonischer Unterstützung aus der Ferne eigenständig zu bewältigen
  • Akutkrankenhäuser müssen über einen Plan verfügen, der rund um die Uhr die Bereitstellung von zwei entsprechend geschulten und erfahrenen medizinischen Fachkräften zur Begleitung eines kritisch kranken Patient*innen gewährleistet, der eine Verlegung zwischen Krankenhäusern benötigt
  • Personal des Rettungsdienstes darf nicht als zweite medizinische Begleitperson bei einer Verlegung unter Intensivpflege eingesetzt werden

Stabilisierung und Vorbereitung der Patient*innen auf den Transport

  • Patient*innen sollten vor dem Transport angemessen stabilisiert werden, um die mit der Bewegung verbundenen physiologischen Störungen zu verringern und das Risiko einer Verschlechterung des Zustands während des Transports zu mindern
  • Patient*innen mit tatsächlichen oder zu erwartenden Beeinträchtigungen der Atemwege, der Atmung oder der Neurologie sollten vor dem Transport intubiert und beatmet werden
  • bei Patient*innen mit Tracheostoma müssen geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen werden
  • Patient*innen sollten über mindestens zwei periphere venöse Zugänge oder einen mehrlumigen zentralen venösen Zugang verfügen
  • Blut muss in einer geeigneten, versiegelten Bluttransportbox bereitgestellt werden, und die Vorschriften bzgl. Verordnung, Verabreichung und Dokumentation sind zu befolgen
  • neurologischen Status regelmäßig beurteilen und dokumentieren (alle 15 min bei Patient*innen der auffälliger Neurologie, alle 30 – 60 Minuten bei allen anderen)
  • Patient*innenakten müssen kopiert oder elektronisch übermittelt werden (zur Weitergabe wichtiger Informationen ist ein entsprechendes Überweisungsschreiben oder Übergabedokument zu verwenden)
  • ausreichende Mengen an Bolus- und Infusionsmedikamenten für mindestens die doppelte Dauer der geplanten Verlegung vorhalten
  • Privatsphäre, Würde und Körpertemperatur des Patient*innen sollten gewahrt bleiben
  • klinische Übergabe zw. dem überweisenden und aufnehmenden Team muss stattfinden
  • klarer Plan für die Rückführung des Teams und der Ausrüstung nach der Verlegung muss vorliegen

Verwendung von Checklisten

  • Checklisten sollten verwendet werden, um sicherzustellen, dass vor jeder Phase der Verlegung alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen wurden
  1. Akutkrankenhäuser sollten über eine Checkliste für krankenhausinterne Verlegungen verfügen, die organisationsweit standardisiert ist und bei allen Verlegungen in die Intensivpflege zum Einsatz kommt
  2. Intensivversorgungsnetzwerke sollten eine standardisierte Checkliste für krankenhausübergreifende Verlegungen einführen und an ihre Region anpassen, die alle Phasen der Verlegung (Vorbereitung, Abtransport, Nachsorge) abdeckt
  3. fachspezifische Ergänzungen zur Checkliste sollten verwendet werden, wenn einzelne Patient*innen besondere Anforderungen haben (z.B. bei Verlegungen von Schwangeren)

Überwachung während des Transports

  • bei jedem Transport innerhalb eines Krankenhauses und zwischen Krankenhäusern müssen Mindeststandards für die kontinuierliche Überwachung eingehalten werden
  • alle Monitore, Anzeigen von Beatmungsgeräten und Spritzenpumpen sollten für das begleitende Personal gut sichtbar sein
  • Überwachungskabel sollten zu einem „Bündel“ zusammengebunden werden, um die Sicherheit zu erhöhen
  • für jeden Transport innerhalb eines Krankenhauses und zwischen Krankenhäusern muss ein dokumentiertes Protokoll mit Beobachtungen und Ereignissen geführt werden

Sicherheit während des Transports

  • Patient*innen müssen mit einem geeigneten Gurtsystem auf der Trage gesichert werden
  • begleitendes medizinisches Personal muss während der Fahrt sitzen bleiben und angeschnallt sein (Fahrer*in soll das Fahrzeug sicher zum Stehen bringen, falls medizinische Maßnahmen erforderlich sind)
  • alle tragbaren Geräte, inkl. Verbrauchsmaterialien und Medikamententaschen, müssen sicher verstaut werden, um das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls zu verringern
  • Fahren im Notfalleinsatz (Inanspruchnahme von Sonder- & Wegerechten) ist bei Intensivtransfers nicht immer erforderlich –> Entscheidung muss in den Transferunterlagen dokumentiert werden und anhand festgelegter Kriterien begründbar sein

