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FOAMio Politix – GMK-Umlaufbeschluss „Zivile Verteidigung und Krisenmanagement im Gesundheitswesen“

Die Gesundheitsministerkonferenz hat im Jahr 2026 einen Umlaufbeschluss mit dem Titel „Zivile Verteidigung und Krisenmanagement im Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Die Kurzfassung des Umlaufbeschlusses gibt es nachfolgend.

  • Sicherstellung der stationären und ambulanten Versorgung sowie der Gesundheitslogistik im Bündnisfall und enge Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, v.a. dem Sanitätsdienst
  • Organisation der Umsetzung des Eckpunktepapiers in vier länderübergreifenden Clustern, die jeweils zwei Arbeitspakete federführend ausarbeiten –> Ergebnisse sollen von allen Ländern übernommen und bei Bedarf landesspezifisch angepasst werden mit folgenden Prioritäten:
    • Aufbau einer verlässlichen Grundlage
    • Erhebung und Sicherung medizinischen Personals
    • Planung stationärer Behandlungskapazitäten
    • Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen
    • Sicherung ambulanter Versorgungskapazitäten
    • Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
    • Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien
    • Vorbereitung auf hybride Bedrohungen, inkl. CBRN‑Beübungen für Kliniken und ÖGD
  • Länder eines Clusters bestimmen ein Koordinationsland, das als zentrale Schnittstelle fungiert, den Informationsaustausch steuert, den Arbeitsfortschritt im Cluster abstimmt und die strukturierte Kommunikation mit anderen Clustern und Gremien sicherstellt (Arbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, kurz AOLG, bündelt die Ergebnisse, übernimmt die Steuerungsfunktion und befasst ihre Arbeitsgruppen gezielt mit Aufträgen und Einzelfragen)
    • Cluster Nord (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen): Vorbereitung auf hybride Bedrohungen inklusive Beübungen der Kliniken und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, insbesondere auch im Bereich von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN)-Lagen und Erhebung und Sicherung medizinischen Personals
    • Cluster West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland): Planung stationärer Behandlungskapazitäten und Sicherung ambulanter einschließlich sektorenübergreifender Versorgungskapazitäten
    • Cluster Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen): Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien und Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen
    • Cluster Süd (Bayern, Baden-Württemberg): Aufbau einer belastbaren Datenbasis und Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Notwendigkeit einer verbindlichen und regelmäßigen Austauschstruktur der Gesundheitsressorts der Länder auf Amtschefebene mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, um eine effektive Koordinierung der Zivilen Verteidigung im Gesundheitswesen zu gewährleisten
    • Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr von Seiten des GMK-Vorsitzlandes
    • Beteiligung des BMG an bevorstehendem Austausch ist ausdrücklich erwünscht
  • Betonung der Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für eine funktionierende Krisenvorsorge –> Voraussetzung ist die Gewährleistung einer ausreichenden Personal- und Sachausstattung (Rückfall in Vor-Pandemie-Zeiten ist zu vermeiden)
  • Aufforderung an den Bund insbesondere das Gesundheitssicherstellungsgesetz und weitere relevante Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen, sich aus den Planungen ergebende Regelungsbedarfe aufzugreifen und dabei die Bedarfe der Länder umfassend zu berücksichtigen
  • Forderung einer angemessenen und verlässlichen Finanzierung durch den Bund, inkl. der Nutzung des Sondervermögens zur Ertüchtigung des Gesundheitswesens sowie zusätzlicher dauerhafter Mittel für Maßnahmen der zivil militärischen Zusammenarbeit und die Zivile Verteidigung
Published inPolitix by FOAMio

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