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Stellungnahme „Patientenversorgung im Katastrophenfall“ der DIVI

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S
Datum der Veröffentlichung:
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.divi.de/empfehlungen/stellungnahmen-intensivmedizin

  • für MANV bundesweit vergleichbare Vorkehrungen zur Versorgung von etwa 50 – 300 Personen etablieren
  • Versorgung der Patienten aller Sichtungskategorien (SK) auf einem Behandlungsplatz (BHP), nach Rettung durch Feuerwehr aus dem Schadensraum und Übergabe an Rettungsdienst in einer Patientenablage
  • Verbringen der Patienten der SK I (vitalbedroht) und SK II (schwerverletzt) nach Herstellung der Transportfähigkeit unverzüglich und koordiniert in umliegende Kliniken
  • Unterscheidung in MANV-Stufen 1 bis 3, abhängig von örtlichen Gegebenheiten
  • Versorgungskette bei Massenanfall von Verletzten (MANV); UA = Unterabschnitt
  • Versorgungskette im Katastrophenfall bzw. bei MANV 4
  • Lösungsansätze zur Versorgung großer Patientenzahlen
    • BHP-Konzept (BHP=Behandlungsplatz)
      • numerische, aber auch qualitative Ausweitung durch Vermehrung der Behandlungsplätze am Schadensort
      • Festhalten an zielgerichteter definitiver Verteilung der Patienten auf regionale und überregionale Kliniken aus dem Behandlungsplatz heraus
      • Forderung nach „einer konzeptionellen Schwerpunktverlagerung von der bisherigen Transportpriorität im Rahmen des Rettungs-/Sanitätsdienstes hin zu einer notfall- bzw. katastrophenmedizinischen adäquaten Behandlungspriorität am bzw. in der Nähe des Schadensortes“
    • EVK-Konzept (EVK=Erstversorgungsklinik)
      • lagebedingte Anpassung der Einsatztaktik, die begrenzt auf das Katastrophenszenario ist und MANV-Stufen 1 – 3 nicht berührt
      • BHP-Aufgabe: Sichtung und Herstellung der Transportfähigkeit nur der schwerstgeschädigten Patienten der SK I und SK II sowie Beschleunigung der Transportprozesse in regionale, möglichst leistungsfähige Erstversorgungskliniken aus den Patientenablagen heraus
      • EVKs stellen Routinebetrieb ein und konzentrieren alle Ressourcen auf Notfallversorgung der Patienten (z.B. „damage control surgery“) mit dem Ziel sie stationär, behandlungsfähig oder transportfähig zu machen
      • Erstversorgungsklinik wird durch Klinik-Unterstützungsgruppe des Rettungs- und Sanitätsdienstes verstärkt
      • Betrieb klinikintegrierter Behandlungsplatz zur überbrückenden innerklinischen Versorgung
      • regionale Nicht-Erstversorgungsklinik (Akutkrankenhäuser) werden bis zu ihrer für die MANV-Stufe 3 erfassten Belastungsgrenze zur Versorgung von Notfallpatienten herangezogen
      • Unterstützungskliniken (z.B. ein Fachkrankenhaus) und Unterstützungsbereiche (z.B. der Sanitätsbereich einer Kaserne) übernehmen Versorgung von Patienten SK III und SK IV zur Entlastung der EVK
  • Vorteile EVK-Konzept ggü. BHP-Konzept
    • EVK-Konzept ist von vorbereiteten Lagen unabhängig, flexibel und für alle – auch nichtchirururgische – Szenarien geeignet
    • EVK-Konzept weitgehend witterungs- und tageszeitunabhängig
    • EVK-Konzept kommt in der für das Überleben der schwerstgeschädigten Patienten entscheidenden Anfangsphase mit einer geringeren Transportkapazität aus, weil nur kürzere Distanzen im Umlaufbetrieb zu überwinden sind.
    • minimierte Frist, in der die schwerstgeschädigten Patienten der lebensrettenden klinischen – meist chirurgischen – Notfallversorgung durch eingespielte Teams zugeführt werden
    • von Klinik-Unterstützungsgruppe betriebener Behandlungsplatz übernimmt wichtige Pufferfunktion in unmittelbarem Kontakt mit den klinischen Versorgungsmöglichkeiten
    • primäres Heranziehen der regional leistungsfähigsten Akutkrankenhäuser als Erstversorgungsklinik
    • ökonomische Vorteile
    • Vermeidung personeller und materieller Überfrachtung der Behandlungsplätze
    • sach- und zeitgerecht Nutzung der klinisch ohnehin vorhandenen Ressourcen
Published inLeitlinien kompakt

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