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FOAMio Politix – Wie läuft eigentlich die Bundestagswahl ab?

Einleitung

Am 23.02.2025 finden vorgezogene Neuwahlen des Bundestages statt. An diesem Tag wird der Bundestag für weitere vier Jahre gewählt. Alle Regelungen bzgl. der Bundestagswahl finden sich im Grundgesetz, dem Bundeswahlgesetz sowie der Bundeswahlordnung.

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Gemäß dem Bundeswahlgesetz ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, sodass die Bevölkerungszahlen der Wahlkreise ungefähr übereinstimmen (bei Abweichungen > 25 % bzw. ab 1.1.2026 > 15 % Neuabgrenzung). Diese Wahlkreise werden dann wiederrum in Wahlbezirke eingeteilt, die nicht mehr als 2500 Einwohner*innen umfassen sollen. Für den Wahltag selbst definieren die Gemeindebehörde für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum bzw. ein Wahllokal. Neben den Wahlkreisen, in welchen die Direktkandidat*innen mittels der Erststimme gewählt werden, gibt es noch weitere 299 Sitze im Bundestag, welche über die Zweitstimme und damit über die Landeslisten besetzt werden. Dies macht zusammen die 598 Sitze im Bundestag aus.

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Wahlberechtigt sind Personen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 GG
  • vollendetes 18. Lebensjahr am Wahltag
  • seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich hier aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (Wahlrecht infolge eines Richterspruchs verloren)

Wie funktioniert die Wahl am Tag selbst?

Vor dem Wahltag erhält jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung per Post, welche wie eine Einladung zur Wahl zu verstehen ist. Wenn man man 3 Wochen vor dem Wahltag (23.02.2025) noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte man sich bei seiner Stadt, Gemeinde oder dem Wahlkreis melden. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen alle wichtigen Infos für die Wahl, vor allem aber das Wahllokal, in welchem man zur Wahl gehen soll. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich ein Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl (siehe Beitrag zur Briefwahl). Was man mit der Wahlbenachrichtigung macht und wie der Wahltag selbst abläuft, erfährst du in der nachfolgenden Step-by-Step-Beschreibung:

Schritt 1
Mit der Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal gehen (Wahlbenachrichtigung ist keine Pflicht, aber ein Nice-to-have!).

Schritt 2
Den Wahlhelfer*innen im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass geben. Diese prüfen dann, ob man im Wähler*innenverzeichnis steht (auch das Vorzeigen eines Wahlscheins in Verbindung mit einem Ausweisdokument ist möglich). Steht man im Wähler*innenverzeichnis, so erhält man seinen Stimmzettel.

Schritt 3
Mit dem Stimmzettel in eine Wahlkabine gehen und dort seine zwei Kreuze machen.
(CAVE: Niemand darf zuschauen, wen man gewählt hat! Niemand darf überprüfen,
wen man gewählt hat! Niemandem muss verraten werden, wen man gewählt hat!)

Schritt 4
Wenn die Kreuze gemacht sind, den Stimmzettel einfach falten und dann in die Wahlurne werfen.

Exkurs – Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Grundsätzlich gilt: Der Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wille der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder diese einen Zusatz bzw. Vorbehalt enthält. Sofern dies zutrifft, muss der Wahlvorstand den Stimmzettel stets im Einzelfall prüfen/beurteilen. Da es sich – wie schon erwähnt – um Einzelfallentscheidungen handelt, ist es schwer, Aussagen zu treffen, was im Detail einen Stimmzettel ungültig macht. Ein paar Aussagen lassen sich aber treffen:

  • getroffene Wahl muss durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden (CAVE: Kreuz nicht zwingend erforderlich, i.d.R. werden auch andere Symbole wie ein Punkt, Haken, Doppelkreuz o.Ä. als zulässig erachtet)
  • Kennzeichnung außerhalb des für die Wahl vorgesehenen Kreises macht Stimmzettel nicht zwangsläufig ungültig, dafür muss aber deutlich erkennbar sein, für welchen Wahlvorschlag sich entschieden wurde
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind unzulässig
  • Kennzeichnung mit Smiley-Gesicht o.ä. Symbolen führt zur Ungültigkeit (Symbol ist mehrdeutig und lässt daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen)
  • Definition Zusätze/Vorbehalte: jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende, die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel, wobei hier nicht erforderlich ist, dass diese Unklarheit über den Wählerwillen hervorrufen (z.B. allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf die Wähler*innen)
  • Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können, sind rechtlich relevant
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Alle weiteren rechtlichen Regelungen zu ungültigen Stimmzettel sind in § 39 des Bundeswahlgesetzes zu finden.

