Zum Inhalt springen

Leitlinie „Clinical management of paediatric (under 16) non-fatal strangulation“ des IFAS

veröffentlichende Fachgesellschaft: Institute for Addressing Srangulation (IFAS)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 30.07.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://ifas.org.uk/wp-content/uploads/2026/07/FINAL-Paed_NFS_Guidelines_Jul26-V4.pdf

Grundsätzliches

  • Definition „Strangulation“: Form der Erstickens, die durch äußeren Druck auf den Hals verursacht wird, wodurch Blutgefäße (wie Halsschlagadern/Halsvenen) und/oder Atemwege (Luftröhre/Kehlkopf) zusammengedrückt werden, was den Blutfluss und/oder die Atmung behindert
  • drei Hauptkategorien
    • Erhängen
    • Strangulation durch Schlinge
    • manuelle Strangulation mitDruck auf den Hals durch andere Mittel (z.B. Knie, Beine usw.)
  • Definition „nicht-tödliche Strangulation“: Ersticken ohne Todesfolge
  • neben erheblichee psychischee Folgen hat eine Strangulation schwerwiegende körperliche Folgen, darunter hypoxisch-ischämische Hirnschäden, Pneumothorax sowie – laut Fallberichten – intramuskuläre Hämatome, die zu einer Atemwegsobstruktion führen können

Epidemiologie

  • 5 % der < 18-Jährigen in einer britischen Studie, die nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung bzw. sexuellen Missbrauchs einer gerichtsmedizinischen Untersuchung unterzogen wurden, gaben an auch gewürgt worden zu sein
  • zw. April 2019 und März 2022 gab es in England 42 Todesfälle unter Kindern infolge versehentlicher Strangulation oder Erstickung, von denen 9 auf Strangulation durch Jalousie- oder Vorhangschnüre oder Kabel zurückzuführen waren
  • in England ist Erhängen/Strangulation die häufigste Selbstmordmethode bei Kindern und Jugendlichen und machte 2019 – 2020 69 % der Todesfälle aus
  • britische Studie unter 16- bis 34-Jährigen, die sich mit Strangulation während einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs befasste, ergab, dass insgesamt 16 % der 16- bis 17-Jährigen Befragten Erfahrungen damit hatten, beim Sex stranguliert worden zu sein (betrachtet man nur diejenigen in der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen, die bereits sexuelle Erfahrungen hatten, gaben 43 % an, beim Sex stranguliert worden zu sein)
  • Beliebtheit von „Würgespielen“ bei Kinder und Jugendliche schwankt: nordamerikanische Studie berichtete, dass 7 % der befragten Schulkinder im Alter von 9 – 18 Jahren angaben, an „Würgespielen“ beteiligt gewesen zu sein

