Einleitung
Am 23.02.2025 finden vorgezogene Neuwahlen des Bundestages statt. An diesem Tag wird der Bundestag für weitere vier Jahre gewählt. Alle Regelungen bzgl. der Bundestagswahl finden sich im Grundgesetz, dem Bundeswahlgesetz sowie der Bundeswahlordnung.
Gemäß dem Bundeswahlgesetz ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, sodass die Bevölkerungszahlen der Wahlkreise ungefähr übereinstimmen (bei Abweichungen > 25 % bzw. ab 1.1.2026 > 15 % Neuabgrenzung). Diese Wahlkreise werden dann wiederrum in Wahlbezirke eingeteilt, die nicht mehr als 2500 Einwohner*innen umfassen sollen. Für den Wahltag selbst definieren die Gemeindebehörde für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum bzw. ein Wahllokal. Neben den Wahlkreisen, in welchen die Direktkandidat*innen mittels der Erststimme gewählt werden, gibt es noch weitere 299 Sitze im Bundestag, welche über die Zweitstimme und damit über die Landeslisten besetzt werden. Dies macht zusammen die 598 Sitze im Bundestag aus.
Wahlberechtigt sind Personen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 GG
- vollendetes 18. Lebensjahr am Wahltag
- seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich hier aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (Wahlrecht infolge eines Richterspruchs verloren)
Wie funktioniert die Wahl am Tag selbst?
Vor dem Wahltag erhält jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung per Post, welche wie eine Einladung zur Wahl zu verstehen ist. Wenn man man 3 Wochen vor dem Wahltag (23.02.2025) noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte man sich bei seiner Stadt, Gemeinde oder dem Wahlkreis melden. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen alle wichtigen Infos für die Wahl, vor allem aber das Wahllokal, in welchem man zur Wahl gehen soll. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich ein Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl (siehe Beitrag zur Briefwahl). Was man mit der Wahlbenachrichtigung macht und wie der Wahltag selbst abläuft, erfährst du in der nachfolgenden Step-by-Step-Beschreibung:
Schritt 1
Mit der Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal gehen (Wahlbenachrichtigung ist keine Pflicht, aber ein Nice-to-have!).
Schritt 2
Den Wahlhelfer*innen im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass geben. Diese prüfen dann, ob man im Wähler*innenverzeichnis steht (auch das Vorzeigen eines Wahlscheins in Verbindung mit einem Ausweisdokument ist möglich). Steht man im Wähler*innenverzeichnis, so erhält man seinen Stimmzettel.
Schritt 3
Mit dem Stimmzettel in eine Wahlkabine gehen und dort seine zwei Kreuze machen.
(CAVE: Niemand darf zuschauen, wen man gewählt hat! Niemand darf überprüfen,
wen man gewählt hat! Niemandem muss verraten werden, wen man gewählt hat!)
Schritt 4
Wenn die Kreuze gemacht sind, den Stimmzettel einfach falten und dann in die Wahlurne werfen.
Exkurs – Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Grundsätzlich gilt: Der Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wille der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder diese einen Zusatz bzw. Vorbehalt enthält. Sofern dies zutrifft, muss der Wahlvorstand den Stimmzettel stets im Einzelfall prüfen/beurteilen. Da es sich – wie schon erwähnt – um Einzelfallentscheidungen handelt, ist es schwer, Aussagen zu treffen, was im Detail einen Stimmzettel ungültig macht. Ein paar Aussagen lassen sich aber treffen:
- getroffene Wahl muss durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden (CAVE: Kreuz nicht zwingend erforderlich, i.d.R. werden auch andere Symbole wie ein Punkt, Haken, Doppelkreuz o.Ä. als zulässig erachtet)
- Kennzeichnung außerhalb des für die Wahl vorgesehenen Kreises macht Stimmzettel nicht zwangsläufig ungültig, dafür muss aber deutlich erkennbar sein, für welchen Wahlvorschlag sich entschieden wurde
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind unzulässig
- Kennzeichnung mit Smiley-Gesicht o.ä. Symbolen führt zur Ungültigkeit (Symbol ist mehrdeutig und lässt daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen)
- Definition Zusätze/Vorbehalte: jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende, die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel, wobei hier nicht erforderlich ist, dass diese Unklarheit über den Wählerwillen hervorrufen (z.B. allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf die Wähler*innen)
- Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können, sind rechtlich relevant
Alle weiteren rechtlichen Regelungen zu ungültigen Stimmzettel sind in § 39 des Bundeswahlgesetzes zu finden.