Nach der Wahl: Auszählung der Stimmen

Die Stimmauszählung beginnt offiziell um 18 Uhr, wenn die Wahllokale schließen. Bei den Briefwahlstimmen wird oftmals schon ab 15 Uhr mit dem Öffnen der Umschläge begonnen mit dem Ziel der Kontrolle, ob die Wahlscheine beiliegen und die Stimmzettel damit auch gültig sind. Die Auszählung erfolgt durch die jeweiligen Wahlhelfer*innen im Wahllokal. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Auszählung) ist genauso wie die Wahlhandlung öffentlich; dies bedeutet, dass „jedermann zum Wahlraum Zutritt“ hat, außer es kommt zu Störungen des Wahlgeschäfts (§ 54 Bundeswahlordnung & § 31 Bundeswahlgesetz). Kurz und knapp gesagt, hat jede Person (auch nicht wahlberechtigte Personen) das Recht, ab dem Morgen, wenn sich der Wahlvorstand trifft, über die Wahlhandlung selbst, bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und währenddessen die Abläufe im Wahlkokale zu beobachten (Wahlbeobachtung). Der einzige Akt während der Wahl, der nicht von diesem Öffentlichkeitsprinzip betroffen ist, ist die Stimmabgabe selbst in der Wahlkabine.

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TV-Duell-Termine

  • 09.02. – „TV-Duell“ von ARD und ZDF mit Kanzler Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU)
  • 13.02. – Diskussionssendung im ZDF mit Spitzenkandidat*innen Scholz (SPD), Merz (CDU), Habeck (Die Grünen) und Weidel (AfD)
  • 16.02. – „TV-Duell“ von RTL und n-tv mit Kanzler Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU)
  • 20.02. – „Schlussrunde“ in ARD und ZDF mit allen Spitzenkandidat*innen

Wie kommt der Wahltermin zustande?

Im Grundgesetz findet man in Artikel 39 Absatz 1 die Regelungen bzgl. des Zeitrahmens, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Für den Fall turnusgemäßer Bundestagswahlen ist im Grundgesetz vorgesehen, dass „eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode“ stattfindet.

Da Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aber am 27.12.2024 auf Ersuchen von Bundeskanzler Olaf Scholz den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst hat (BGBl. 2024 I Nr. 434), kommt es dieses Jahr zu vorgezogenen Neuwahlen. Für diesen Fall sieht das Grundgesetz in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 vor, dass „im Falle einer Auflösung des Bundestages“ die „Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen“ stattfindet. Um diesen Terminanforderungen gerecht zu werden, hat der Bundespräsident den Wahltermin auf den 23.02.2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Weitere Regelungen zum Wahltag findet man in § 16 des Bundeswahlgesetzes, in welchem geregelt ist, dass der Wahltermin „ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag“ sein muss. I.d.R. wird hierbei auch berücksichtigt, dass die Wahltermine möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren. § 16 des Bundeswahlgesetz sieht auch vor, dass die/der Bundespräsident*in den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt. Um die Terminfindung zu erleichtern, befragt das Bundesinnenministerium die Bundesländer sowie die Fraktionen des Bundestages bzgl. eines geeigneten Termins und schlägt diesen dem Bundeskabinett vor, welches dann der/dem Bundespräsident*in eine endgültige Empfehlung für den Wahltag gibt.

Zeitplan bis zur sowie nach der Bundestagswahl

27.12.2024

Auflösung Bundestag & Bestimmung Wahltag

Bundespräsident Steinmeier hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27.12.2024 aufgelöst und den 23.02.2025 als Wahltag bestimmt.

