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„Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ der KRINKO

veröffentlichende Fachgesellschaft: Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes
Datum der Veröffentlichung: 24.08.2016
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Haendehyg_Rili.pdf?__blob=publicationFile

Empfehlungskategorien

  • Kategorie IA: Diese Empfehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder einzelnen hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien.
  • Kategorie IB: Diese Empfehlung basiert auf klinischen oder hochwertigen epidemiologischen Studien und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.
  • Kategorie II: Diese Empfehlung basiert auf hinweisenden Studien/Untersuchungen und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.
  • Kategorie III: Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist eine Empfehlung nicht möglich.
  • Kategorie IV: Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch allgemein geltende Rechtsvorschriften zu beachten sind.

hygienische Händedesinfektion

Vorraussetzungen

  • Klinik, Praxis, medizinischer Arbeitsbereich oder Pflegeeinrichtungen sind mit sauberen Händen und Fingernägeln zu betreten; Hände und Fingernägel sind bei erneuter Verschmutzung zu reinigen [Kat. II].
  • Fingernägel sollen kurzgeschnitten sein und mit den Fingerkuppen abschließen. Nagellack ist nicht zulässig [Kat. II]. Das Tragen künstlicher und gegelter Fingernägel ist unzulässig [Kat. IB].
  • In allen Bereichen, in denen eine Händedesinfektion durchgeführt wird, dürfen an Händen und Unterarmen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings (z.B. Dermal Anchor) getragen werden [Kat. IB/ IV]. Sofern Ringdosimeter außerhalb von OP-Einheiten getragen werden müssen, sind diese nach jedem Patienten abzulegen und erst nach erfolgter Desinfektion wieder anzulegen [Kat. II].
  • Bei Kontamination der Unterarme mit potentiell infektiösem Material sind diese in die Durchführung der Desinfektion einzubeziehen [Kat. II].
  • Bei Vorliegen chronischer Hauterkrankungen ist zu überprüfen, ob eine Kolonisation mit potentiell pathogenen Erregern vorliegt und wenn ja, ob diese eradizierbar ist [Kat. IB]. Eine Vorstellung beim Betriebsarzt ist anzuraten.
  • Überall dort, wo eine Händedesinfektion durchgeführt werden muss, sind in unmittelbarer Nähe Desinfektionsmittelspender vorzuhalten [Kat. IB, IV]. Die Art der eingesetzten Spender, d.h. wand- oder bettmontierte Spender, mobile Spender mit Dosierpumpen bzw. Kittelflaschen, richtet sich nach den räumlichen Verhältnissen und den zu versorgenden Patienten. Z.B. kann es in der Geriatrie, Psychiatrie und Pädiatrie sowie in stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Diensten sinnvoll sein, auf Kittelflaschen sowie auf Spender am Visiten- oder Verbandwagen zurückzugreifen, um Gefährdungen der Patienten durch das Desinfektionsmittel auszuschließen.
  • Ferner sind mobile oder montierte Spender an reinen und unreinen Arbeitsplätzen, am Visiten- oder Verbandwagen und in Schleusen vorzuhalten [Kat. II].
  • Spender müssen so zu betreiben und zu warten sein, dass eine mikrobielle Kontamination des Pumpkopfes problemlos vermieden wird. Der Füllstand muss gut erkennbar sein [Kat. II].
  • Sofern keine Einmalgebinde verwendet werden, müssen die Außen- und Innenteile des Spenders aufbereitbar sein und so gewartet werden, dass ihre mikrobielle Besiedelung verhindert wird [Kat. II]. Das Anbruchsdatum eines Gebindes muss für HDM dokumentiert werden [Kat. IV].
  • Desinfektionsmittelspender sollten wegen des Risikos der Kontamination mit nicht wiederbefüllbaren Gebinden (Einmalflaschen) bestückt werden [Kat. II].