Untersuchung

  • bei V.a. nicht-tödliche Strangulation traumainformierte, umfassende Anamnese und Untersuchung und dabei die Kommunikationsbedürfnisse und das Entwicklungsalter des Kindes bzw. Jugendlichen sowie den Kontext berücksichtigen, in dem die Strangulation vermutlich stattgefunden hat
  • dringende Überweisung an HNO-Abteilung bei V.a. Stridor oder objektiven Anzeichen einer Atemwegsobstruktion
  • neben der Strangulation können weitere Verletzungen und/oder Erkrankungen und/oder Intoxikation vorliegen
  • Blutergüsse infolge von nicht-tödlicher Strangulation können an der Kopfhaut, im Mund und/oder hinter den Ohren auftreten
  • Augenuntersuchung berücksichtigen, v.a. bei Verdacht auf Kindesmisshandlung erwägen
  • alle Verletzungen genau dokumentieren und Verwendung von Körperkarten und Fotodokumentation erwägen
  • BOX A – Vorgeschichte oder V.a. auf nicht tödliche Strangulation bei Patient*innen < 16 Jahre
    • CAVE: möglicherweise keine eindeutige Offenlegung von NFS vor
    • nach Möglichkeit umfassende Anamnese zum Hergang und zu den Umständen
    • traumainformierter Ansatz erforderlich, inkl. – sofern möglich – Einzelbefragung der Patient*innen bei der Anamneseerhebung, um Sicherheit und Privatsphäre zu gewährleisten
    • Zögern bzgl. der Offenlegung des Hergangs und der Vorgeschichte berücksichtigen
    • möglichen V.a. körperlichen oder sexuellen Kindesmissbrauch berücksichtigen
    • CAVE: viele Kinder, die Opfer manueller nicht-tödlicher Strangulation geworden sind, weisen keine sichtbaren äußeren Verletzungen an Kopf oder Hals auf
  • BOX B – Red Flags für Bildgebung
    • Atemweg
      • mögliche Atemwegsbeeinträchtigung wie Stridor/objektive Anzeichen einer Atemwegsobstruktion
    • Atmung
      • Atemnot (objektive Anzeichen einer Atembeeinträchtigung sind z.B. Blässe, Zyanose, veränderte Atemfrequenz, erhöhte Atemarbeit, verminderte Sauerstoffversorgung, veränderte Herzfrequenz, veränderter Blutdruck)
      • subkutanes Emphysem
    • Kreislauf
      • hämodynamische Stabilität beurteilen und Leitlinien für Traumaversorgung beachten
    • C-Spine (Wirbelsäule)
      • klinischer Verdacht auf Verletzung der Halswirbelsäule
    • Neurologie
      • pGCS < 13
      • neu aufgetretene neurologische Symptome (Krampfanfall oder Schlaganfall)
    • körperliche Untersuchung
      • subkutanes Emphysem
    • keine spezifischen Durchblutungsmarker im Zusammenhang mit nicht-tödlicher Strangulation vorhanden, die auf Notwendigkeit einer bildgebenden Untersuchung hindeuten würden
  • BOX C – Bildgebung
    • siehe Tabelle
    • wenn Kriterien für CT-Untersuchung der HWS nicht erfüllt sind, Röntgenaufnahme der HWS gemäß NICE-Leitlinien in Betracht ziehen
    • Entscheidung über Bildgebung ist im Rahmen der Kinderschutzbeurteilung gemäß einschlägigen Leitlinien treffen
    • zusätzlich zur Bildgebung HNO-Untersuchung in Betracht ziehen
klinische Symptomeempfohlenes Bildgebungsverfahren
Stridor/AtemwegsobstruktionCT des Halses mit Kontrastmittel
(CT-Angiogramm des Halses wird bei Kindern in diesem Zusammenhang nicht empfohlen; i.d.R. CT des Halses mit Kontrastmittel und Aufnahmen ca. 30 sek nach Kontrastmittelinjektion bevorzugt)
Atemnot/subkutanes EmphysemRöntgenaufnahme des Thorax in PA- oder AP-Ebene, je nach Indikation – idealerweise im Stehen
klinischer Verdacht auf Verletzung der HalswirbelsäuleCT der Halswirbelsäule gemäß NICE-Leitlinien
GCS < 13 oder neu aufgetretene neurologische Symptome wie Krampfanfall und Schlaganfallvolumetrische CT-Untersuchung des Kopfes ohne Kontrastmittel
  • BOX D – Kinderschutz (Screening bzgl. Missbrauch, inkl. sexuellen und körperlichen Missbrauchs)
    • Durchführung einer Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und ggf. Überweisung zur medizinischen Beurteilung im Rahmen des Kinderschutzes
