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Stellungnahme „Sichtung nach dem mSTaRT-Verfahren durch Rettungsdienstpersonal“ der DIVI

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 04.10.2012
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.divi.de/empfehlungen/stellungnahmen-intensivmedizin

  • Tool zur möglichst frühzeitigen Erkennung und Einschätzung lebensbedrohlicher Situationen
  • Sichtung bezogen auf Auswahl und Einteilung der Betroffenen auf angemessene Behandlung entsprechend dem Schweregrad der Verletzung oder Erkrankung bei einemGroßschadensfall und einer Katastrophe eine ärztliche Aufgabe (primär sog. „Arztvorbehalt“ in Deutschland)
  • ab Betroffenenanzahl > 100 bis 500 oder bei großer Ausdehnung der Lage bei Fehlen einer notwendigen Anzahl von Notärzten und der Tatsache, dass der Leitende Notarzt diese Aufgabe aus strategischen Gründen nicht selbst übernehmen kann
  • „Vorsichtung“ in Initialphase eines Großschadensfall oder einer Katastrophe durch nicht-ärztliches Personal
  • definierte Entscheidungen über weiteres Vorgehen und die über die unmittelbaren lebensrettenden Maßnahmen hinausgehenden Entscheidungen liegen grundsätzlich im ärztlichen Verantwortungsbereich
Published inLeitlinien kompakt

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