veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 09.11.2015
Ablaufdatum: 06.11.2020
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-037.html
Indikationen für Telenotarzt
- hypertensive Entgleisung
- Schmerztherapie bei nicht lebensbedrohlichen Verletzungen/Erkrankungen
- Schlaganfall (ohne Bewusstlosigkeit)
- Hypoglykämie
- Hilfestellung bei unklaren Notfällen
- Hilfestellung bei EKG-Interpretation
- Transportverweigerung (u.a. rechtliche Absicherung für den RettAss, RS)
- Sekundärverlegungen nach definierten Kriterien
- zur Überbrückung bis zum Eintreffen des Notarztes grundsätzlich, sofern die Notfallsituation eine Konsultation erlaubt
Indikationen für konventionellen Notarzt
- Reanimation, schwere Kreislaufinsuffizienz
- Bewusstlosigkeit
- ST-Hebungsinfarkt (STEMI)
- Krampfanfall
- schwere Atemnot, Zyanose, Ateminsuffizienz
- Polytrauma, Hochrasanztrauma
- pädiatrischer Notfall
- PsychKG-Indikation oder psychiatrischer Notfall mit Minderjährigen
- schwere Unfälle (VU, BU, Eiseinbruch, eingeklemmte Person…)
- Feuer mit Personenschaden
- besondere Einsatzlagen (Geiselnahme, Amoklage, …)
- „der akute lebensbedrohende Notfall“
Anforderungen an Datenschutz, Befund- und Therapiedokumentation
- Datenschutz muss sich am aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen orientieren und durch den lokalen oder regionalen Datenschutzbeauftragten überprüft und genehmigt sein
- nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (eigener Raum mit Zutrittskontrolle und adäquater Schallschutz)
- neben dem Datenschutz muss auch die ärztliche Schweigepflicht respektiert werden
- Befunde und Behandlungsmaßnahmen müssen dokumentiert und an die Weiterbehandelnden übergeben werden
technische Mindesstandards
- Verfügbarkeit einer bidirektionalen zuverlässigen Audioübertragung sowie einer verlässlichen, zumindest unidirektionalen Videoübertragung in Echtzeit
- kontinuierliche Vitaldatenübertragung in Echtzeit bzw. mit geringen, klinisch irrelevanten zeitlichen Latenzen
- sicherer Datentransfer mit Verfügbarkeit einer adäquaten Datenübertragung bei mindestens 95% aller Einsätze
- Datenverschlüsselung nach dem Stand der Technik
- redundante Kommunikationsstruktur als Rückfallebene, z.B. über verschlüsseltes Zusatzmobiltelefon
- datenschutzkonformes Datenmanagement und Langzeitdatenspeicherung
- Zugriff auf aktuellste Diagnose- oder Behandlungsalgorithmen bzw. Verfahrensanweisungen in digitaler Form für die häufigsten Krankheitsbilder am Telenotarztarbeitsplatz
- Anbindung an die Leitstelle des Rettungsdienst-Trägers
- GPS-Daten des Rettungsteams und Notarztwagens sowie einsatzrelevante Leitstellendaten zur Unterstützung des Einsatzmanagements bzw. adäquaten Wahl des bestgeeigneten Zielkrankenhauses
- forensisch sichere und MIND3-kompatible digitale Dokumentationsmöglichkeit der Telenotarzt-Konsultation
- mindestens ein redundanter Telenotarztarbeitsplatz
allgemeine Kriterien zum Betreiben eines telenotfallmedizinischen Zentrums
- Besetzung der Telenotarztzentrale mit einem Facharzt in einem notfallmedizinisch relevanten Fachgebiet mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Telenotarzt sollte zusätzlich einen zertifizierten Reanimationskurs, zertifizierte Traumakurse sowie mindestens 400 – 500 konventionelle Notarzteinsätze vorweisen können
- Schulung zum Telenotarzt inkl. Kommunikationsausbildung (3 – 4 Tage)
- Qualifikation zum LNA sinnvoll
- Schulungskonzepte für Leitstelle, Rettungsassistenten und konventionell fahrende Notärzte
- organisatorische und medizinische Verfahrensanweisungen für Leitstelle, Rettungsassistent/Notfallsanitäter, Telenotarzt
Qualitätsmerkmale in der Telenotfallmedizin
- Reduktion des ärztlich therapiefreien Intervalls
- Adhärenz Guideline-konformer Diagnostik und Therapiemedizin bei sog. Tracerdiagnosen
- Steigerung der Dokumentationsqualität
- Reduktion der „door-to-needle time“ bei Herzinfarkt und Schlaganfall
- Erfassung systembedingter technischer und medizinischer Komplikationen
- Reduktion unnötiger Notaufnahmekontakte/Klinikaufnahmen dementer Patienten aus Pflegeeinrichtungen
- Reduktion nicht notwendiger Notarzteinsätze und damit Erhöhung der Verfügbarkeit der heute Notarzt-besetzten Rettungsmittel
- ärztlich personalneutrale Kompensation steigender Rettungsdiensteinsatzzahlen
- Reduktion der Kosten
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