Im ersten Beitrag dieser „FOAMio Politix“-Reihe zur Bundestagswahl habe ich Folgendes versprochen:
„Mit der Reihe wollen wir einen Beitrag zur lebendigen Demokratie leisten, aber in keinem Fall eine Wahlempfehlung für eine Partei, Person oder Gruppe geben, jedoch eine allgemeine Empfehlung, das uns allen zustehende Recht zum Wählen in Anspruch zu nehmen.“
Diese Formulierung war mit Bedacht gewählt, denn mit diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Denkanstoß geben, der vielleicht von einigen auch als Nicht-Wahlempfehlung verstanden werden kann bzw. darf. Denn die meisten von uns, die in der Notfallmedizin tätig sind, sind durch ihre Berufsgruppen- oder Betriebszugehörigkeit bzw. Arbeitgeberwahl, aber auch durch andere Entscheidungen/Ereignisse Verpflichtungen eingegangen, die z.B. die Wahl von rechtsradikalen, rechtsextremen, verfassungsfeindlichen oder rassistischen Parteien bzw. Gruppierungen eigentlich ausschließt. Und genau das soll dieser Beitrag uns allen noch einmal ins Gedächtnis rufen mit den meiner Meinung nach wichtigsten Punkten aus Schriftstücken wie z.B. der Genfer Deklaration des Weltärztebundes (auch als Hippokratischer Eid bekannt), ICN-Ethikkodex und den Leitbildern der großen Hilfsorganisationen in Deutschland. Denn wir haben alle eine Verantwortung für die Zukunft und für ein Miteinander ohne Hass und Hetze!
Genfer Deklaration des Weltärztebundes (Eid des Hippokrates)
Die Genfer Deklaration (deutsche Version) ist die moderne Fassung des Hippokratischen Eids ohne den religiösen Bezug, die im September 1948 vom Weltärztebund verabschiedet wurde und zuletzt im Jahr 2017 revidiert wurde. Die Deklaration von Genf ist auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, noch vor der Präambel, zu finden.
Die folgenden Punkte der Genfer Deklaration sind absolut eindeutig hinsichtlich des Verhaltens aller Mitglieder der ärztlichen Profession:
- eigenes Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen
- Gesundheit und Wohlergehen der Patient*innen sind das oberstes Anliegen
- Autonomie und Würde der Patient*innen respektieren
- höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren
- Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren treten nicht zwischen die Pflichten und die Patient*innen
- medizinisches Wissen, selbst unter Bedrohung, nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden
ICN-Ethikkodex
Der ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen ist im Jahr 1953 verabschiedet worden und zuletzt im jahr 2021 überarbeitet worden. Im ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen werden die Werte, Pflichten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen und einige Punkte mehr, zu welchen sich Pflegefachpersonen weltweit verpflichtet haben, festgehalten.
Die folgenden Punkte des ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen sind klar und eindeutig hinsichtlich des Verhaltens aller Pflegefachpersonen:
- Förderung eines Umfelds, in dem die Menschenrechte, Werte, Bräuche, religiösen und spirituellen Überzeugungen von Einzelnen, Familien und Gemeinschaften von allen anerkannt und respektiert werden (Punkt 1.2)
- Sicherstellung, dass Einzelne und Familien verständliche, genaue, ausreichende und rechtzeitige Informationen erhalten, angepasst an die Kultur der Patientinnen, ihre sprachlichen, kognitiven und körperlichen Bedürfnisse sowie an ihren mentalen Zustand (Punkt 1.3)
- gemeinsames Teilen der Verantwortung zusammen mit der Gesellschaft, um Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die den gesundheitlichen und sozialen Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden (Punkt 1.6)
- Einsatz für Chancengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit bei der Ressourcenzuteilung, dem Zugang zu Gesundheitsversorgung und anderen sozialen und wirtschaftlichen Dienstleistungen (Punkt 1.7)
