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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Chloracetylchlorid“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Chloracetylchlorid (ClCH2COCl)
  • Synonyme: Chloressigsäurechlorid, CAC
  • bei Raumtemperatur farblos-weißliche Flüssigkeit mit Schmelzpunkt von – 22 ° C und Siedepunkt von 106 °C
  • scharfer, stechender Geruch
  • zersetzt sich bei Feuchtigkeit in Chloressigsäure und Salzsäure
  • Verwendung als Zwischenprodukt bei der Herstellung vieler Chemikalien wie Adrenalin, Diazepam, Chloracetophenon, Chloressigsäureestern und Chloressigsäureanhydrid

Exposition

  • Einatmen
    • Exposition im Wesentlichen durch Einatmen oder Haut-/AugenKontakt
    • Geruch hat nur unzureichende Warnwirkung
    • Reizwirkung ggf. mild und verzögert (CAVE: unbemerkt lange Einwirkung mgl.)
    • schwerer als Luft –> Ausbreitung am Boden
  • Haut-/Augenkontakt
    • Reizungen und Verätzungen an Haut oder Augen
    • Aufnahme über Haut mgl.
  • Verschlucken
    • Reizungen von Mund, Rachen und Magen bei Verschlucken

akute gesundheitliche Wirkungen

  • Atemwege
    • i.d.R. Reizungen von Augen, Nase, Rachen und Magen
    • ggf. milde Beschwerden unmittelbar nach Einwirkung von Chloracetylchlorid aufgrund von Reizungen der oberen Atemwege (Rachenbrennen, Hustenreiz, Druckgefühl)
    • schwere Lungenschädigungen mit Lungenödem noch 24 h nach Einwirkung mgl.
    • Versagen der Atmung und Herz-Kreislauf-Versagen mgl.
  • Hautkontakt
    • Hautreizungen oder -rötungen bei gasförmigem Chloracetylchlorid
  • Augenkontakt
    • Augenrötung und Tränenfluss bei hohen Gaskonzentrationen
    • Augenkontakt mit flüssigem Chloracetylchlorid –> Trübung der Augenoberfläche –> andauernde Schädigung

mögliche Folgen

  • weitere Besserung der Symptomatik erwartbar bei Überleben der ersten 48 h
  • Persistenz einer erhöhten Sensitivität ggü. reizenden Stoffen –> Bronchospasmen oder chronische Bronchitis
  • Lungenparenchymschäden sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen

Dosis-Wirkungs-Beziehung

ChloracetylchloridWirkung/Effekte
0,023 ppmGeruchsschwelle
0,05 ppmArbeitsplatzgrenzwert (TWA) (ACGIH)
0,15 ppmKurzzeitwert (ACGIH)
0,05 ppmERPG-1 (AIHA)
0,5 ppmERPG-2 (AIHA)
10 ppmERPG-3 (AIHA)
0,04 ppmAEGL-1 (10min, 30min, 60min, USA, EPA)
2,9 ppmAEGL-2 (10 Minuten, USA, EPA)
2,0 ppmAEGL-2 (30 Minuten, USA, EPA)
1,6 ppmAEGL-2 (60 Minuten, USA, EPA)
95 ppmAEGL-3 (10 Minuten, USA, EPA)
66 ppmAEGL-3 (30 Minuten, USA, EPA)
52 ppmAEGL-3 (60 Minuten, USA, EPA)
– TWA (Time Weighted Average): Konzentration für herkömmlichen 8-h-Arbeitstag und 40-h-
Arbeitswoche, bei der bei tgl. wiederholter Aussetzung keine nachteiligen Auswirkungen bestehen
– ACGIH: American Conference of Governmental Industrial Hygienists
– ERPG: Emergency Response Planning Guidelines
– AIHA: American Industrial Hygiene Association
– EPA: Environmental Protection Agency
– AEGL (acute exposure guideline levels): Richtwerte für die akute Exposition bezogen auf die Konzentration eines Stoffes in der Luft
– ERPG-1: max. Luft-Konzentration, unterhalb derer nach allgemeiner Auffassung Personen bis zu einer Stunde lang ausgesetzt sein können, ohne dass nur leichte vorübergehende gesundheitliche Auswirkungen auftreten oder klar definierter, unangenehmer Geruch wahrgenommen wird
– ERPG-2: max. Luft-Konzentration, unterhalb derer davon ausgegangen wird, dass Personen bis zu einer Stunde
lang exponiert sein können, ohne irreversible, schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen oder Symptome zu entwickeln, die die Fähigkeit einer Person beeinträchtigen könnten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen
– ERPG-3: max. Luft-Konzentration, unterhalb derer davon ausgegangen wird, dass Personen bis zu einer Stunde lang exponiert sein können, ohne lebensbedrohliche gesundheitliche Auswirkungen zu entwickeln
– AEGL-1: Konzentration eines Stoffes in der Luft, bei deren Überschreitung die allgemeine Bevölkerung, inkl. empfindlicher Personen, spürbare Beschwerden, Reizungen oder bestimmte asymptomatische, nicht sensorische Wirkungen verspüren könnte. Die Wirkungen sind jedoch nicht behindernd und sind vorübergehend und nach Beendigung der Exposition reversibel
AEGL-2: Konzentration eines Stoffes in der Luft, bei deren Überschreitung damit zu rechnen ist, dass die allgemeine Bevölkerung, einschließlich empfindlicher Personen, irreversible oder andere schwerwiegende und langanhaltende Gesundheitsschäden erleiden oder in ihrer Fluchtfähigkeit beeinträchtigt werden könnten.
AEGL-3: Konzentration eines Stoffes in der Luft, bei deren Überschreitung für die Allgemeinbevölkerung, einschließlich empfindlicher Personen, lebensbedrohliche gesundheitliche Auswirkungen oder der Tod zu erwarten sind.

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur ggü. Chloracetylchlorid-Gas exponiert waren, besteht nicht
  • Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit flüssigem Acrylnitril benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasendes Acrylnitril gefährden

Rettung

  • Rettung
  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Chloracetylchlorid-Gasen-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger Chloracetylchlorid-Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 500 ppm (in Abhängigkeit von der Einwirkungsdauer)
  • empirische Therapie
  • kein spezifisches Antidot verfügbar
  • empfohlene Maßnahmen bei Exposition im Bereich des ERPG-2 (> 0,5 ppm) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
    • Sauerstoffgabe
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
    • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
      • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
      • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
      • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
      • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
      • CPAP-Therapie
      • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
      • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung (großes Blutbild, BZ & Elektrolyte)
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 90 %
  • CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • 1 g Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Chloracetylchlorid-Konzentration von < 0,5 ppm (ERPG-2 Wert; abhängig von Einwirkungsdauer) sowie unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und ohne keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylsäure kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
Published inLeitlinien kompakt

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