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Leitlinie „Burn Care“ der ISBI

veröffentlichende Fachgesellschaft: International Society for Burn Injuries
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 17.05.2016
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink:  http://dx.doi.org/10.1016/j.burns.2016.05.013

Therapie

  • thermisch verletzte Patienten mittels einem systematischen Ansatz untersuchen, bei dem zunächst versucht wird die größte(n) Lebensbedrohung(en) zu identifizieren
  • bei der Bewertung der Verbrennung sollte die verbrannte Körperoberfläche mit standardisierter Methode geschätzt sowie Merkmale, die eine sofortige Behandlung in einem ausgewiesenen Verbrennungszentrum erfordern, abgegrenzt evaluiert werden
  • Tetanus-Immunisierungsstatus überprüfen und ggf. auffrischen

Inhalationstrauma

  • bei Erstuntersuchung des Verbrennungspatienten auch Atemwege und Atmung überprüfen
  • Diagnose eines Inhalationstrauma wird durch Anamnese der Exposition ggü. unvollständigen Verbrennungsprodukten in einem geschlossenen Raum bei der körperlichen Untersuchung durch Bewusstseinsstörungen und durch das Vorhandensein von Ruß in der Mundhöhle sowie durch Verbrennungen im Gesicht identifiziert
  • normale Oxygenierung oder Röntgenaufnahmen des Brustkorbs schließen die Diagnose nicht aus
  • Anzeichen wie Heiserkeit, kohlenstoffhaltiges Sputum, Keuchen und Dyspnoe deuten stark auf Inhalationstrauma hin
  • Behandlung einer vermuteten oder bestätigten Kohlenmonoxidvergiftung besteht in der Verabreichung von zusätzlichem Sauerstoff mit hohem Durchfluss für mindestens 6 Stunden
  • Behandlung von Verbrennungen der oberen Atemwege infolge von Rauchinhalation umfasst die Beobachtung und Überwachung
  • Patienten mit Verbrennungen der oberen Atemwege sollten in halb aufrechter Position mit mäßiger Erhöhung von Kopf und Rumpf versorgt werden
  • endotracheale Intubation oder Tracheostomie ist indiziert, wenn die Atemwege durch eine Verlegung gefährdet sind
  • bei Patienten, die beatmet werden müssen, sollten lungenschonende Strategien angewandt werden
  • keine prophylaktische Gabe von Antibiotika und Kortikosteroide

Verbrennungsschock

  • erwachsene Patienten mit Verbrennungen > 20 % VKOF und pädiatrische Patienten mit > 10 % VKOF mit kristalloiden Infusionen therapieren;
    • Bedarf sollte sich nach Körpergewicht und dem Prozentsatz der Verbrennung richten
  • wenn eine intravenöse Flüssigkeitszufuhr möglich ist, sollten innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Verletzung zwischen 2 und 4 mL/kg Körpergewicht/Verbrennungsfläche (% der Gesamtkörperoberfläche) verabreicht werden, wobei auf eine Hyperinfundierung zu achten ist

präklinische Versorgung

  • betroffene Person von allen potenziellen Brandquellen wie Hitze/Flammen, stromführenden elektrischen Quellen und Chemikalien entfernen (EIGENSCHUTZ BEACHTEN!)
  • Ersthelfer
    • bei Hitze-/Flammverletzungen Verbrennungswunde am besten mit sauberem, fließendem Wasser 15 – 20 Minuten lang kühlen, wobei die Temperatur an die Wünsche des Patienten angepasst werden sollte
    • nach der Kühlung sollte der Patient warm gehalten werden bis die erste medizinische Versorgung erfolgt ist
  • bei Verletzungen mit chemischen Stoffen gehören neben der Sicherheit der Ersthelfer auch die Identifizierung des Stoffes, die Befolgung spezifischer Protokolle für den chemischen Stoff, falls vorhanden, das Entfernen und Entsorgen aller kontaminierten Kleidungsstücke und Materialien sowie das Spülen mit reichlich Wasser für bis zu 45 Minuten zur Erstversorgung
  • bei Stromverletzungen Sicherheit der Ersthelfer beachten, Ausschalten der Stromquelle oder Trennen des Opfers von der Stromquelle mit nicht leitendem Material, Einleitung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), falls erforderlich, und Kühlen der Verbrennungen
  • Hochlagerung des Gliedmaßen während des Transports, um Ödeme zu begrenzen
  • bei Verdacht auf Verbrennungen durch Einatmen bzw. der oberen Atemwege Lagerung in Oberkörperhochlage
  • klinische Beurteilung und Therapie gemäß ABCDE-Schema
Published inLeitlinien kompakt

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