- Zeigen professioneller Werte wie Respekt, Gerechtigkeit, Verlässlichkeit, Fürsorge, Mitgefühl, Empathie, Vertrauenswürdigkeit und Integrität (Punkt 1.8)
- Unterstützung und Respektieren der Würde und universellen Rechte aller Menschen, inkl. Patient*innen, Kolleg*innen und Familien (Punkt 1.8)
- Fürsprecherinnen für Betroffene sein sowie Pflege einer Praxiskultur, die ein ethisches Verhalten und den offenen Dialog fördert (Punkt 2.7)
- Beitrag zu positiver und ethischer Arbeitsumgebung und Einsatz gegen unethische Praktiken und Einstellungen (Punkt 3.5)
- Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle, Katastrophen, Konflikte, Epidemien, Pandemien, soziale Krisen und Situationen mit knappen Ressourcen (Punkt 3.7)
- Gesundheitsversorgung als Menschenrecht erachten und Bekräftigung des Rechts auf universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle (Punkt 4.1)
- Würde, Freiheit und Wert aller Menschen wahren und Kampf gegen alle Formen der Ausbeutung, wie Menschenhandel und Kinderarbeit (Punkt 4.2)
- Beitraf zur Gesundheit der Bevölkerung und Hinarbeiten auf die Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Punkt 4.4)
- Anerkennen der Bedeutung der sozialen Determinanten von Gesundheit (Punkt 4.5)
- Bewusstsein für die gesundheitlichen Folgen der Umweltzerstörung, z.B. aufgrund des Klimawandels, sowie der gemeinsame Einsatz dafür, die natürliche Umwelt zu erhalten, zu stärken und zu schützen (Punkt 4.6)
- Zusammenarbeit mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen und der Bevölkerung, um die Grundsätze der Gerechtigkeit zu wahren, durch die Förderung der Verantwortung für Menschenrechte, Chancengerechtigkeit und Fairness und den Einsatz für das öffentliche Wohl und für einen gesunden Planeten (Punkt 4.7)
Rotes Kreuz/Roter Halbmond/Roter Kristall
Die Rotkreuz-, Rothalbmond- und Rotkristallbewegung als größte internationale Hilfsorganisation hat ihre sieben Grundsätze auf der 20. Internationalen Rotkreuzkonferenz im Jahr 1965 in Wien proklamiert und diese zuletzt im Jahr 1986 auf der 25. Internationalen Rotkreuzkonferenz in Genf in die Statuten der Rotkreuz-, Rothalbmond- und Rotkristallbewegung angenommen.
Die folgenden Punkte der Grundsätze der Rotkreuz-, Rothalbmond- & Rotkristallbewegung sind klar und eindeutig hinsichtlich des Verhaltens aller Mitglieder sind:
- Menschlichkeit
- Leisten von unterschiedsloser Hilfe
- Bemühung im Rahmen der internationalen & nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern
- Bestreben, Leben & Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen
- Förderung des gegenseitigen Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und eines dauerhaften Frieden unter allen Völkern
- Unparteilichkeit
- keine Unterscheidung nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung
- einzige Bemühung ist den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben
- Neutralität
- Enthaltung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen
- Unabhängigkeit
- Bewahrung von Eigenständigkeit, die es gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz-, Rothalbmond- & Rotkristallbewegung zu handeln, auch wenn die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind
- Freiwilligkeit
- Verkörperung von freiwilliger und uneigennütziger Hilfe ohne jedes Gewinnstreben
- Einheit
- pro Land nur eine einzige Nationale Rotkreuz-, Rothalbmond- & Rotkristall-Gesellschaft
- Universalität
- Rotkreuz-, Rothalbmond- & Rotkristall-Gesellschaft ist weltumfassend und alle Nationalen Gesellschaften haben die gleiche Rechte & Pflichten, einander zu helfen
Arbeiter-Samariter-Bund
Der Arbeiter-Samariter-Bund nennt in seinem Leitbild u.a. die folgenden Punkte, die klar und eindeutig hinsichtlich des Verhaltens aller Mitglieder sind:
- Wir helfen hier und jetzt.
- unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden
- Bekenntnis zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat
- Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit
- Verfolgung selbstloser, ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger & mildtätiger Zwecke
- Anpassung der Hilfeleistungen fortlaufend an den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen
- Gleichstellung von Frauen und Männern
Über das Leitbild hinaus hat der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland mit seiner „Richtlinie zum Umgang mit menschenfeindlichen & rechtsextremen Positionen und Parteien“ vom 20.04.2024 ein noch klareres Bekenntnis bzw. einen sehr eindeutigen Verhaltenscodex dargelegt:
- Verpflichtung für eine Tradition und ein Menschenbild, welche geprägt sind von den humanistischen Idealen der Mitmenschlichkeit und der Anerkennung gleicher Würde und Rechte aller Menschen bei gleichzeitiger Verschiedenheit zwischen ihnen (§ 1)
- Förderung & Wertschätzung von Vielfalt und gelebte soziale Verantwortung für unsere Mitmenschen & für unser Gemeinwesen (§ 1)
- Mut zur Mitmenschlichkeit ist keine Frage des Ortes (§ 1)
- satzungsgemäße Wahlmandate und hauptamtliche Führungstätigkeiten sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft in als gesichert rechtsextrem eingestuften Bündnissen, Organisationen & Parteien, auch wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder einzelne Organisationseinheiten derselben zutrifft (§ 3)
- Ehrenamtliche und Mitarbeitende die offensichtlich und wiederholt mit menschenfeindlichen und rechtsextremen Positionen innerhalb oder außerhalb des ASB agitatorisch auftreten, haben keinen Platz im ASB (§ 4)
- Sicherstellung von Handlungssicherheit im Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen auf allen Verbandsebenen (§ 4)
- keine direkte und indirekte Zusammenarbeit mit Organisationen und Parteien und deren Mandatsträgern, die menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen vertreten, sowie keine indirekte Zusammenarbeit über Bündnisse mit anderen Organisationen (§ 5)
- Vermeidung von Einladung von Amtsinhaber*innen und Funktionsträger*innen in eigene Einrichtungen und Veranstaltungen über das zwingend notwendige Maß hinaus, immer dann, wenn diese Parteien, Organisationen oder Bündnissen angehören, die als gesichert rechtsextrem eingestuft sind (§ 6)
- Verpflichtung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten, also mit allen Diensten und Angeboten, der Menschenfeindlichkeit und dem Rechtsextremismus den Nährboden entziehen und diesem so aktiv entgegen zu wirken (§ 7)
Malteser Hilfsdienst
Das Selbstverständnis des Malteser Hilfsdienstes lautet „Tuitio fidei et obsequium pauperum“ (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) und dieses Selbstverständnis ist losgelöst von Herkunft, Hautfarbe oder Religion. Dies kommt auch in der Satzung des Malteser Hilfsdienstes zum tragen, welche u.a. den folgenden Satzungszweck enthält: „Förderung der Hilfe für Menschen, die politisch, ethnisch oder religiös verfolgt werden, für Menschen mit Fluchterfahrung und für Vertriebene“.
