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Stellungnahme „Konstruktion und Ausstattung von Intensivtransportwagen (ITW)“ der BAND und DIVI

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 2004
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.divi.de/empfehlungen/stellungnahmen-intensivmedizin

Definitionen

Intensivtransportwagen

  • Spezialfahrzeug für den Transport von Intensivpatienten, deren medizinischer Zustand es ausschließt, dass sie im Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 transportiert werden

Intensivpatient

  • Patient, dessen Erkrankungs- und/oder Verletzungsfolgen die Behandlung und Überwachung mit den Mitteln der Intensivmedizin unter Verwendung der Möglichkeiten invasiver Diagnose- und Therapieverfahren und deren Monitoring bei lebensbedrohlichem Versagen eines oder mehrerer Organsysteme erfordert

Intensivtransport

  • Sekundärtransport zur Beförderung intensivüberwachungs- und behandlungspflichtiger Patienten gemäß DIN 13050

Intensivtransportsystem

  • Patientenliege sowie die Geräte zur Überwachung (Monitoring) und die therapeutische Ausrüstung zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen des Patienten
  • Geräte zur Patientenüberwachung und -therapie müssen unter Vollbelastung 60 Minuten autark arbeiten können
  • Intensivpatient muss während dieser Zeit mit einem Verbrauch mit 20 L/min Sauerstoff beatmet werden können (gleiches gilt für Druckluft)
  • Verwendung von Sauerstoffkonzentratoren oder Kompressoren ist zulässig

Anforderungen

  • Beschleunigung
    • ITW muss über ausreichende, ruckfreie Beschleunigung verfügen (Leistungsgewicht: min. 18 kW/t)
  • elektrische Anlag
    • elektrische Anlage muss aus min. folgenden 4 separaten Teilanlagen bestehen:
      • Hauptsystem für das Grundfahrzeug
      • Stromversorgung für spezifische fest installierte elektrische Ausrüstung
      • Stromversorgung für den Krankenraum
      • Stromversorgung für die Kommunikationseinrichtung
  • Aufbau
    • Fahrerraum muss zum Krankenraum durch eine Trennwand abgeschlossen sein
  • Heizung und Klimaanlage
    • zusätzlich zur Heizung im Fahrerraum muss eine davon unabhängig einstellbare Heizungs- und Klimaanlage für Krankenraum vorhanden sein
    • muss thermostatisch geregelt sein, um Temperatur im eingestellten Bereich konstant auf ± 2,5°C zu halten
  • Auflistung der medizinischen Ausrüstung ist der BAND-/DIVI Stellungnahme zu entnehmen
Published inLeitlinien kompakt

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