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21.08. – Internationaler Tag des Gedenkens und Tributs an die Opfer des Terrorismus

Im Dezember 2017 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution A/RES/72/165, durch welche der 21.08. zum jährlichen Internationalen Tag des Gedenkens und Tributs an die Opfer des Terrorismus ausgerufen wurde. Aus diesem Grund geht es heute bei FOAMio um das Thema PSNV und Krisenintervention im Zusammenhang mit Terroranschlägen. Initial aber noch ein paar Zahlen und Fakten zum Terrorismus weltweit und in der EU.

Im Zeitraum zwischen 2011 und 2021 starben weltweit ca. 230.000 Menschen durch Terrorismus. Das Jahr mit den meisten Getöteten durch Terrorismus in diesem Zeitraum war das Jahr 2014 mit fast 45.000 Toten. Im Durchschnitt starben jährlich ca. 26.000 Menschen infolge von Terrorismus. Laut „Our World in Data“ werden für den zuvor genannten Zeitraum 52 terrorismusbedingte Todesfälle in Deutschland angegeben. Der Anteil der Todesfälle bezogen auf die weltweiten jährlichen Todeszahlen liegt bei 0,01 – 0,08 %. Die meisten Todesfälle sind im Bereich des Mittleren Ostens, nordafrikanischen Raum, Sub-Sahara- sowie dem südasiatischen Bereich zu beklagen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Aufteilung der Todesfälle weltweit:

Auch beim Terrorismus sind gefühlte Wahrheiten manchmal nur ein Gefühl und haben wenig mit der Realität zu tun. Das Gefühl, dass vor allem im westeuropäischen Bereich, die Zahl der Terroranschläge steigt, ist nur ein Gefühl und entspricht nicht der Wahrheit. Betrachtet man den Zeitraum seit 1970, so stellt man fest, dass die Todeszahlen vor allem seit den 90er Jahren mit einzelnen Ausreißer zurückgehen. Ursächlich hierfür ist primär, dass es in den 70er und 80er Jahren viele kleinere Anschläge gab und vor allem seit dem Jahrtausendwechsel eher große Anschlagsszenarien zu verzeichnen sind.

Weitere Zahlen zum Themenbereich des weltweiten Terrorismus findet Ihr bei „Our World in Data“ (https://ourworldindata.org/terrorism) oder bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Beispielhaft für die EU seien für das Jahr 2017 noch die Zahlen der TE-SAT-Studie von Europol genannt:

  • 68 Menschen starben in der EU infolge von Terroranschlägen
  • 844 Menschen wurden infolge von Terroranschlägen verletzt
  • 205 gescheiterte, vereitelte oder vollendete Terroranschläge in neun EU-Mitgliedstaaten
  • bei 30 % der Anschläge kam Sprengstoff zum Einsatz
  • 975 verhaftete Personen wegen terrorismusbezogener Straftaten sowie 569 Urteile wegen Terrorismus gegen 565 Personen

Weitere Zahlen für den europäischen Raum findet Ihr beim Europäischen Rat bzw. dem Rat der EU.

Exkurs: Was ist eigentlich die PSNV?

Bevor es aber um die Arbeit der PSNV in terroristischen Schadenslagen geht, noch ein paar grundsätzliche Worte zur PSNV. Gemäß dem Deutschen Institut für Normung versteht man unter dem Begriff „Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)“, definiert in der DIN 13050, die „Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen“. Ziele der PSNV sind hierbei:

  • Prävention psychosozialer Belastungsfolgen
  • Früherkennung psychosozialer Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
  • Bereitstellung adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und – bezogen auf Einsatzkräfte – einsatzbezogenen psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen

Grundsätzlich arbeitet die PSNV nach dem Ansatz, dass es „zur Bewältigung von psychosozialen Belastungen und kritischen Lebensereignissen“ primär darum geht „personale Ressourcen (wie Copingstrategien, Kontrollüberzeugung, Selbstwirksamkeitserwartung, Optimismus etc.) und soziale Ressourcen im informellen sozialen Netz der Betroffenen“ zu aktivieren (BBK Glossar, 2023). Die Ansätze der PSNV sollen ergänzend helfen, wenn die eigenen Ressourcen der Betroffenen fehlen oder versiegen. Es geht also vor allem um Prävention und Salutogenese, die sich auch in den fünf Prinzipien für die Krisenintervention wiederfinden:

  • Das Gefühl von Sicherheit herstellen!
  • Beruhigen und entlasten!
  • Selbstwirksamkeit und Kontrolle herstellen!
  • Soziale Kontakte und Bindungen nutzen!
  • Das Gefühl von Hoffnung stärken!