Über das Selbstverständnis und die Satzung hinaus hat der Malteser Hilfsdienst Deutschland mit seiner „Verhaltensrichtlinie der Malteser“ vom 19.06.2023 Folgendes klarer nochmals dargelegt:
- Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem sich alle entsprechend ihren Fähigkeiten einbringen und entwickeln, Veränderungen initiieren und begleiten und hervorragende Leistungen erbringen können
- grundlegender Verhaltensmaßstab: Behandele andere so, wie Du von anderen behandelt werden möchtest (fairer, professionell & respektvoller Umgang sowie keine Diskriminierung & Schikanierung)
- Personen nicht aufgrund von anderen Eigenschaften als Kompetenz, Leistung & Verhalten bei der Arbeit unterschiedlich behandeln, weder bewusst noch unbewusst
- Verurteilung jeder Diskriminierung eines Menschen oder jeden Gewaltakt gegen ihn sowie Achtung eines jeden Menschen in seiner Eigenart, denn die unermessliche Würde eines Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion ist das höchste Gut der geschwisterlichen Liebe
- vielfaltssensible Organisationskultur, in der sich alle zugehörig fühlen können und in der wir offen, wertschätzend und angstfrei miteinander kommunizieren und arbeiten (Bekämpfung von Mobbing & Schikane)
Johanniter-Unfall-Hilfe
Die Johanniter-Unfall-Hilfe nennt in seinem Leitbild u.a. die folgenden Punkte, die klar und eindeutig hinsichtlich des Verhaltens aller Mitglieder sind:
- Verpflichtung zum christlichen Gebot der Nächstenliebe
- Menschen, die Unterstützung bedürfen, stehen Mittelpunkt des täglichen Handelns, gleich welcher Religion, Nationalität & Kultur sowie auch in geistiger & seelischer Not
- Umgang miteinander, geprägt von Achtung und Respekt
Über das Leitbild hinaus hat die Johanniter-Unfall-Hilfe mit seiner Erklärung der Johanniter gegen Rechtsextremismus (Potsdamer Beschluss gegen Rechtsextremismus) vom 17.01.2024 ein noch klareres Bekenntnis bzw. einen sehr eindeutigen Verhaltenscodex dargelegt:
- Bekenntnis zu den Grundwerten unseres modernen demokratischen Gemeinwesens
- Hilfe richten sich an alle kranken, schwachen und bedürftigen Menschen, gleich welcher Religion, Nationalität, Kultur, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
- oberstes Gebot ist es die unantastbare Würde eines jeden Einzelnen zu wahren
- Einsatz für eine vielfältige & gerechte Gesellschaft sowie für ein respektvolles & weltoffenes Miteinander in unserer Organisation
- rechtsextreme, rechtspopulistische und ausgrenzende Positionen stehen im Widerspruch zu unserem Leitbild und unserem christlichen Weltbild
- klares und mutiges Entgegentreten ggü. jeder Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und extremistischen Positionen
Neben dem Potsdamer Beschluss gegen Rechtsextremismus wird die Johanniter-Unfall-Hilfe hinsichtlich der Verantwortung in der Flüchtlingshilfe noch einmal konkreter in der Butzbacher Erklärung für Menschenwürde und ein friedliches Miteinander vom 29. Februar 2016:
„Wir Johanniter setzen uns für Flüchtlinge ein, weil wir dies als unsere humanitäre Aufgabe verstehen. Wir sind dem christlichen Gebot der Nächstenliebe verpflichtet und richten unsere Hilfe an Menschen in Not – gleich welcher Religion, Nationalität und Kultur.“
Deutscher Feuerwehrverband
Der Deutsche Feuerwehrverband bezieht mit seinem „Leitfaden zum Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen“ aus dem April 2022 klar Stellung zum Verhalten aller Mitglieder:
- Extremismus hat in jeglicher Ausprägung keinen Platz in der Feuerwehr, denn hier wird Demokratie und Vielfalt tagtäglich gelebt, nicht nur in Einsätzen und Übungen
- Extremismus widerstrebt nicht nur dem Auftrag der Feuerwehr, sondern ist auch mit Kameradschaft und Kollegialität unvereinbar
- Forderung nach Verfassungstreue sowie Unvereinbarkeit von extremistischen Handlungen und dem Feuerwehrdienst bereits in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften bzw. Satzungen auf Länderebene verankert oder vorgesehen
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Der ver.di Gewerkschaftsrat hat Ende Juni 2024 eine „Resolution gegen rechte Hetze und Hass, für Demokratie, Menschlichkeit und Vielfalt“, in welcher sich auch die größte Gewerkschaft Deutschlands klar und deutlich positioniert:
- Einstehen für Demokratie und werben für diese auf allen Ebenen
- konsequentes Entgegenstellen gegen rechte Hetze und Hass
- Eintreten für Menschlichkeit und Vielfalt
- Kampf für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft
- Mitglieder, die sich nachweislich in Wort, Schrift oder Tat rechtsextrem, rassistisch, menschenverachtend, demokratiefeindlich oder gewerkschaftsfeindlich äußern, für entsprechende Organisationen werben oder darin Mandate bekleiden, werden im Rahmen der satzungsrechtlichen Möglichkeiten von gewerkschaftlichen Funktionen, der Wählbarkeit in gewerkschaftliche Funktionen oder von der Mitgliedschaft ausgeschlossen
Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V.
