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Strukturempfehlung „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ der DGAI

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 09.11.2015
Ablaufdatum: 06.11.2020
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-037.html

Indikationen für Telenotarzt

  • hypertensive Entgleisung
  • Schmerztherapie bei nicht lebensbedrohlichen Verletzungen/Erkrankungen
  • Schlaganfall (ohne Bewusstlosigkeit)
  • Hypoglykämie
  • Hilfestellung bei unklaren Notfällen
  • Hilfestellung bei EKG-Interpretation
  • Transportverweigerung (u.a. rechtliche Absicherung für den RettAss, RS)
  • Sekundärverlegungen nach definierten Kriterien
  • zur Überbrückung bis zum Eintreffen des Notarztes grundsätzlich, sofern die Notfallsituation eine Konsultation erlaubt

Indikationen für konventionellen Notarzt

  • Reanimation, schwere Kreislaufinsuffizienz
  • Bewusstlosigkeit
  • ST-Hebungsinfarkt (STEMI)
  • Krampfanfall
  • schwere Atemnot, Zyanose, Ateminsuffizienz
  • Polytrauma, Hochrasanztrauma
  • pädiatrischer Notfall
  • PsychKG-Indikation oder psychiatrischer Notfall mit Minderjährigen
  • schwere Unfälle (VU, BU, Eiseinbruch, eingeklemmte Person…)
  • Feuer mit Personenschaden
  • besondere Einsatzlagen (Geiselnahme, Amoklage, …)
  • „der akute lebensbedrohende Notfall“

Anforderungen an Datenschutz, Befund- und Therapiedokumentation

  • Datenschutz muss sich am aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen orientieren und durch den lokalen oder regionalen Datenschutzbeauftragten überprüft und genehmigt sein
  • nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (eigener Raum mit Zutrittskontrolle und adäquater Schallschutz)
  • neben dem Datenschutz muss auch die ärztliche Schweigepflicht respektiert werden
  • Befunde und Behandlungsmaßnahmen müssen dokumentiert und an die Weiterbehandelnden übergeben werden

technische Mindesstandards

  • Verfügbarkeit einer bidirektionalen zuverlässigen Audioübertragung sowie einer verlässlichen, zumindest unidirektionalen Videoübertragung in Echtzeit
  • kontinuierliche Vitaldatenübertragung in Echtzeit bzw. mit geringen, klinisch irrelevanten zeitlichen Latenzen
  • sicherer Datentransfer mit Verfügbarkeit einer adäquaten Datenübertragung bei mindestens 95% aller Einsätze
  • Datenverschlüsselung nach dem Stand der Technik
  • redundante Kommunikationsstruktur als Rückfallebene, z.B. über verschlüsseltes Zusatzmobiltelefon
  • datenschutzkonformes Datenmanagement und Langzeitdatenspeicherung
  • Zugriff auf aktuellste Diagnose- oder Behandlungsalgorithmen bzw. Verfahrensanweisungen in digitaler Form für die häufigsten Krankheitsbilder am Telenotarztarbeitsplatz
  • Anbindung an die Leitstelle des Rettungsdienst-Trägers
  • GPS-Daten des Rettungsteams und Notarztwagens sowie einsatzrelevante Leitstellendaten zur Unterstützung des Einsatzmanagements bzw. adäquaten Wahl des bestgeeigneten Zielkrankenhauses
  • forensisch sichere und MIND3-kompatible digitale Dokumentationsmöglichkeit der Telenotarzt-Konsultation
  • mindestens ein redundanter Telenotarztarbeitsplatz

allgemeine Kriterien zum Betreiben eines telenotfallmedizinischen Zentrums

  • Besetzung der Telenotarztzentrale mit einem Facharzt in einem notfallmedizinisch relevanten Fachgebiet mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Telenotarzt sollte zusätzlich einen zertifizierten Reanimationskurs, zertifizierte Traumakurse sowie mindestens 400 – 500 konventionelle Notarzteinsätze vorweisen können
  • Schulung zum Telenotarzt inkl. Kommunikationsausbildung (3 – 4 Tage)
  • Qualifikation zum LNA sinnvoll
  • Schulungskonzepte für Leitstelle, Rettungsassistenten und konventionell fahrende Notärzte
  • organisatorische und medizinische Verfahrensanweisungen für Leitstelle, Rettungsassistent/Notfallsanitäter, Telenotarzt

Qualitätsmerkmale in der Telenotfallmedizin

  • Reduktion des ärztlich therapiefreien Intervalls
  • Adhärenz Guideline-konformer Diagnostik und Therapiemedizin bei sog. Tracerdiagnosen
  • Steigerung der Dokumentationsqualität
  • Reduktion der „door-to-needle time“ bei Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Erfassung systembedingter technischer und medizinischer Komplikationen
  • Reduktion unnötiger Notaufnahmekontakte/Klinikaufnahmen dementer Patienten aus Pflegeeinrichtungen
  • Reduktion nicht notwendiger Notarzteinsätze und damit Erhöhung der Verfügbarkeit der heute Notarzt-besetzten Rettungsmittel
  • ärztlich personalneutrale Kompensation steigender Rettungsdiensteinsatzzahlen
  • Reduktion der Kosten
Published inLeitlinien kompakt

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