Weitere Aufgaben der PSNV bzw. Notfallseelsorge sind darüber hinaus zum Beispiel, das bestehende Chaos durch Informationen zu strukturieren, Worte oder eine Beschreibung für das Erlebte zu finden, ohne eine Retraumatisierung auszulösen, den Abschied von verstorbenen Angehörigen zu gestalten,

Bei der Abarbeitung von Großschadensereignissen gliedert sich die Arbeit der PSNV in zwei Bereiche. Auf der einen Seite steht die Behandlung/Betreuung von Überlebenden, Angehörigen, Hinterbliebenen, Zeug*innen sowie Vermissenden (auch PSNV-B genannt). Hier geht es vor allem um die psychosoziale Akuthilfe sowie, dass die Betroffenen wieder in das soziale Netzwerk aus Familie und Freude eingegliedert werden und mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen erhalten. Auf der anderen Seite stehen die Maßnahmen für Einsatzkräfte, egal ob Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, THW, Bundeswehr und Katastrophenschutz (auch PSNV-E). Hierbei geht es v.a. um einsatzvorbereitende, einsatzbegleitende und einsatznachsorgende Ansätze, die sich auch in die alltäglichen Strukturen zu verankern lassen.

Zusätzlich gibt es eine zweite Gliederung im zeitlichen Kontext. So gibt es die kurzfristigen und ereignisnah angebotenen methodisch-strukturierten psychosozialen Akuthilfen sowie die mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen (z.B. Beratungsstellen, Sozial-, Gesundheits- und Versorgungsämter, Selbsthilfegruppen etc.).

PSNV im Rahmen terroristischer Szenarien

Über das Vorgehen bei der Kombination aus Terror + MANV + Trauma/Unfallchirurgie finden sich mannigfaltig Bücher, Artikel uvm., aber wie es im Bereich der Notfallpsychologie/-psychiatrie bzw. der Krisenintervention oder Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) aussieht, ist ein eher wenig repräsentiertes Thema. Aber vor allem bei Großschadensereignissen wie Terroranschlägen ist es wichtig, dass die PSNV in die Führungs- und Organisationsstrukturen eingebunden ist und/oder auf die bereits bestehenden Strukturen der Gefahrenabwehr abgestimmt ist bzw. wird, wie es auch der Konsensusprozess zur Qualitätssicherung in der PSNV des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorsieht. Von elementarer Relevanz ist hierbei die Verknüpfung bzw. Einbindung der PSNV mit den Einsatzabschnitten Rettungs- und Sanitätsdienst und/oder Betreuungsdienst, denn die zwei größten Gruppen von Personen sind zum einen die körperlich und meist auch zusätzlich psychisch traumatisierten Patient*innen sowie als Zweites die Gruppe der Betroffenen, also Augen- und Ohrenzeug*innen, Angehörige & Freunde, Hinterbliebene, Vermissende sowie Anteilnehmende und als Besonderheit bei Terroranschlägen die „Community“ (Beispiel: Betroffenheit einer Stadt/eines Stadtteils).

Für den ersten Überblick der PSNV-Kräfte, aber ggf. auch für die ersten Einsatzkräfte, die im Sinne der Erstversorgung psychisch Betroffener tätig werden, eignet sich das „Lageblatt für den PSNV-Einsatz“ des BBK:

Quelle: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Krisenmanagement/psnv-checkliste-lageblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Gerade bei terroristischen Großschadenslagen besteht die Grundproblematik, dass je größer, dynamischer und komplexer das Einsatzgeschehen ist, desto länger, aufwendiger und schwerer kalkulierbar ist die Abarbeitung des Großschadensereignisses. Bei Terror-Lagen ist des Weiteren mit einer erheblich größeren medialen Aufmerksamkeit zu rechnen, aber auch mit einer höheren Zahl an Augen-/Ohrenzeugen und einem größeren Risiko für psychische Belastungsstörungen. Zusätzlich kommt es des Öfteren auch dazu, dass Tote und Verletzte für Betroffene eine Stellvertreterfunktion haben.

Zusätzlich ist bei der Betrachtung der direkten psychischen Folgen für die Betroffenen im Nachgang eines terroristischen Anschlags zu beobachten, dass diese im Vergleich zu anderen Großschadensereignissen erheblich mehr durch die Sinneseindrücke des Anschlags belastet sind, vielleicht sogar auch Todesangst verspüren oder verspürt haben und ein Gefühl der Ohnmacht, bedingt durch das Ausmaß, haben. Es kann z.B. auch sein, dass Betroffene kaum auf Ansprache erweckbar sind und sich in dissoziativen Zuständen befinden. Bedingt durch das Ausmaß des Ereignisses mit vielen Verletzten und Betroffenen sowie erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für die Einsatzkräfte, kommt es oftmals auch zu langen Wartezeiten und einem ungenügenden Informationsfluss, was ggf. ein ungeduldiges, gereiztes oder auch aggressives Verhalten Betroffener nach sich zieht. Insgesamt ist mit einem breiten Reaktionsspektrum Betroffener zu rechnen, darunter zum Beispiel auch