28.12.2024

Verkürzung der Fristen

Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt in Kraft

07.01.2025 bis 18 Uhr

Anzeige der Beteiligung durch die Parteien

(47. Tag vor der Wahl)
Anzeige der Beteiligung an der Wahl bei der Bundeswahlleiterin durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren

12.01.2024

Stichtag Eintragung ins Wähler*innenverzeichnis

(42. Tag vor der Wahl)
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wähler*innenverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind

14.01.2025

Letzter Tag für die Feststellung und Bekanntgabe…

(40. Tag vor der Wahl)
… welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren

… welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien durch den Bundeswahlausschuss anzuerkennen sind.

18.01.2025

Letzter Tag für Beschwerden beim BVG

(36. Tag vor der Wahl):
Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim BVG (Bundes-verfassungsgericht) gegen eine Feststellung des Bundeswahl-ausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert

20.01.2025 bis 18 Uhr

Letzter Tag für die Einreichung

(34. Tag vor der Wahl)
… der Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung

… der Landeslisten bei der Landeswahlleitung

23.01.2025

Entscheidung BVG

(31. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des BVG über
die vorgenannten Beschwerden

24.01.2025

Fristablauf & Zulassung

(30. Tag vor der Wahl)
– Fristablauf für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages UND/ODER für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren

– Entscheidung über die Zulassung des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen und des Landeswahlausschusses zu Landeslisten

27.01.2025

Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden

(27. Tag vor der Wahl)
… an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages

… an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste

28.01.2025

Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen

(26. Tag vor der Wahl)

30.01.2025

Letzter Tag für die Entscheidung

(24. Tag vor der Wahl)
… des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags

… des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste

02.02.2025

Letzter Tag für die…

(21. Tag vor der Wahl)
… Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis

… Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wähler*innen-verzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)

03.02.2025

Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung

(20. Tag vor der Wahl)
… der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung

… der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlleitung

03.02 – 07.02.2025

Einsichtnahme ins Wähler*innenverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit

(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und  Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses

13.02.2025

Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung bzgl. des Wähler*innenverzeichnis

(10. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses

15.02.2025

Letzter Tag für
Beschwerdeeinreichung
an Kreiswahlleitung

(8. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeinde-behörde über Einsprüche gegen
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen

17.02.2025

Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung…

(6. Tag vor der Wahl)
… der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren

19.02.2025

Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahl-leitung über Beschwerden

(4. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

21.02.2025 bis 15 Uhr

Letzter Tag für Wahlschein-Beantragung

(2. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen

23.02.2025

Wahlttag

– 8 – 18 Uhr: Stimmabgabe
– bis 15 Uhr: Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)

– 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt rechtzeitigen Wahlbrief-Eingang bei der zuständigen Stelle
– ab 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch
Bundeswahlleiterin

ab 24.02.2025

Nach dem Wahltag

– Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung

– Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
– Feststellung des Bundeswahl- ausschusses, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen

– vorläufige Feststellung der gewählten Bewerber*innen durch Landeswahlausschuss und Benachrichtigung dieser durch die Landeswahlleitung

– Ermittlung und abschließende Feststellung des Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Bundes-wahlausschuss in öffentlicher Sitzung und Benachrichtigung dieser durch die Bundeswahlleiterin
– öffentliche Bekanntmachungen (endgültiges Wahlergebnis im Wahlkreis und Name der gewählten Person im Wahlkreis durch die Kreiswahlleitung; endgültiges Wahlergebnis im Land und Namen der im Land gewählten Bewerber*innen durch die Landes-wahlleitung; endgültige Wahl-ergebnisses im Wahlgebiet, Verteilung der Sitze auf die
Parteien – gegliedert nach
Ländern – sowie im Wahlgebiet gewählte Bewerber*innen
durch die Bundeswahlleiterin)

spätestens am 25.03.2025

Erwerb der Mitgliedschaft
im Deutschen Bundestag

(30. Tag nach der Wahl)
Erwerb der Mitgliedschaft
im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages

23.04.2025

Letzter Tag für Einspruchs-möglichkeit gegen Gültigkeit der Wahl

(2 Monate nach der Wahl)
Letzter Tag für Einspruchs-möglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, der Bundeswahlleiterin und der Präsidentin des Bundestages

Quellen

Published inPolitix by FOAMio

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