Dokumentation und Übergabe

  • über alle Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses sowie zwischen Krankenhäusern sind Aufzeichnungen zu führen
  • Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses sind in der Patient*innenakte zu vermerken
  • bei Ankunft im aufnehmenden Krankenhaus muss eine formelle Übergabe zwischen dem Verlegungsteam und dem multidisziplinären Team des aufnehmenden Krankenhauses stattfinden
  • multidisziplinäre Übergabe anstatt getrennter Gespräche zwischen Ärzt*innen und Pflege

Vorgaben für die Verlegung von Schwangeren

Grundsätzliches

  • Verlegung kritisch erkrankter Schwangerer folgt den allgemeinen Leitlinien für Erwachsene, ergänzt um schwangerschaftsspezifische Aspekte
  • Leitlinie gilt ab der 20. SSW bis 6 Wochen nach Geburt und umfasst Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses, zwischen Standorten und zwischen Einrichtungen
  • Verlegungen können geburtshilfliche, internistische oder fetale Gründe haben
    • bei erwarteter Intensivtherapie > 48 h wird Rücksprache mit spezialisierten Zentren empfohlen
    • unter 28. SSW sollte die Versorgung idealerweise in einer Einrichtung mit Kinder-Intensivstaion erfolgen
  • beteiligte Teams sollen Grundlagen der Versorgung kritisch kranker Schwangerer kennen, die Leitlinie beherrschen und Fortbildungen nutzen
  • Prozess der Verlegung folgt einem fünfstufigen, multidisziplinären Ansatz mit Fokus auf fundierte Entscheidungen, Kommunikation und Komplikationsvorsorge

5 Stufen-Ansatz

  • Stufe 1: Ermittlung der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Verlegung
    • geburtshilfliche Aspekte: komplizierte Schwangerschaft, die in der Regel in einem überregionalen oder spezialisierten Zentrum behandelt würde
    • nicht-geburtshilfliche Aspekte: erforderliche Behandlung ist vor Ort nicht verfügbar
    • fötale Aspekte: erforderliche neonatologische Leistungen, wie z.B. Neugeborenen-Intensivstation, sind vor Ort nicht verfügbar
  • Stufe 2: Einbeziehung der Patient*innen, Begleitpersonen und der Familie
    • werdende Mutter und ihre Familie in die Gespräche über die Versorgung einbeziehen
    • auf etwaige Bedenken eingehen, indem angemessene Anpassungen des Plans in Betracht gezogen werden
    • bei Bedarf Übersetzungsdienste nutzen
  • Stufe 3: Überprüfung durch multidisziplinäres Team
    • Zweck der interdisziplinären Teamüberprüfung besteht darin, den Nutzen und die Risiken einer Verlegung zu bewerten und abzuwägen sowie mögliche Maßnahmen zur Risikominderung und Alternativen zur Verlegung zu ermitteln
    • Ergebnis der interdisziplinären Überprüfung sollte klare Empfehlungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Behandlung, des Zielortes, der Dringlichkeit und des Zeitpunkts der Verlegung enthalten
    • etwaige Voraussetzungen, die vor der Verlegung erfüllt sein müssen (z.B. Beschleunigung der Geburt), sollten ebenfalls festgelegt werden
    • multidisziplinäres Team sollte über den optimalen Zeitpunkt des Transports entscheiden
    • Alternativen zur Verlegung
      • Betreuung vor Ort mit Unterstützung durch das regionale Zentrum, z.B. durch geplante Telefonate mit Spezialist*innen
      • Beschleunigung der Entbindung und Aufnahme auf die lokale Intensivstation mit dem Ziel einer formellen Verlegung von Intensivstation zu Intensivstation sowie der Überführung des Neugeborenen auf eine Neugeborenen-Intensivstation (unter Abwägung des Risikos einer postnatalen Verlegung für das Baby)
      • Verschiebung der Verlegung, bis sich der Bedarf an physiologischer Unterstützung verbessert hat
  • Stufe 4: Kommunikation mit Intensivtransportdienst und Teams im aufnehmenden Zentrum
  • Stufe 5: Abwicklung der Verlegung
    • Verlegungsprozess umfasst die Vorbereitung vor der Abreise, den Transport, die Vorkehrungen bei der Ankunft sowie die Übergabe nach der Ankunft
    • Nutzung von Checklisten für die Verlegung von Schwangeren innerhalb eines Krankenhauses sowie zwischen verschiedenen Krankenhäusern