  • Verunsicherung
  • Angst und Sorge
  • Stellen der Schuldfrage durch Betroffene  (Selbstvorwürfe)
  • Schutzverhalten (grundsätzlich reagieren wir vernünftig in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz und ergreifen diese auch, manchmal ist aber infrage zu stellen, ob das Schutzverhalten angemessen ist und nicht sogar übertrieben)
  • Vermeidungsverhalten (Ausblenden/Ignorieren oder Verleugnen von Bedrohungen)
  • Fatalismus oder Resignation

Genau diese Faktoren sorgen dafür, dass es neben den körperlich verletzten Personen viele weitere Betroffene mit einer psychischen Krise gibt. Bei einer solchen psychischen Krise handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Ereignis, welches durch interne und externe Auslöser zu einer akuten Überforderung bzw. Versagen des Verhaltens- bzw. Bewältigungssystems führt. Bei einem Terroranschlag handelt es sich hierbei um eine kurzfristig einwirkende, heftige Belastung (Trauma). Daneben gibt es noch länger andauernde Belastungen, welche sich kumulativ steigern. Diese werden auch als kritische Lebensereignisse bezeichnet. Eine solche psychische Krise nach einem traumatischen Erlebnis wie einem Terroranschlag folgt einem typischen Schema. Auf den Krisenauslöser folgt die initiale Schockreaktion, welcher sich die vergebliche Mobilisierung von Problemlösungsstrategien anschließt. Daraus resultiert dann die psychische Labilisierung in Verbindung mit einer Somatisierung, welche final in einer Dekompensation endet. Danach folgt das Abklingen der Krise, welches meistens Hand in Hand mit dem Prozess der Traumabewältigung geht. Diese gliedert sich in die Stabilisierung, Traumakonfrontation, Integration des Traumas in das eigene Erleben und Leben und schlussendlich der Aufbau von zukunftsorientierten Verhaltensmustern.

Da die Einsatzkräfte, die primär den ersten Kontakt mit den (psychisch) Betroffenen haben, in der Regel keine Fachkräfte der PSNV sind, können diese nur eine Psychische Erste Hilfe (PEH) anbieten. Diese Psychische Erste Hilfe ist gemäß der nationalen Konsensuskonferenz zur Psychosozialen Notfallversorgung des BBK im Jahr 2011 die „Basiskompetenz sämtlicher Einsatzkräfte, die dazu beitragen soll, Betroffene psychisch zu stabilisieren, Sicherheit und Orientierung zu vermitteln sowie auf diese Weise Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken“. Für die Durchführung der psychologischen Ersten Hilfe eignet sich das BELLA-Schema, welches einen guten Anhalt für die einzelnen Schritte gibt:

  • B – Beziehung aufbauen: Hier geht es darum, einen geschützten Rahmen für ein ungestörtes, vertrauensvolles Gespräch zu schaffen (Abschirmung). Wichtig ist initial die eigene Vorstellung (Name, Funktion), die den Betroffenen signalisieren sollte, dass man sich ausreichend Zeit zur Erfassung der psychischen und somatischen Situation nehmen wird und die Betroffenen sich vorurteils- und angstfrei äußern können. Kommunikativ eignet sich das Vorgehen der klientenzentrierten Gesprächsführung nach Carl Rogers, also bedingungslose positive Wertschätzung bzw. ermutigende Haltung, Kongruenz bzw. Echtheit und Empathie. Zusätzlich sind zudem Aspekte wie das Ausstrahlen von Zuversicht und Kompetenz wichtig.
  • E – Erfassen der Situation: Im Mittelpunkt dieser Phase steht die Abklärung der Bedingungen für die Entwicklung psychischer Krise nach dem A-B-C-Modell (A = Auslöser –> B = Bewertung –> C = Consequence/Konsequenz). Der kommunikative Ansatz sollte initial vor allem auf dem Element des Zuhörens beruhen, um die Sichtweise der betroffenen Personen zu erfassen. Ggf. können offene W-Fragen ohne vorgegebene Antworten genutzt werden, um wichtige Aspekte zu eruieren. Im Verlauf des Gespräches ist oftmals ein direktiveres Vorgehen mit Übernahme der Gesprächsführung sinnvoll, um die Konversation zielführend zu lenken.
  • L – Linderung der Symptome: Das Ermutigen belastende Gefühle und/oder Ambivalenzen auszudrücken, hilft oftmals emotionale Spannung und Unruhe durch Bewegung abzubauen.
  • L – Leute/Dinge einbeziehen, die unterstützen: In dieser Phase geht es um die Identifikation von unterstützenden Faktoren wie z.B. Familie oder Freunde, welche auch zeitnah mit einbezogen werden sollten. Des Weiteren geht es auch darum, den Betroffenen weitere Hilfsangebote aufzuzeigen.
  • A – Abschluss: Zum Ende der psychologischen Ersten Hilfe ist die Bewertung der Intervention vor Ort. Hierbei sind die Fragen zu klären, ob die Maßnahmen ausreichend stabilisierend waren und damit der Verbleib der Patient*innen im häuslichen Umfeld bedenkenlos ist (CAVE: Patient*innen, die nach professionellen Kriterien weiterführender Hilfe bedürfen, sollen nicht aufgrund einer intuitiven Einschätzung ohne weitere Hilfe zu Hause verbleiben! Im Zweifelsfall ist eine akute Behandlung in einer spezialisierten stationären Einrichtung zu erwägen).

