veröffentlichende Fachgesellschaft: Institute for Addressing Srangulation (IFAS)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 30.07.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://ifas.org.uk/wp-content/uploads/2026/07/FINAL-Paed_NFS_Guidelines_Jul26-V4.pdf
Grundsätzliches
- Definition „Strangulation“: Form der Erstickens, die durch äußeren Druck auf den Hals verursacht wird, wodurch Blutgefäße (wie Halsschlagadern/Halsvenen) und/oder Atemwege (Luftröhre/Kehlkopf) zusammengedrückt werden, was den Blutfluss und/oder die Atmung behindert
- drei Hauptkategorien
- Erhängen
- Strangulation durch Schlinge
- manuelle Strangulation mitDruck auf den Hals durch andere Mittel (z.B. Knie, Beine usw.)
- Definition „nicht-tödliche Strangulation“: Ersticken ohne Todesfolge
- neben erheblichee psychischee Folgen hat eine Strangulation schwerwiegende körperliche Folgen, darunter hypoxisch-ischämische Hirnschäden, Pneumothorax sowie – laut Fallberichten – intramuskuläre Hämatome, die zu einer Atemwegsobstruktion führen können
Epidemiologie
- 5 % der < 18-Jährigen in einer britischen Studie, die nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung bzw. sexuellen Missbrauchs einer gerichtsmedizinischen Untersuchung unterzogen wurden, gaben an auch gewürgt worden zu sein
- zw. April 2019 und März 2022 gab es in England 42 Todesfälle unter Kindern infolge versehentlicher Strangulation oder Erstickung, von denen 9 auf Strangulation durch Jalousie- oder Vorhangschnüre oder Kabel zurückzuführen waren
- in England ist Erhängen/Strangulation die häufigste Selbstmordmethode bei Kindern und Jugendlichen und machte 2019 – 2020 69 % der Todesfälle aus
- britische Studie unter 16- bis 34-Jährigen, die sich mit Strangulation während einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs befasste, ergab, dass insgesamt 16 % der 16- bis 17-Jährigen Befragten Erfahrungen damit hatten, beim Sex stranguliert worden zu sein (betrachtet man nur diejenigen in der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen, die bereits sexuelle Erfahrungen hatten, gaben 43 % an, beim Sex stranguliert worden zu sein)
- Beliebtheit von „Würgespielen“ bei Kinder und Jugendliche schwankt: nordamerikanische Studie berichtete, dass 7 % der befragten Schulkinder im Alter von 9 – 18 Jahren angaben, an „Würgespielen“ beteiligt gewesen zu sein
Untersuchung
- bei V.a. nicht-tödliche Strangulation traumainformierte, umfassende Anamnese und Untersuchung und dabei die Kommunikationsbedürfnisse und das Entwicklungsalter des Kindes bzw. Jugendlichen sowie den Kontext berücksichtigen, in dem die Strangulation vermutlich stattgefunden hat
- dringende Überweisung an HNO-Abteilung bei V.a. Stridor oder objektiven Anzeichen einer Atemwegsobstruktion
- neben der Strangulation können weitere Verletzungen und/oder Erkrankungen und/oder Intoxikation vorliegen
- Blutergüsse infolge von nicht-tödlicher Strangulation können an der Kopfhaut, im Mund und/oder hinter den Ohren auftreten
- Augenuntersuchung berücksichtigen, v.a. bei Verdacht auf Kindesmisshandlung erwägen
- alle Verletzungen genau dokumentieren und Verwendung von Körperkarten und Fotodokumentation erwägen

- BOX A – Vorgeschichte oder V.a. auf nicht tödliche Strangulation bei Patient*innen < 16 Jahre