Indikation, Auswahl und Durchführung

  • Bei den von der WHO unterschiedenen fünf Indikationsgruppen ist ausnahmslos eine Händedesinfektion durchzuführen [Kat. IA]. Das betrifft folgende Indikationen: Unmittelbar vor direktem Patientenkontakt, unmittelbar vor aseptischen Tätigkeiten, unmittelbar nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material, nach Kontakt mit der direkten Patientenumgebung und nach direktem Patientenkontakt. Das gilt unabhängig davon, ob nachfolgend nicht sterile oder sterile Einmalhandschuhe angelegt werden. Zusätzlich ist nach dem Ablegen nicht steriler [Kat. IB] sowie steriler Einmalhandschuhe [Kat. II] eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Es ist zu empfehlen, Patienten und Besucher in die Maßnahmen der Händehygiene einzubeziehen, um ein zusätzliches Präventionspotential zu etablieren [Kat. II].
  • Alle Bereiche der Hand müssen für die Dauer der deklarierten Einwirkungszeit vom Desinfektionsmittel benetzt sein; dabei sind insbesondere Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen zu berücksichtigen [Kat. IB]. Das wird durch Applikation von etwa 3 – 5 mL Desinfektionslösung, bzw. der Menge, die in eine Hohlhand passt, erreicht.
  • Bei sichtbarer Kontamination der Hände sollte diese mit einem mit HDM getränkten Papierhandtuch, Zellstoff oder ähnlichem entfernt werden [Kat. II]. Danach ist die Händedesinfektion durchzuführen. Falls im Anschluss eine Händewaschung durchgeführt werden soll, ist das Wasser dem auf den Händen verteilten Desinfektionsmittel erst nach Ablauf der für die Desinfektion vorgesehenen Einwirkungszeit zuzusetzen [Kat. IB].
  • Stark verschmutzte Hände können zunächst vorsichtig abgespült und dann gewaschen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden. Der ggf. kontaminierte Bereich ist danach zu desinfizieren und bei Kontamination der Kittel zu wechseln. Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren [Kat. II].
  • Für die hygienische Händedesinfektion sind Alkohol basierte Formulierungen einzusetzen [Kat. IB]. Präparate mit Zusatz antimikrobiell remanent wirksamer Wirkstoffe sind nicht zu empfehlen, da dadurch keine verbesserte Wirksamkeit erreichbar ist, aber das Risiko von Nebenwirkungen ansteigt [Kat. II]. Für die Auswahl der Präparate gewährleistet die Desinfektionsmittelliste des VAH die Erfüllung der Anforderungen an die Wirksamkeit [Kat. IB].
  • Bei Risiko der Weiterverbreitung behüllter Viren sind begrenzt viruzide HDM, im Fall unbehüllter Viren viruzide HDM einzusetzen [Kat. IB]. Bei viruziden HDM ist die ggf. verlängerte deklarierte Einwirkungszeit zu beachten [Kat. IB]. Für die Auswahl der Präparate gewährleistet zusätzlich zur Desinfektionsmittel-Liste des VAH die Desinfektionsmittelliste des RKI die Erfüllung der Anforderungen an die Wirksamkeit (Kat. IB).
  • Da Alkohole nicht gegen Bakteriensporen, Helminthen, Protozoen und Oocysten wirken, sind bei gegebenem Übertragungsrisiko medizinische Einmalhandschuhe anzulegen. Nach dem Ablegen und durchgeführter Händedesinfektion ist eine gründliche Seifenwaschung vorzunehmen [Kat. IB].

Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance und zur Qualitätssicherung

  • Interventionen zur Verbesserung der Compliance der Händehygiene, insbesondere regelmäßige Evaluation und Feedback, sind unverzichtbare Maßnahme des Qualitätsmanagements und als solche in jeder Einrichtung zu implementieren [Kat. IA/IV].
  • Zur Gewährleistung der Compliance der Händehygiene ist mindestens jährlich (und zeitnah bei Hinweisen auf Probleme in diesem Bereich) eine Schulung aller Mitarbeiter zu den Indikationen der Händedesinfektion in Verbindung mit einem Training z.B. mit fluoreszierendem Farbstoff im HDM zu gewährleisten [Kat. IB].
  • Die Empfehlungen der KRINKO zur Händehygiene müssen im Hygieneplan und hierzu relevanten SOPs berücksichtigt werden [Kat. IA/IV]. Im Hygieneplan sind die Indikationen, die Durchführung der Händedesinfektion, die ausgewählten HDM, sowie Auswahl und Umgang mit nicht sterilen und sterilen Einmalhandschuhen festzulegen [Kat. IA/IV]. Gleichzeitig sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzes einzuarbeiten [Kat. IB/IV].
  • Die Empfehlung der KRINKO zur Händehygiene sollte den Mitarbeitern (z.B. in elektronischer Form als im Intranet abrufbare Datei) zur Verfügung stehen. An gleicher Stelle können weitere klinikspezifische Materialien zum Thema abgelegt werden (Hygieneplan, einrichtungsverbindliche SOPs, Schulungsfolien, Videos, Handouts, Poster, Broschüren usw.) [Kat. II].
  • Bei einem Anstieg nosokomialer Infektionen oder verstärkter Ausbreitung von MRE wird die direkte Beobachtung der Compliance empfohlen, um daraus ggf. die Notwendigkeit zur Verbesserung der Händehygiene ableiten zu können [Kat. II].