Darüber hinaus sollten vor und/oder nach der psychologischen Ersten Hilfe gemäß BELLA-Schema Fremdinformationen zu den Betroffenen, zu weiteren beteiligten Personen, zum Ablauf des Geschehens im Rahmen einer Fremdanamnese erfolgen. Bei Betroffene, die laut Aussagen anderer oder ggf. auch klar ersichtlich ein spürbares Aggressionspotenzial nach dem terroristischen Anschlag haben, sollte das Gespräch niemals nur durch eine Person alleine geführt werden. Ziele der PEH sind primär:

  • weitere Eskalation der psychischen Krise verhindern
  • sofortige Entlastung der Patient*innen mit dem Ziel, die Symptome auf ein erträgliches Maß zu reduzieren oder Symptomverschlimmerung zu verhindern
  • psycho-physiologische Stabilisierung mit dem Ziel der Rückführung in die normale Funktionsfähigkeit
  • ggf. weitergehende ambulante oder stationäre Behandlung mit dem Ziel psychische, körperliche und soziale Folgeschäden der Betroffenen, aber auch des sozialen Umfelds, zu unterbinden

Weitere wichtige, zu berücksichtigende Merkmale der psychologischen Ersten Hilfe sind der oftmals schnelle Beginn der Maßnahmen, welcher keine oder nur wenig Zeit zur Vorbereitung lässt, die zeitliche Begrenzung der Intervention, welche zu Zeit- & Handlungsdruck führen kann, die Probleme bei der Ausrichtung des Behandlungsfokus, welcher auf der aktuellen Krise liegen sollte, aber durch die vielen Sinneseindrücke gefährdet ist, sowie ein transparentes, nachvollziehbares und eindeutiges Vorgehen, da dieses den Betroffenen Stabilität gibt.

Sobald die PSNV an der Einsatzstelle bzw. bei dynamischen Lagen an den Einsatzstellen oder aus Sicherheitsgründen in der Sammelstelle angekommen sind, so gelten für die Arbeit der PSNV bei Terrorlagen einige Grundsätze, die zu beachten sind:

  • schnellstmögliche Einbindung der PSNV in das gesamte Führungssystem der Gefahrenabwehr (CAVE: Schadensereignis-spezifische, etablierte PSNV-Führungs- und Kommunikationsstrukturen müssen allen beteiligten Kräften bekannt sein)
  • unbedingter Einsatz von ausgebildeten und fachspezifisch qualifizierten PSNV-Führungs- und Einsatzkräften
  • je nach Einsatzszenario ist entsprechende Schutzausrüstung mitzuführen bzw. bereitzustellen
  • Einsatz der PSNV-Kräfte bei der Betreuung von Patient*innen der Sichtungskategorie „BLAU“ (SK IV), also Patient*innen ohne Überlebenschance einsetzen, um bestmögliche Sterbebegleitung und damit würdevolles Sterben sicherzustellen (CAVE: bei der Betreuung sterbender Patient*innen sollte, sofern möglich, eruiert wird, ob diese nahestehenden Personen noch „etwas ausrichten wollen“)
  • Interventionen sind häufig zu individuumszentriert, daher müssen Kontext, Umgebung und soziale Dimensionen Berücksichtigung finden
  • Widerstandskraft und Selbsthilfekräfte der Bevölkerung nicht unterschätzen
  • Gefahr der »Psychiatrisierung von Trauer« durch rein professionellpsychiatrische PSNV-Kräfte berücksichtigen
  • Auslöser und Beschwerden nicht herunterspielen/bagatellisieren
  • Sicherstellen der Betreuungskontinuität (temporäre Unterbrechungen können zu erneuter Krise/krisenhafter Zuspitzung führen

Im Anschluss an die PEH durch die ersten Einsatzkräfte wird innerhalb weniger Stunden bzw. Tage nach die Psychosoziale Akuthilfe (PSAH) angeboten. Diese wird i.d.R. von Notfallseelsorgern und Kriseninterventionsteams der PSNV geleistet. Sie ist umfangreicher als die PEH und hat das Ziel, Bewältigungsressourcen zu aktivieren und bestimmte Belastungszeichen zu lindern sowie mittels Psychoedukation Verständnis für etwaige Reaktionen auf das Erlebte zu vermitteln. Sofern notwendig, erfolgt auch die Vermittlung an eine Beratungsstelle.

spezielle Maßnahmen für betroffene Kinder

Genauso wie bei jedem „normalen“ Notfall gilt auch für den MANV und Terror-MANV, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Es gibt also kleinere und größere Abweichungen bei der Behandlung von Kindern bei (terroristischen) Großschadenslagen.