Überlegungen zur Verlegung von Schwangeren

  • vor der Verlegung ist Folgendes festzustellen:
    • Notwendigkeit und Dringlichkeit der Verlegung sowie, ob alternative Optionen in Betracht gezogen wurden
    • Eignung des Zielortes und der Behandlung, z.B. die Verfügbarkeit von Betten auf der Neugeborenen-Intensivstation
    • Zusammensetzung des Verlegungsteams
    • Verfügbarkeit relevanter Leitlinien und Verfahrenshinweise
    • Festlegung festgelegter Rollen für den Umgang mit potenziell kritischen Ereignissen während des Transports
    • Verfügbarkeit zusätzlicher Medikamente und Ausrüstung
  • Kontrolle der 7 P’s
    • Positioning (Lagerung): Aortokavalkompression vermeiden und gleichzeitig sicherstellen, dass die Patientin sicher fixiert ist (CAVE: aufmerksam auf verzögert auftretende Hypotonie in Rückenlage achten)
    • Passenger („Beifahrer*in“/Ungeborenes): Zustand des Fötus vor Abfahrt beurteilen; bei fetaler Notlage sofort Wiederbelebungsmaßnahmen bei der Mutter einleiten und Entbindung vor dem Transport in Betracht ziehen
    • Partus (Geburt)
      • Geburtshelfer*innwn sollte das Risiko einer Geburt während des Transports bewerten und minimieren –> bei erheblichem Risiko kann Tokolyse gerechtfertigt sein und zusätzliches Personal im Transportteam (z.B. erfahrene Hebamme) sowie zusätzliche Ausrüstung erforderlich machen
      • Analgesie bei ungeplanten Wehen während des Transports ist selten erforderlich, hängt vom jeweiligen Kontext ab
      • Maßnahmen zur Optimierung im Hinblick auf eine Frühgeburt können Steroide (< 34 Wochen) und Magnesium (< 30 Wochen) umfassen
    • Postpartum haemorrhage (PPH):
      • Patientinnen, die eine fortlaufende Therapie wegen postpartaler Blutungen (PPH) benötigen, sollten erst verlegt werden, wenn ihr Zustand als stabil eingestuft wurde
        • Verlegungsteam sollte sicherstellen, dass Uterotonika und Tranexamsäure verfügbar sind, und diese deutlich kennzeichnen, um eine versehentliche Verabreichung zu vermeiden (sofern verfügbar, Fertigspritzen verwenden)
    • Pre-eclampsia
      • vor Transport Blutdruck stabilisieren und blutdrucksenkende Infusionen im Voraus vorbereiten (CAVE. blutdrucksteigernde Reaktion auf die Intubation muss ggf. abgeschwächt werden, z.B. mit schnell wirksamen Opioiden)
      • auf Eklampsie vorbereitet sein (Magnesiumsulfat)
    • Proximity („Backup-Lösungen“): sollte ein unerwünschtes Ereignis eintreten, z.B. Entbindung mit postpartaler Blutung –> geeignete Ausweichmöglichkeiten mit Einrichtungen zur Stabilisierung vorher festlegen
    • Perimortem section (Resuscitative hysterotomy; Notfall-Hysterotomie)
      • bei Herzstillstand der Mutter ab 20. SSW Notfall-Hysterotomie idealerweise so schnell wie möglich durchführen
      • Eingriff kann von nicht-geburtshilflichem Personal vorgenommen werden, das über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse der Grundprinzipien verfügt (CAVE: entsprechende Ausrüstung muss vorhanden sein)

Emergency Action Cards

Die Intensive Care Society (ICS) hat für ihre Leitlinie „Transfer of the Critically Ill Adult“ zusätzlich sog. Emergency Action Cards mit kurzen & übersichtlichen Vorgaben für spezifische Krankheitsbilder veröffentlicht. Für den Download der Emergency Action Cards einfach HIER oder auf das Bild klicken.

Published inLeitlinien kompakt

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