Auch die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. hat mit ihrer Kampagne „Notfallmedizin ist BUNT – DGINA gegen Rassismus und Diskriminierung“ ein klares Statement gesetzt
- Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung, Frauen, Männer sowie Menschen mit Behinderung sind fester und wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft und Bereicherung für unsere Teams
- in der täglichen Arbeit und Patientenversorgung tragen wir Verantwortung für eine offene und tolerante Gesellschaft
Quellen
- Arbeiter-Samariter-Bund. „Das ASB-Leitbild“. Zugegriffen 11. Januar 2025. https://www.asb.de/ueber-uns/leitbild.
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. „Richtlinie des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zum Umgang mit menschenfeindlichen & rechtsextremen Positionen und Parteien“, 20. April 2024. https://www.asb.de/application/files/6917/1861/1070/Richtlinie_des_Arbeiter-Samariter-Bund_Deutschland_e._V._zum_Umgang_mit_….pdf.
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V. „ICN-Ethikkodex“. Zugegriffen 11. Januar 2025. https://www.dbfk.de/de/dbfk/Ethikkodex.php.
- Deutscher Feuerwehrverband. „Leitfaden zum Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen“, 1. April 2022. https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/04/Leitfaden_Extremismus.pdf.
- Deutsches Rotes Kreuz. „Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes“. Zugegriffen 11. Januar 2025. https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/die-grundsaetze-des-roten-kreuzes-und-roten-halbmondes/.
- DGINA e.V. – Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. „DGINA ist bunt“, 22. November 2024. https://www.dgina.de/dgina-ist-bunt.
- „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“. In Wikipedia, 25. Mai 2024. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes&oldid=245288597.
- International Council of Nurses. „Der ICN-Ethikkodex für Pfegefachpersonen“. Übersetzt von Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V., Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, und Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK – ASI. Zugegriffen 11. Januar 2025. https://www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Pflege_Charta/Schulungsmaterial/Modul_5/Weiterfu%CC%88hrende_Materialien/M5-ICN-Ethikkodex-DBfK.pdf.
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. „Erklärung der Johanniter gegen Rechtsextremismus“, 17. Januar 2024. https://www.johanniter.de/presse/nachricht/erklaerung-der-johanniter-gegen-rechtsextremismus-11379/.
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. „Unsere Satzung“, 7. April 2021. https://www.johanniter.de/johanniter-unfall-hilfe/ueber-uns/satzung-der-johanniter-unfall-hilfe-ev/.
- Malteser Deutschland gemeinnützige GmbH und Malteser Hilfsdienst e.V. „Verhaltensrichtlinie der Malteser“, 19. Juni 2023. https://bitqms.malteser.org/BITqmsPDFs/D795_VerhaltensrichtliniederMalteser.pdf?Print=1&PrintStat=1&UUID=7f33173f-6ab1-4da1-875c-d24ce8c3dd7c.
- Malteser Hilfsdienst e.V. „Satzung der Malteser Hilfsdienst e.V.“, 22. Juni 2024. https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Wir_Malteser/Ueber_uns/satzung-mhd-2024.pdf.
- MEDWING GmbH. „Was ist der ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen? – MEDWING Magazine“. Zugegriffen 11. Januar 2025. https://medwing.com/de/de/magazine/artikel/icn-ethikkodex.
- ver.di-Gewerkschaftsrat, Hrsg. „Resolution gegen rechte Hetze und Hass, für Demokratie, Menschlichkeit und Vielfalt“, 27. Juni 2024. https://www.verdi.de/++file++667ed04d6c5369181f28e848/download/Resolution%20des%20ver.di-Gewerkschaftsrats%20Gegen%20Rechts.pdf.
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