medizinische Einmalhandschuhe und Schutzhandschuhe

  • Bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Kontakt mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten einschließlich Krankheitserregern sind pathogenfreie („keimarme“) medizinische Einmalhandschuhe anzulegen [Kat. IB/IV].
  • Die Handschuhe sind nur auf vollständig trockenen Händen anzulegen [Kat. II].
  • Der Wechsel der Handschuhe korreliert mit den Indikationen zur Händedesinfektion. Immer wenn die Indikation für eine Händedesinfektion gegeben ist, aber Handschuhe getragen werden, müssen die Einmalhandschuhe gewechselt werden, sofern nicht eine Handschuhdesinfektion vertretbar ist [Kat. IB].
  • Behandschuhte Hände sollen nur in Ausnahmefällen desinfiziert werden, wenn andernfalls der Arbeitsablauf nicht gewährleistet werden kann [Kat. IB]. Voraussetzung ist die Chemikalienbeständigkeit gemäß EN 374. Bezüglich der Anzahl möglicher Desinfektionen ist die Produktinformation zum Handschuh zu beachten. Bei sichtbarer Perforation, bei Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten sowie mit unbehüllten Viren sowie nach Benutzung zur Patientenwaschung sollte in jedem Fall ein
    Handschuhwechsel erfolgen [Kat. II].
  • Nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen ist eine Händedesinfektion durchzuführen [Kat. IB].
  • Soll zugleich eine Schutzfunktion gegen Chemikalien erreicht werden, sind als PSA deklarierte Handschuhe bzw. Handschuhe mit dualer Deklarierung als Medizinprodukt und als PSA einzusetzen [Kat. II/IV].
  • Falls aufbereitbare Haushaltshandschuhe in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden, muss sowohl die
    Schutzfunktion vor Chemikalien als auch vor Mikroorganismen für die deklarierte Tragedauer gewährleistet sein [Kat. II]. Zugleich wird eine verlängerte Stulpe benötigt [Kat. II]. Alternativ sind mechanisch belastbare Einmal-Schutzhandschuhe mit langen Stulpen zu empfehlen.
  • Bei dem Einsatz beider Handschuharten ist eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu unterbinden [Kat. IB].

sterile OP-Handschuhe

  • Vor allen invasiven Eingriffen, die über die Basishygienemaßnahmen hinausgehende Barrieremaßnahmen erfordern, im Umgang mit sterilen Medizinprodukten oder bei direktem Kontakt mit sterilem Material sind sterile OP-Handschuhe anzulegen [Kat. IB].
  • Für OP-Handschuhe sind latexallergenarme Fabrikate zu bevorzugen [Kat. II]. Gepuderte Latexhandschuhe sind wegen der Allergiegefahr untersagt [Kat. IV]. Die Verwendung von Talkum und Ersatzprodukten vor dem Anlegen des OP-Handschuhs auf den Händen ist nicht zu empfehlen [Kat. II].
  • Zur OP von Patienten mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Latexallergie (insbesondere Spina bifida, urogenitale Fehlbildungen und Ösophagusatresie) sollen naturlatexfreie OP-Handschuhe getragen werden [Kat. IB].
  • Bei chirurgischen Eingriffen mit erhöhtem Perforationsrisiko und/oder chirurgischen Eingriffen an Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko wird für das operativ tätige chirurgische Team das Tragen von zwei Paar übereinander gezogenen OP-Handschuhen (double gloving) empfohlen [Kat. II]. Andernfalls ist abhängig von der OP-Dauer und der Art des Eingriffs ein intraoperativer Handschuhwechsel zu empfehlen [Kat. II].
  • Ob vor dem Anlegen neuer steriler OP-Handschuhe bei sichtbarer intraoperativer Perforation eine Händedesinfektion durchgeführt werden sollte, ist eine ungeklärte Frage, erscheint aber entbehrlich, da nur im OP-Gebiet gearbeitet wurde [Kat. III].
  • Nach Ablegen der OP-Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion zu empfehlen [Kat. II].