- CAVE: möglicherweise keine eindeutige Offenlegung von NFS vor
- nach Möglichkeit umfassende Anamnese zum Hergang und zu den Umständen
- traumainformierter Ansatz erforderlich, inkl. – sofern möglich – Einzelbefragung der Patient*innen bei der Anamneseerhebung, um Sicherheit und Privatsphäre zu gewährleisten
- Zögern bzgl. der Offenlegung des Hergangs und der Vorgeschichte berücksichtigen
- möglichen V.a. körperlichen oder sexuellen Kindesmissbrauch berücksichtigen
- CAVE: viele Kinder, die Opfer manueller nicht-tödlicher Strangulation geworden sind, weisen keine sichtbaren äußeren Verletzungen an Kopf oder Hals auf
- BOX B – Red Flags für Bildgebung
- Atemweg
- mögliche Atemwegsbeeinträchtigung wie Stridor/objektive Anzeichen einer Atemwegsobstruktion
- Atmung
- Atemnot (objektive Anzeichen einer Atembeeinträchtigung sind z.B. Blässe, Zyanose, veränderte Atemfrequenz, erhöhte Atemarbeit, verminderte Sauerstoffversorgung, veränderte Herzfrequenz, veränderter Blutdruck)
- subkutanes Emphysem
- Kreislauf
- hämodynamische Stabilität beurteilen und Leitlinien für Traumaversorgung beachten
- C-Spine (Wirbelsäule)
- klinischer Verdacht auf Verletzung der Halswirbelsäule
- Neurologie
- pGCS < 13
- neu aufgetretene neurologische Symptome (Krampfanfall oder Schlaganfall)
- körperliche Untersuchung
- subkutanes Emphysem
- keine spezifischen Durchblutungsmarker im Zusammenhang mit nicht-tödlicher Strangulation vorhanden, die auf Notwendigkeit einer bildgebenden Untersuchung hindeuten würden
- Atemweg
- BOX C – Bildgebung
- siehe Tabelle
- wenn Kriterien für CT-Untersuchung der HWS nicht erfüllt sind, Röntgenaufnahme der HWS gemäß NICE-Leitlinien in Betracht ziehen
- Entscheidung über Bildgebung ist im Rahmen der Kinderschutzbeurteilung gemäß einschlägigen Leitlinien treffen
- zusätzlich zur Bildgebung HNO-Untersuchung in Betracht ziehen
| klinische Symptome | empfohlenes Bildgebungsverfahren |
|---|---|
| Stridor/Atemwegsobstruktion | CT des Halses mit Kontrastmittel (CT-Angiogramm des Halses wird bei Kindern in diesem Zusammenhang nicht empfohlen; i.d.R. CT des Halses mit Kontrastmittel und Aufnahmen ca. 30 sek nach Kontrastmittelinjektion bevorzugt) |
| Atemnot/subkutanes Emphysem | Röntgenaufnahme des Thorax in PA- oder AP-Ebene, je nach Indikation – idealerweise im Stehen |
| klinischer Verdacht auf Verletzung der Halswirbelsäule | CT der Halswirbelsäule gemäß NICE-Leitlinien |
| GCS < 13 oder neu aufgetretene neurologische Symptome wie Krampfanfall und Schlaganfall | volumetrische CT-Untersuchung des Kopfes ohne Kontrastmittel |
- BOX D – Kinderschutz (Screening bzgl. Missbrauch, inkl. sexuellen und körperlichen Missbrauchs)
- Durchführung einer Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und ggf. Überweisung zur medizinischen Beurteilung im Rahmen des Kinderschutzes
- auch wenn die Begriffe „Kinder & Jugendliche“ verwendet werden, ist zu beachten, dass diese Patient*innen rechtlich gesehen Kinder sind und sich daraus entsprechende Verantwortlichkeiten und Überlegungen für das medizinische Personal ergeben
- in Fällen von sexueller Aktivität/sexueller Nötigung/Vergewaltigung (siehe „Sexuelle Aktivität/Mündigkeitsalter“):
- Bedarf prüfen bzgl. Notfallkontrazeption, Postexpositionsprophylaxe bei HIV & Hepatitis B sowie Screening auf sexuell übertragbare Infektionen