    • auch wenn die Begriffe „Kinder & Jugendliche“ verwendet werden, ist zu beachten, dass diese Patient*innen rechtlich gesehen Kinder sind und sich daraus entsprechende Verantwortlichkeiten und Überlegungen für das medizinische Personal ergeben
    • in Fällen von sexueller Aktivität/sexueller Nötigung/Vergewaltigung (siehe „Sexuelle Aktivität/Mündigkeitsalter“):
      • Bedarf prüfen bzgl. Notfallkontrazeption, Postexpositionsprophylaxe bei HIV & Hepatitis B sowie Screening auf sexuell übertragbare Infektionen
      • Kontaktaufnahme mit örtlich zuständiger Stelle für Opfer von sexueller Gewalt für forensisch-medizinische Untersuchung, Unterstützung durch unabhängige Berater*innen für Opfer sexueller Gewalt und sonstige Beratung
  • BOX E – Beurteilung des Bedarfs im Bereich der emotionalen und psychischen Gesundheit
    • bei allen Kindern und Jugendlichen entwicklungsgerechte Beurteilung der unmittelbaren emotionalen und psychischen Bedürfnisse erforderlich
    • psychosoziale Screening-Instrumente wie die HEEADSSS-Bewertung in Betracht ziehen
    • wenn die nicht-tödliche Strangulation im Zusammenhang mit Selbstverletzung oder einem vermuteten Suizidversuch steht, benötigen die Patient*innen eine persönliche, entwicklungsgerechte biopsychosoziale Beurteilung ihrer emotionalen und psychischen Gesundheitsbedürfnisse, die von einer Fachkraft für psychische Gesundheit durchgeführt wird, die Erfahrung mit der Durchführung solcher Beurteilungen hat (CAVE: psychosoziale Beurteilung darf nicht bis nach der medizinischen Behandlung aufgeschoben werden)
    • bei erheblichen Bedenken hinsichtlich des psychischen Gesundheitszustands des Kindes oder Jugendlichen oder im Anschluss an die persönliche Beurteilung durch die Fachkraft für psychische Gesundheit benötigen der Patient*innen ggf. weitere fachärztliche Unterstützung
    • Überlegungen zur Ausübung von Zwang durch Täter*innen (zwischenmenschliche Gewalt bei Jugendlichen)
      • wenn es im Rahmen einer intimen Beziehung oder einer Beziehung unter Gleichaltrigen zu nicht-tödlicher Strangulation gekommen ist, auf weiterreichende zwanghafte und kontrollierende Verhaltensweisen achten: Überwachung, Isolation, Drohungen, sexuelle Nötigung, Eskalationsmuster
      • Strangulation gilt in der Fachliteratur als anerkanntes Anzeichen für eskalierende Gewalt (selbes Risikoprofil wird zunehmend auch in Beziehungen zwischen Jugendlichen erkannt)
    • wenn neuropsychologische Symptome auftreten oder fortbestehen Folgendes beachten:
      • akute Verhaltens-, emotionale oder kognitive Veränderungen können eher auf eine hypoxische Hirnverletzung als auf eine primäre psychiatrische Erkrankung hindeuten
      • vorbestehende neurodiverse Störungen können sowohl die Anfälligkeit für ein nicht-tödliche Strangulation erhöhen als auch die Beurteilung nach dem Ereignis erschweren
  • BOX F Überlegungen zur Aufnahme
    • Einweisung kann entweder zur Behandlung einer Verletzung, aus sozialen oder Schutzgründen oder aus beiden Gründen erforderlich sein
    • Oberärzt*in mit einbeziehen
    • lokale Leitlinien zur Einweisung in die entsprechende klinische Fachabteilung befolgen
    • Kriterien für die Aufnahme:
      • Bedenken hinsichtlich der Atemwege
      • klinischer Zustand
      • Vorgeschichte einer erheblichen stumpfen Gewalteinwirkung oder Druckausübung auf Hals oder Kopf
      • signifikante Befunde in der Bildgebung
      • unsichere Entlassungssituation
      • unmittelbare Risiken im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit
      • Kinderschutzanforderungen
    • wenn das Kind sehr kurz nach der Strangulation vorstellig wird, Beobachtungsphase in Betracht ziehen (spät auftretende Atemwegsbeschwerden sind selten und treten i.d.R. innerhalb der ersten 6 h nach dem Übergriff auf, abhängig von Faktoren wie Art und Ausmaß der Verletzung usw.)
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert