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Stellungnahme der Sektion „Schock“ der DIVI zur Schocklage

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S
Datum der Veröffentlichung: 23.08.2013
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.divi.de/empfehlungen/stellungnahmen-intensivmedizin

  • Schocklage führt zur Füllung der unteren Hohlvene und damit zur Erhöhung der Vorlast im Rahmen des Möglichen, das heißt des vorhandenen intravasalen Volumens
  • kurzfristiger Erfolg, aber wertvoll
  • Patienten im manifesten hypovolämischen, anaphylaktischen, septischen und neurogenen Schock sind – ob spontan atmend oder nach Atemwegssicherung analgosediert und beatmet – im Rahmen der Erstversorgung in die Schocklage zu bringen
  • überbrückende additive Maßnahme, die andere Therapiemaßnahmen nicht ersetzt
  • Beine um 60° anheben oder die Trage in 15°-Kopftieflage bringen
  • im kardiogenen Schock soll Schocklage im Rahmen der Erstversorgung nur im Einzelfall und probatorisch einsetzen
  • wache Patienten nehmen regelmäßig spontan Position mit erhöhtem Oberkörper ein; um Verstärkung der häufigen Angstreaktion zu vermeiden, ist Schocklagerung daher allenfalls bei beatmeten analgosedierten Patienten zu erwägen
  • Nutzen vor allem bei Patienten mit Rechtsherzversagen (z. B. Hinterwandinfarkt) zu erwarten, da diese von einer erhöhten Vorlast profitieren
  • Patienten mit Linksherzversagen profitieren dagegen regelmäßig von einer Senkung der Nachlast, daher keine Schocklage
Published inLeitlinien kompakt

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