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„Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ der KRINKO

veröffentlichende Fachgesellschaft: Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes
Datum der Veröffentlichung: 04.01.2021
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Infektionspraev_Pflege_Diagnostik_Therapie.pdf?__blob=publicationFile

Basishygiene

Handhygiene

  • Händedesinfektion dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern sie ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von nosokomialen Infektionen
  • Indikationen für die Händedesinfektion entstehen vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontamination (Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten), nach Kontakt mit der Patientenumgebung, sowie nach Ablegen von Einmalhandschuhen
  • weiteres in der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene

Einmalhandschuhe

  • als nicht-sterile Einmalhandschuhe dienen mindestens medizinische Handschuhe, die entsprechend TRBA 250 nach DIN EN 455 „Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch“ hinsichtlich der Dichtheit ein akzeptiertes Qualitätsniveau (AQL) von <1,5 aufweisen
  • sinnvoll sein Schutzhandschuhe zu verwenden, die zunächst den allgemeinen Anforderungen der DIN EN 420 (Schutzhandschuhe) entsprechen und zudem nach DIN EN 374 Teil 1 „Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen“ Chemikalienbeständigkeit aufweisen, da im medizinischen Bereich häufiger Kontakt zu Chemikalien wie Desinfektionsmitteln besteht
  • nicht-sterile Einmalhandschuhe zur Vermeidung der Kontamination der Hände des Personals verwenden, wenn direkter Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, Schleimhäuten, oder nicht intakter Haut zu erwarten ist (auch Handkontakt zu Geräten, Instrumenten oder Oberflächen, die sichtbar oder wahrscheinlich mit bestimmten Krankheitserregern kontaminiert sind)
  • nach Ablegen der Einmalhandschuhe ist stets eine Händedesinfektion erforderlich, da es durch Leckagen und beim Prozess des Ablegens der Handschuhe zur Kontamination der Hände kommen kann

Schürzen und Schutzkittel

  • Beschäftigte, die eng am Patienten arbeiten, sollen ihre Arbeits-/Bereichskleidung täglich wechseln und situationsbedingt zusätzlich patientenbezogene Schutzkittel/ Schürzen über der Bereichskleidung tragen
  • Verzicht auf Schmuck an Händen und Unterarmen
  • Tragen kurzärmeliger Kleidung empfohlen
  • im medizinischen Bereich sollten nur Schürzen und Schutzkittel zum Einsatz kommen, die den Anforderungen an Medizinprodukte und Schutzkleidung genügen (z. B. CE Kennzeichnung (Gruppe 3) oder DIN EN 14126)

Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz

  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen von Blut, Sekreten oder Exkreten zu rechnen ist

Flächendesinfektion

  • Risikoflächen mit häufigem Handund Hautkontakt mindestens täglich so aufzubereiten, dass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination muss die Aufbereitung sofort erfolgen

erweiterte, über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen

  • Überlegungen zur Risikoanalyse sind mit Ableitung der erforderlichen Maßnahmen auf 4 Faktoren aufgebaut:
    • Transmissionsweg
      • Kontaktübertragung durch direkte (Person zu Person) und indirekte (Übertragung unter Einbeziehung der Umwelt oder einer dritten Person) Übertragung
      • Tröpfchenübertragung (distinkte Varinate der Kontaktinfektion; Übertragung über Sekret/Exkret)
      • aerogene Übertragung (Übertragung durch Tröpfchenkerne, die im Unterschied zur Tröpfchenübertragung kleiner als 5 µm sind)
      • parenterale Übertragung (Erreger gelangt über nicht intakte (Schleim)Haut bzw. durch Injektion oder Punktion in den Körper)
      • vektorassoziierte Übertragung (Übertragung über lebende Organismen, zumeist Insekten, die Mikroorganismen übertragen, jedoch selbst nicht erkranken)
    • Möglichkeit einer Impfung und besonderes Gefährdungs-/Transmissionspotential für Risikogruppen
    • räumliche Unterbringung (Isolierzimmer, Isolierstation etc.)
    • persönliche Schutzausrüstung
      • Schutzhandschuhe (entsprechend DIN EN 420 (Schutzhandschuhe) und DIN EN 374 Teil 1) tragen
        • nach Ablegen der Einmalhandschuhe ist stets eine Händedesinfektion erforderlich
      • langärmelige, mindestens flüssigkeitsabweisende Kittel mit Rückenschluss und Abschlussbündchen an den Armen (z. B. nach DIN EN 14126:2004-01), die entweder desinfizierbar sind oder als Einmalkittel entsorgt werden
        • bei Durchfeuchtung ist der Kittel zu wechseln
      • Mund-Nasen-Schutz zur wirkungsvollen Verhinderung der Übertragung makroskopischer Tröpfchen aus dem Respirationstrakt von Patienten auf die Mund- und Nasenschleimhaut des Trägers
        • ggf. partikelfiltrierende Atemschutzmasken, sog. Filtering Face Pieces – FFP, die eine Reduktion infektiöser Aerosole in der eingeatmeten Luft bewirken
      • bei einigen Erkrankungen, deren Erreger über die Konjunktiven übertragen werden kann, ist es erforderlich den Atemschutz mit einer Schutzbrille zu kombinieren

Umsetzung in der medizinischen Einrichtung

  • Umsetzung der Meldepflicht (siehe Infektionsschutzgesetz und Länderverordnungen)
  • Festlegung der umzusetzenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Schutzes für Personal und Mitpatienten bzw. Mitbewohner
  • Einweisung von Patienten und ihren Angehörigen, Begleitpersonen oder Besuchern über die Händehygiene und weitere patientenbezogene Schutzmaßnahmen
  • Schulung des Personals zu Isolierungsmaßnahmen, Schlussdesinfektion, An- und Ablegen von Schutzkleidung
  • Informationsweitergabe innerhalb und außerhalb der Einrichtung
Published inLeitlinien kompakt

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