Händewaschung

  • Ein hygienischer Handwaschplatz muss mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser ausgestattet sein [Kat. IV]. Der Wasserstrahl sollte nicht direkt in den Siphon bzw. auf den Abfluss gerichtet sein [Kat. II]. Bei Neueinrichtung oder wesentlicher Umgestaltung eines Handwaschplatzes ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf zu achten [Kat. II]. Falls Arbeitsflächen für aseptische Arbeiten an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz abzuschirmen [Kat. IB]. Der Waschplatz muss abhängig von den räumlichen Bedingungen mit wandmontierten Spendern für HDM und Handwaschpräparat sowie mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein [Kat. IV].
  • Handwaschplätze müssen in Räumen vorhanden oder in der Nähe erreichbar sein, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden, in Räumen, die der Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen, sowie in der Nähe unreiner Arbeitsbereiche.
  • Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Verfügbarkeit von Spendern für Handwaschpräparate als Mindestschutzmaßnahme vorgeschrieben [Kat. IV].
  • Alle Armaturen, die von Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt genutzt werden, oder sich in kritischen Bereichen befinden, sollen mit verlängerter Hebelarmatur zu bedienen sein [Kat. II]. Da Armaturen mit Sensor ein Kontaminationsrisiko für das entnommene Wasser bergen, ist ihr Einsatz nur unter sorgfältiger hygienisch-mikrobiologischer Überwachung vertretbar [Kat. II].
  • Spender für Einmalhandtücher müssen eine einfache Entnahme ermöglichen, ohne dass die nachfolgenden Handtücher und die Entnahmeöffnung kontaminiert werden [Kat. II]. Für die gebrauchten Handtücher ist ein Sammelbehälter vorzusehen und für dessen regelmäßige Entleerung Sorge zu tragen. Alternativ kommen Retraktivspender mit automatischem Handtuchvorschub in Betracht.
  • Vor Arbeitsbeginn und ggf. zum Arbeitsende empfiehlt sich eine Händewaschung, erstere um anhaftenden Schmutz einschließlich ggf. anhaftender Bakteriensporen zu entfernen, letztere um ggf. arbeitsbedingte Verunreinigungen zu entfernen [Kat. II]. Nach Toilettenbenutzung ist das Standardverfahren die Händewaschung. Bei Diarrhoe oder Rhinitis kann eine Händedesinfektion sinnvoll sein [Kat. II].
  • Verschmutzte Hände sind zu waschen [Kat. II]. Da die Händewaschung die transiente Hautflora nicht auf ein unkritisches Niveau reduziert, ist nach Entfernung einer massiven Kontamination die hygienische Händedesinfektion indiziert [Kat. IB].
  • Händewaschungen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken, weil diese im Unterschied zur Händedesinfektion durch ein ausgeprägtes Irritationspotential charakterisiert sind und ihr Einfluss auf die Prävention von NI zu vernachlässigen ist [Kat. IB]. Eine Ausnahme bildet die Entfernung von gegen alkoholische HDM unempfindlichen Krankheitserregern wie C. difficile, Helminthen oder Protozoen.
  • Anstelle fester wird der Einsatz flüssiger Handwaschpräparate empfohlen [Kat. II]. Bei Verwendung flüssiger Handwaschpräparate ist das Nachfüllen nicht entleerter und nicht nachfolgend aufbereiteter Seifenspender wegen des Kontaminationsrisikos zu unterlassen [Kat. IB].
  • Spender für Handwaschpräparate müssen mit verlängerter Hebelarmatur oder anderen Vorrichtungen, die eine Kontamination des Bedienelements verhindern, zu bedienen sein [Kat. IV].
  • Wegen der im Vergleich zum Papierhandtuch geringeren Trocknungswirkung und der fehlenden mechanischen Entfernung von Rückständen (Seifenreste, Hautschuppen, Reste der Hautflora) sind elektrische Warmlufttrockner für Gesundheitseinrichtungen ungeeignet [Kat. II].

Hautschutz und Hautpflege

  • Bei Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (sog. Feuchtarbeit) sind feuchtigkeitsdichte Handschuhe zu tragen, eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten, eine Betriebsanweisung zu erstellen und ein Hautschutzplan zu erarbeiten. Zugleich ist die Möglichkeit zur Reduzierung der Feuchtigkeitsexposition zu überprüfen [Kat. IB/IV].
  • Auf Grund der erhöhten Belastung der Haut empfiehlt sich für alle in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung tätigen Mitarbeiter die regelmäßige Pflege der Hände durch Einsatz von für den Hauttyp geeigneten Hautschutz- und Hautpflegemitteln mit dermatologisch nachgewiesener Effektivität [Kat. II].
  • Der Wissenserwerb zur Notwendigkeit und zur Durchführung von Hautschutz und -pflege ist in Schulungsmaßnahmen zur Händedesinfektion zu integrieren [Kat. IB].
  • Bei der Auswahl von Hautschutzund Hautpflegemitteln sind Produkte ohne Duft- und ohne Konservierungszusatz zu bevorzugen [Kat. II]. Hautschutzpräparate sollten auch keinen Harnstoff enthalten.
  • Hautpflegemittel sollen wegen der Kontaminationsgefahr in Spendern oder Tuben bereitgestellt werden [Kat. II].
Published inLeitlinien kompakt

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