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Stellungnahme „Strategie der Aufhebung einer Gerinnungshemmung bei Antikoagulanzien-assoziierten intrazerebralen Blutungen“ der DSG

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 13.11.2024
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.dsg-info.de/wp-content/uploads/2024/11/Stellungnahme-der-DSG-Aufhebung-einer-Gerinnungshemmung-bei-Antikoagulanzien-assoziierten-intrazerebralen-Blutungen.pdf

Empfehlungen

  • Gabe spezifischer Antidota nur bei Vorliegen ausreichender Hinweise auf wirksame Antikoagulation (zuverlässige Bewertung durch Wirkspiegelbestimmung, z.B. kalibrierte Anti-Faktor-Xa-Assays)
  • bei antikoagulierten ICB-Patient*innen mit akuter vitaler Bedrohung (z.B. bei Vorliegen einer intrakraniellen Hypertension und/oder Notwendigkeit einer neurochirurgischen Notfalloperation) Gabe spezifischer Antidota auch allein auf der Basis (zuverlässiger) anamnestischer Angaben gerechtfertigt
  • Entscheidung zur Gabe spezifischer Antidota anhand der Umstände des Einzelfalls und v.a. unter Berücksichtigung des individuellen Risikos für das Auftreten einer Hämatomprogression oder Thromboembolie treffen (Hinweise für erhöhtes Hämatomprogressionsrisiko sind z.B. rasch progrediente klinische Symptome und/oder entsprechende bildmorphologische Befunde, z.B. ‚spot-sign‘ im CT-Angio, sowie frühes Zeitfenster seit Symptombeginn)
  • zusätzliche Risikofaktoren für gestörte Hämostase (z.B. Thrombozytopenie, Hypothermie), auch bei antikoagulierten ICB-Patienten identifizieren und behandeln (Integration in Care Bundle Konzept, wobei die aggressive systolische Blutdrucksenkung in der Frühphase essenziell ist)
  • kritische Risiko-Nutzen-Abwägung bzgl. des Einsatzes spezifischer Antidota bei Thromboembolie-Hochrisikopatient*innen (Anwendung gerechtfertigt, auch wenn erhöhtes individuelles Blutungsrisiko potenziell mit ausgedehnter, ggf. irreversibler zerebraler Schädigung und/oder akuter vitaler Bedrohung verbunden ist)
Published inLeitlinien kompakt

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