Nach der Wahl: Auszählung der Stimmen
Die Stimmauszählung beginnt offiziell um 18 Uhr, wenn die Wahllokale schließen. Bei den Briefwahlstimmen wird oftmals schon ab 15 Uhr mit dem Öffnen der Umschläge begonnen mit dem Ziel der Kontrolle, ob die Wahlscheine beiliegen und die Stimmzettel damit auch gültig sind. Die Auszählung erfolgt durch die jeweiligen Wahlhelfer*innen im Wahllokal. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Auszählung) ist genauso wie die Wahlhandlung öffentlich; dies bedeutet, dass „jedermann zum Wahlraum Zutritt“ hat, außer es kommt zu Störungen des Wahlgeschäfts (§ 54 Bundeswahlordnung & § 31 Bundeswahlgesetz). Kurz und knapp gesagt, hat jede Person (auch nicht wahlberechtigte Personen) das Recht, ab dem Morgen, wenn sich der Wahlvorstand trifft, über die Wahlhandlung selbst, bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und währenddessen die Abläufe im Wahlkokale zu beobachten (Wahlbeobachtung). Der einzige Akt während der Wahl, der nicht von diesem Öffentlichkeitsprinzip betroffen ist, ist die Stimmabgabe selbst in der Wahlkabine.
TV-Duell-Termine
- 09.02. – „TV-Duell“ von ARD und ZDF mit Kanzler Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU)
- 13.02. – Diskussionssendung im ZDF mit Spitzenkandidat*innen Scholz (SPD), Merz (CDU), Habeck (Die Grünen) und Weidel (AfD)
- 16.02. – „TV-Duell“ von RTL und n-tv mit Kanzler Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU)
- 20.02. – „Schlussrunde“ in ARD und ZDF mit allen Spitzenkandidat*innen
Wie kommt der Wahltermin zustande?
Im Grundgesetz findet man in Artikel 39 Absatz 1 die Regelungen bzgl. des Zeitrahmens, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Für den Fall turnusgemäßer Bundestagswahlen ist im Grundgesetz vorgesehen, dass „eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode“ stattfindet.
Da Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aber am 27.12.2024 auf Ersuchen von Bundeskanzler Olaf Scholz den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst hat (BGBl. 2024 I Nr. 434), kommt es dieses Jahr zu vorgezogenen Neuwahlen. Für diesen Fall sieht das Grundgesetz in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 vor, dass „im Falle einer Auflösung des Bundestages“ die „Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen“ stattfindet. Um diesen Terminanforderungen gerecht zu werden, hat der Bundespräsident den Wahltermin auf den 23.02.2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Weitere Regelungen zum Wahltag findet man in § 16 des Bundeswahlgesetzes, in welchem geregelt ist, dass der Wahltermin „ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag“ sein muss. I.d.R. wird hierbei auch berücksichtigt, dass die Wahltermine möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren. § 16 des Bundeswahlgesetz sieht auch vor, dass die/der Bundespräsident*in den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt. Um die Terminfindung zu erleichtern, befragt das Bundesinnenministerium die Bundesländer sowie die Fraktionen des Bundestages bzgl. eines geeigneten Termins und schlägt diesen dem Bundeskabinett vor, welches dann der/dem Bundespräsident*in eine endgültige Empfehlung für den Wahltag gibt.
Zeitplan bis zur sowie nach der Bundestagswahl
Quellen
- Bundesministerium des Innern und für Heimat. „Wahl des Deutschen Bundestages“, 18. November 2024. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/bundestagswahlrecht/bundestagswahlrecht.html?nn=9394168.
- Bundeszentrale für politische Bildung. „Bundestag – Wahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung“, 20. Oktober 2009. https://www.bpb.de/system/files/pdf/VK5O5B.pdf.
- Bundeszentrale für politische Bildung. „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2021 – Was nach der Wahl passiert“, 17. Dezember 2024. https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/bundestagswahl-2025/248473/was-nach-der-wahl-passiert/.
- Bundeszentrale für politische Bildung. „einfach POLITIK: Bundestagswahlen – Wie Sie wählen können“, 13. Januar 2025. https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/bundestagswahl-2025/248475/wie-sie-waehlen-koennen/.
- Die Bundeswahlleiterin. „Bundestagswahl 2025 – Termine und Fristen“. Zugegriffen 15. Januar 2025. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/termine.html.
- Die Bundeswahlleiterin. „Ungültiger Stimmzettel“, 13. Februar 2023. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html.
- Die Bundeswahlleiterin. „Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 – Der Wahltermin“. Zugegriffen 15. Januar 2025. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html.
- Die Bundeswahlleiterin. „Wahlbeobachtung“, 13. Februar 2023. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html.
- HanisauLand.de. „Wie wird gewählt? | Politik für Kinder, einfach erklärt“. Zugegriffen 15. Januar 2025. https://www.hanisauland.de/wissen/spezial/politik/wahlen/wahlen-kapitel-4-wie-wird-gewaehlt.html.
- Schneider, Gerd, und Christiane Toyka-Seid. „Bundestagswahl“. Bundeszentrale für politische Bildung. Zugegriffen 15. Januar 2025. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/340122/bundestagswahl/.
- Stadt Herrenberg. „Zeitlicher Ablauf der Bundestagswahl“, 10. Januar 2025. https://www.herrenberg.de/de/Rathaus/Aktuelles-Presse/Stadtnachrichten/Nachricht?view=publish&item=article&id=6138.
- tagesschau.de. „Bundestagswahl 2025: Welche Fristen und Termine es gibt“, 7. Januar 2025. https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/parteien-bundeswahlleiterin-bundestagswahl-100.html.
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