Bei den Szenarien von Terroranschlägen ist zwischen drei möglichen Betroffenheitsvarianten zu unterscheiden:

  • Ereignisse mit einzelnen Kindern/Jugendlichen und überwiegend Erwachsenen (z.B. Terroranschläge in Einkaufszentren)
  • Ereignis mit größerer Gruppe an Kindern/Jugendlichen und zahlreiche Erwachsene
  • Ereignisse mit überwiegend Kindern/Jugendlichen und nur einzelnen Erwachsenen (z.B. School Shootings bzw. Amokläufe an einer Schule wie 2004 in Beslan in Nordossetien oder große Konzerte von „Teenie-Stars“ wie 2017 beim Konzert von Ariana Grande in Manchester)

Betrachtet man die Statistiken, so lässt sich bezogen auf die PTBS-Prävalenzen bei Kindern sagen, dass die Prävalenz bei einem Amoklauf an einer Schule bei 27 – 46 % liegt. Bei Geiselnahmen und Überfällen sind es 17 – 100 % und bei einem Terroranschlag 28 – 50 %. Die PTBS-Prävalenz, aber auch andere Traumafolgereaktionen/-störungen sind vor allem bedingt durch Belastungsfaktoren wie laute Schreie Betroffener an der Unfallstelle, Trennung bzw. Abwesenheit von Bezugspersonen, Sorge um andere Betroffene/Verletzte, kursierende/unangenehme Gerüchte, Durst & Kälte sowie Informationsmangel, Unverständnis und natürlich die Anblicke von Zerstörungen, Blut & Verletzungen/Verletzten.

Entwicklungspsychologisch sind bei Kindern andere Symptome und Verhaltensweisen zu beobachten. Durch die geringere Lebenserfahrung erleben Kinder Großschadensereignisse meist intensiver, haben mehr Unverständnis und Angst. Die Entwicklung von Schuldgefühlen (größtenteils objektiv betrachtet unangebracht) ist bedingt durch das kindlich noch sehr egozentrierte Denken. Die Unfähigkeit zum Perspektivwechsel sorgt schneller dafür, dass Kinder sich bedroht fühlen und schwerer Absichten anderer Menschen erkennen, wie z.B. bei Rettungsdienstmitarbeiter*innen („Das sind böse Menschen, die wollen mir etwas tun!“ anstatt „Die kommen, um mir zu helfen“). Zusätzlich, wie hinlänglich bekannt, haben Kindern mehrheitlich eine Projektion von Schmerzen auf den Bauch oder auch generalisiertes Schmerzempfinden, welches bedingt ist durch das noch undifferenzierte Körperbild, sowie einen stark erhöhten Bewegungsdrang aufgrund einer geringen Körperbeherrschung. Weitere typische kindliche Verhaltensweisen sind:

  • Fehleinschätzung der Verletzungsschwere und Entwicklung magisch-mythischer Erklärungsansätze und Fantasien als Erklärung für Verletzungen oder bezogen auf das Gesamtereignis, bedingt durch fehlendes oder teilweise falsches Wissen über Notfallursachen, Körperbau und -funktion, Verletzungsfolgen sowie Therapieverfahren
  • Fehlinterpretation von Behandlungsprozeduren durch ein kindliches, wahrnehmungsbezogenes Denken (z.B. pVK-Anlage wird als kaum hilfreich oder als Gefahr interpretiert)
  • erschwerte Anamneseerhebung und/oder Unfähigkeit, Emotionen verbal differenziert zum Ausdruck zu bringen, altersbedingt durch die noch stattfindende Sprachentwicklung
  • Gefahr der Übertragung von Angst und Aufregung von Bezugspersonen auf die Kinder sowie starke Trennungs- bzw. Verlustängste
  • starkes Gefühl der Sorge, abhängig davon, wie sehr das Umfeld von Kindern mit betroffen ist
  • höheres Durstgefühl sowie stärkeres Schwitzen und Frieren aufgrund des noch kindlichen Verhältnis von Körperoberfläche und Körpergewicht

Behandlungstechnisch steht es vor allem im Vordergrund, die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zu befriedigen. Darunter finden sich Bedürfnisse wie die Nähe zu Bezugspersonen (am besten körperlich, aber zumindest telefonisch), das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, das Verständnis darüber, was passiert ist und jetzt geschieht, der Wunsch sich selbst an der Hilfeleistung beteiligen zu können sowie der Wunsch nach Ordnung und Struktur, aber auch der Wunsch verloren gegangene Dinge wiederzufinden. Wichtig ist es noch zu betonen, dass jüngere Kinder eher den Kontakt zu erwachsenen Bezugspersonen benötigen, während ältere Kinder und Jugendliche eher die Nähe Gleichaltriger bevorzugen. Darüber hinaus ist es wichtig, Kinder vom Notfallgeschehen abzuschirmen, da sich die Symptome und Verhaltensweisen verschlimmern.