- Kontaktaufnahme mit örtlich zuständiger Stelle für Opfer von sexueller Gewalt für forensisch-medizinische Untersuchung, Unterstützung durch unabhängige Berater*innen für Opfer sexueller Gewalt und sonstige Beratung
- BOX E – Beurteilung des Bedarfs im Bereich der emotionalen und psychischen Gesundheit
- bei allen Kindern und Jugendlichen entwicklungsgerechte Beurteilung der unmittelbaren emotionalen und psychischen Bedürfnisse erforderlich
- psychosoziale Screening-Instrumente wie die HEEADSSS-Bewertung in Betracht ziehen
- wenn die nicht-tödliche Strangulation im Zusammenhang mit Selbstverletzung oder einem vermuteten Suizidversuch steht, benötigen die Patient*innen eine persönliche, entwicklungsgerechte biopsychosoziale Beurteilung ihrer emotionalen und psychischen Gesundheitsbedürfnisse, die von einer Fachkraft für psychische Gesundheit durchgeführt wird, die Erfahrung mit der Durchführung solcher Beurteilungen hat (CAVE: psychosoziale Beurteilung darf nicht bis nach der medizinischen Behandlung aufgeschoben werden)
- bei erheblichen Bedenken hinsichtlich des psychischen Gesundheitszustands des Kindes oder Jugendlichen oder im Anschluss an die persönliche Beurteilung durch die Fachkraft für psychische Gesundheit benötigen der Patient*innen ggf. weitere fachärztliche Unterstützung
- Überlegungen zur Ausübung von Zwang durch Täter*innen (zwischenmenschliche Gewalt bei Jugendlichen)
- wenn es im Rahmen einer intimen Beziehung oder einer Beziehung unter Gleichaltrigen zu nicht-tödlicher Strangulation gekommen ist, auf weiterreichende zwanghafte und kontrollierende Verhaltensweisen achten: Überwachung, Isolation, Drohungen, sexuelle Nötigung, Eskalationsmuster
- Strangulation gilt in der Fachliteratur als anerkanntes Anzeichen für eskalierende Gewalt (selbes Risikoprofil wird zunehmend auch in Beziehungen zwischen Jugendlichen erkannt)
- wenn neuropsychologische Symptome auftreten oder fortbestehen Folgendes beachten:
- akute Verhaltens-, emotionale oder kognitive Veränderungen können eher auf eine hypoxische Hirnverletzung als auf eine primäre psychiatrische Erkrankung hindeuten
- vorbestehende neurodiverse Störungen können sowohl die Anfälligkeit für ein nicht-tödliche Strangulation erhöhen als auch die Beurteilung nach dem Ereignis erschweren
- BOX F – Überlegungen zur Aufnahme
- Einweisung kann entweder zur Behandlung einer Verletzung, aus sozialen oder Schutzgründen oder aus beiden Gründen erforderlich sein
- Oberärzt*in mit einbeziehen
- lokale Leitlinien zur Einweisung in die entsprechende klinische Fachabteilung befolgen
- Kriterien für die Aufnahme:
- Bedenken hinsichtlich der Atemwege
- klinischer Zustand
- Vorgeschichte einer erheblichen stumpfen Gewalteinwirkung oder Druckausübung auf Hals oder Kopf
- signifikante Befunde in der Bildgebung
- unsichere Entlassungssituation
- unmittelbare Risiken im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit
- Kinderschutzanforderungen
- wenn das Kind sehr kurz nach der Strangulation vorstellig wird, Beobachtungsphase in Betracht ziehen (spät auftretende Atemwegsbeschwerden sind selten und treten i.d.R. innerhalb der ersten 6 h nach dem Übergriff auf, abhängig von Faktoren wie Art und Ausmaß der Verletzung usw.)


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