Grundsätzlich gibt es einige Einsatzgrundsätze für die Arbeit mit Kindern bzw. die Behandlung/Betreuung von Kindern bei einer Terror-MANV-Lage. Dazu zählen Punkte wie:

  • je jünger, umso stiller und passiver ist das Verhalten und umso größer sollte die Verwendung sein, die den Kindern zukommt
  • je mehr Kinder betroffen sind, desto mehr Personal im Vergleich zu Einsätzen mit hauptsächlich erwachsenen Betroffenen wird benötigt; betrachtet man das Verhältnis von psychosozialen Akuthelfer*innen zu den zu betreuenden Kindern unter Berücksichtigung der nicht vor Ort befindlichen Bezugspersonen der Kinder, so ergeben sich die folgenden Richtwerte:
    • Jugendliche = 1:5 bis 1:10
    • Grundschulalter = 1:4
    • Kindergartenalter = 1:3
    • Kleinkindalter = 1:2
    • Säuglingsalter = 1:1
  • je höher die Anzahl an betroffenen Kindern und Jugendlichen, desto höher ist auch der Führungs- und Koordinationsaufwand, also desto mehr Führungskräfte werden benötigt

Um eine gute und ausreichende Struktur/Abarbeitung beim (Terror-)MANV empfiehlt es sich, die Alarm- und Ausrückeordnung hinsichtlich „MANV“-Alarmierung um Zusatz „MANV-Kind“ ergänzen und die benötigten Kräfte in Zusammenarbeit mit der örtlichen PSNV-Leitung zu hinterlegen.

Die Aufgaben der PSNV vor Ort bei MANV-Einsätzen mit Kindern sehen wie folgt aus. Primär ist es wichtig, erst einmal alle betroffenen Kindern zu sammeln, dabei ist zu beachten, dass die Triage dabei nicht gestört wird bzw. eine vorsichtige Triage zur Trennung der verletzten von den unverletzten Kindern und keine Trennung von Bezugspersonen stattfindet (sofern verletzungsbedingt notwendig, ist eine Trennung von Bezugspersonen natürlich unumgänglich). Nach der Sammlung der Kinder stehen das Abschirmen, Abtransportieren sowie der Schutz vor Medienvertretern im Mittelpunkt, um die Kinder vor weiteren traumatisierende Eindrücken zu schützen. Schnellstmöglich sollte eine Kinderbetreuungsstelle eingerichtet werden, welche die folgenden Kriterien erfüllt:

  • ausreichende Beleuchtung und Temperierung
  • besonders sorgfältige Registrierung sowie strikte Zu- und Ausgangskontrolle
  • altersentsprechende Sitzgelegenheiten und Tische
  • Räumlichkeiten für Bewegung, Spiel- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten sowie einige spezielle Materialien herrichten

Nachfolgend ist es sinnvoll, den Kindern Aufgaben zu erteilen, um die Selbstwirksamkeit der Kinder zu stärken. Denkbar wäre hier z.B. dass ältere Kinder sich um jüngere Kinder „kümmern“ oder die Kinder das Verteilen von Getränken, Essen etc. übernehmen. Von hoher Relevanz ist es, den Kindern wichtige Informationen kindgerecht zu vermitteln. Damit sind vor allem Informationen gemeint, die das Verständnis und die Orientierung von Kindern in einer Großschadenslage fördern. Auf Fragen von Kindern zum Verbleib anderer Kinder sollte darauf direkt eingegangen werden und diese Fragen so gut wie möglich ehrlich beantwortet werden (Antwort sollte mindestens der Entstehung belastender Gerüchte entgegengewirken). Für die Vermittlung von Informationen an die Kindern sollten zusätzlich die nachfolgenden Regeln beachtet werden:

  • einfache Worte CAVE: keine Babysprache!)
  • kurze Sätze mit langsamen Sprechtempo und ruhiger, tiefer Stimme
  • konkrete Angaben (nicht „Wir sind bald da!“, sondern „Wir sind in 10 Minuten da!“)
  • Informationen ggf. mehrfach wiederholen
  • keine Fachbegriffe oder missverständliches Rettungsdienstjargon verwenden
  • mitteilen, dass die Eltern eines Kindes bereits informiert sind (CAVE: nur, wenn dies wirklich erfolgt ist)

Da solche MANV-Lagen meistens zeitlich umfangreich sind, ist es wichtig Wartezeiten zu überbrücken, es ist dabei aber zu beachten bzw. bedenken, dass es naiv ist zu glauben, dass Kinder sich in Großschadenslagen einfach ablenken lassen. Einfachere Möglichkeiten Kindern ein wenig abzulenken wären z.B. gemeinsames Singen, Spielen oder etwas Anschauen/Anhören/Vorlesen (Buch, Film, Hörspiel etc.), Frage-Antwort-Spiele oder Schutzhandschuhe aufpusten und bemalen. Sobald diese vor Ort sind, sollten die Bezugspersonen der Kinder frühzeitig mit einzubeziehen. Hierbei sind im Verlauf die verschiedenen Varianten der Zusammenführung, abhängig von der Ereigniskonstellation, zu beachten:

  • Eltern werden zur Kinderbetreuungsstelle transportiert
  • Eltern kommen selbst zur Kinderbetreuungsstelle
  • Kinder werden von Kinderbetreuungsstelle zu den Eltern/Zuhause transportiert

Vor der Zusammenführung der erwachsenen Bezugspersonen mit ihren Kindern sollte auf jeden Fall eine kurze Instruktion erfolgen. Es empfiehlt sich, die Bezugspersonen zumindest kurz darüber zu informieren, was überhaupt geschehen ist. Außerdem sollten einige Hinweise für den Umgang mit ihren Kindern, mögliche Reaktionsweisen und weiterführende Hilfsangebote vermittelt werden. Sofern eine Zusammenführung nicht möglich ist, ist es wichtig mindestens einen Telefonkontakt der Kinder zu ihren Eltern oder andersherum herzustellen, dies beruhigt beide Seiten immens. Je länger die Kinderbetreuungsstelle betrieben wird, desto mehr ist auf sonstige Bedarfe und Bedürfnisse einzugehen. Dazu gehören z.B. eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, welche generell wichtig ist. Es sollte aber auch versucht werden, Wünsche, die auf den ersten Blick auch seltsam oder nur wenig relevant anmutend, zu erfüllen.

Harald Karutz, einer der profiliertesten Wissenschaftler im Bereich der Notfallvorsorge & Psychosoziales Krisenmanagement, v.a. bei Kindern, hat diese Aufgaben und Bedürfnisse der Kinder elegant zusammengefasst mit seiner Verbildlichung von Kasperles Erben:

  • Anton, der Aufmerksame (Beachtung individueller Bedürfnisse betroffener Kinder und Jugendlicher)
  • Igor, der Informant (Vermittlung von Informationen auf altersgerechte Art und Weise)
  • Handwerker Hans (Stärkung der Selbstwirksamkeit, etwa durch Übertragung einfacher Aufgaben)
  • Heidi mit ihrem Handy (rasche Benachrichtigung und Einbeziehung der kindlichen Bezugspersonen)
  • Der Beschützmichaffe (Vermittlung von Schutz und Sicherheit)
Quelle: https://www.harald-karutz.de/wp-content/uploads/2019/02/Karutz_Artikel_Kasperle.pdf

Zusätzlich eignet sich das ebenfalls von Harald Karutz entwickelte KASPERLE-Schema, welches einen guten Leitfaden für die Behandlung und Kommunikation mit pädiatrischen Patient*innen bietet (siehe KASPERLE-Schema im „Psychiatrischen Nachschlagewerk„.

Insgesamt lassen sich die folgenden Ziele der PEH in Bezug auf betroffene Kinder definieren:

  • Verminderung psychischer Belastungen/Symptome sowie von Somatisierungen
  • Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit
  • positive Beeinflussung späterer Verarbeitungsprozesse
  • positive Beeinflussung der Compliance der Betroffenen
  • Verbesserung der Arbeitsatmosphäre
  • Verhinderung ungünstiger Eskalationsmechanismen zwischen Kindern, Eltern und Einsatzkräften
  • guter Kommunikationsfluss für die Eltern bzgl. des Verbleibs der eigenen Kinder

Maßnahmen für Einsatzkräfte

Die PSNV-E-Interventionen gliedern sich in drei Bereiche. Direkt nach dem Einsatz erfolgt die „Wiedereingliederung„, auch „Demobilization“ genannt, welche ca. 10 Minuten dauern sollte und ein paar abschließende Infomationen über das Einsatzereignis enthält sowie ein paar Hinweise zu Belastungsreaktionen wie auftretende Symptome oder weiterführende Hilfsangebote aufzeigt. Danach folgt, ggf. auch direkt anschließend an den Einsatz oder auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach dem Einsatz, die „Entschärfung„(„Defusing“). Diese ist ein Gruppengespräch, welches primär der Verringerung der akuten Stresssymptome sowie der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft dient. Den Abschluss der Interventionsmaßnahmen der PSNV-E bildet die „Einsatznachbesprechung“, das „Debriefing“. Diese ist der längste Teil der Intervention nach belastenden Ereignissen. Im Rahmen eines ggf. auch mehrstündigen Gruppengespräches soll es zu einem gemeinsamen Abschluss des Erlebten und Belastenden kommen.

Zu den „typischen“ außergewöhnlichen Belastungen und Herausforderungen in Bezug auf ethische Gesichtspunkte der Einsatzkräfte, die ggf. für die Inanspruchnahme der PSNV-E verantwortlich sein können, zählen:

  • Komplexität des Einsatzes (Neuartigkeit, viele Akteure, „unterschiedliche“ Einsatzziele,
    Informationsmangel)
  • moralisches Dilemma der Verpflichtung zum Helfen vs. dem Eigenschutz
  • Kategorisierung sowie Betreuung von Patient*innen der Sichtungskategorie IV (BLAU)
  • erhöhte Unsicherheit durch Möglichkeit eines Second Hit oder bei flüchtigen Täter*innen
  • starke Medienpräsenz

Um die Maßnahmen der PSNV-E zu initiieren, kommt es vor allem darauf an, dass Führungskräfte außergewöhnlich belastende Ereignisse schnell erkennen, den Handlungsbedarf feststellen und dadurch rechtzeitig die PSNV anfordern bzw. einbinden. Zusätzlich können alle Einsatzkräfte in einigen Belangen Selbstfürsorge vor, während und nach belastenden Einsätzen betreiben. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Konzentration auf Routinetätigkeiten
  • Checklisten und Algorithmen nutzen
  • Anstreben einer sachlichen Betrachtungsweise
  • regelmäßige Neubewertung vornehmen, um sich zu verdeutlichen, dass sich das Einsatzgeschehen fortentwickelt hat und dadurch sicherer und/oder stabiler geworden ist („10-für-10“-Prinzip, also „10 Sekunden für 10 Minuten“, nutzen, um kurz innezuhalten und die nächsten Schritte zu planen)
  • auf eigene Befindlichkeit achten
  • Selbstinstruktionen nutzen (sofern Belastungen während des Einsatzes überhandnehmen, sich durch kurze Anweisungen (z.B. „Ruhig bleiben!“, „Einen Schritt nach dem anderen!“, „Du wirst das schaffen!“ etc.) selbst motivieren bzw. beruhigen
  • Kollegen um Unterstützung bitten
  • Erlebtes nach dem Einsatz nicht nur bei den Maßnahmen der PSNV-E besprechen
  • Aktivität und Ablenkung nach dem Einsatz

Exkurs – Stufenmodell der Krisenintervention nach Schnyder

  1. Kontakt herstellen
    • Begrüßung und Behandlungssetting klären
    • erste emotionale Entlastung herbeiführen
  2. Problemanalyse
    • Anamnese, Krisenauslöser und -hintergrund
    • Ressourcen, Bewältigungsmöglichkeiten und -strategien
  3. Problemdefinition
    • möglichst konkreter Versuch der Beschreibung bzw. Eingrenzung der Krise
  4. Zieldefinition
    • möglichst konkreter Versuch der Beschreibung des angestrebten Zielzustands
  5. Problembearbeitung
    • Anwendung von Kriseninterventionstechniken
    • Transfer in den Alltag
  6. Termination & Follow-up
    • Ablösung vom Behandler (Verabschiedung)
    • Rückfallprophylaxe und letzte Überprüfung der Alltagstauglichkeit der vom Betroffenen erlernten Strategien
    • Klärung, ob Indikation für Psychotherapie gegeben ist

Quellen

Weitere Informationen zum Thema der Behandlung des akuten psychischen Traumas findet Ihr in der Zusammenfassung der S2k-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung von akuten
Folgen psychischer Traumatisierung
“ der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie hier im Blog.

  • Bergmann, Sandra. „Krisenintervention und Notfallseelsorge – da sein, zuhören, Beistand leisten“. retten! 8, Nr. 04 (September 2019): 295–99. https://doi.org/10.1055/a-0605-5985.
  • Blank-Gorki, Verena, Florian Breuer, Ann-Katrin Fegert, Thomas Neumann, Markus Niedermeier, Thomas Rielage, und Harald Karutz. „Komplexe Gefahren- und Schadenslagen mit Kindern und Jugendlichen: Häufigkeit in Deutschland und Analyse psychosozialer Versorgungsstrukturen“. Notfall + Rettungsmedizin 23, Nr. 5 (August 2020): 364–69. https://doi.org/10.1007/s10049-019-00653-y.
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. „Glossar“. BBK. Zugegriffen 17. August 2023. https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/glossar_node.html.
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. „Koordi­nierungs­stelle NOAH“. BBK. Zugegriffen 17. August 2023. https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/NOAH/noah_node.html.
  • Bundeszentrale für politische Bildung. „Terrorismus: Eine grafische Annäherung“. bpb.de, 31. Oktober 2021. https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/509541/terrorismus-eine-grafische-annaeherung/.
  • Checklisten und Infos für den PSNV-Einsatz in komplexen Lagen Führungsmittel für PSNV-Führungskräfte. 1. Auflage, Stand: Januar 2022. Bonn: Bundesamt für Katastrophenschutz und Katastropenhilfe, Referat Psychosoziales Krisenmanagement, 2022.
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