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Leitlinie „Demenzen“ der DGPPN

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
Klassifikation gemäß AWMF: S3
Datum der Veröffentlichung: 24.01.2016
Ablaufdatum: 23.01.2021
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-013.html

Definition

  • Abbau und Verlust kognitiver Funktionen und Alltagskompetenzen
  • bei progressiven Verläufen kommt es u.a. zu Beeinträchtigungen der zeitlich-örtlichen Orientierung, der Kommunikationsfähigkeit, der autobiographischen Identität und von Persönlichkeitsmerkmalen
  • schwerstes Stadium der Demenz durch vollständige Hilflosigkeit und Abhängigkeit von der Umwelt charakterisiert

diagnostische Kriterien – Demenz

  • Syndrom als Folge einer meist chronischen oder fortschreitenden Krankheit des Gehirns mit Störung vieler höherer kortikaler Funktionen, einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache, Sprechen und Urteilsvermögen im Sinne der Fähigkeit zur Entscheidung
  • Bewusstsein ist nicht getrübt
  • Symptome müssen über mindestens 6 Monate bestehen
  • Sinne (Sinnesorgane, Wahrnehmung) funktionieren im für die Person üblichen Rahmen
  • Veränderungen emotionale Kontrolle, Sozialverhalten oder der Motivation die kognitiven Beeinträchtigungen
  • allgemeine Demenzkriterien
    • kognitive oder verhaltensbezogene Symptome liegen vor, die
      • das Funktionieren bei Alltagsaktivitäten beeinträchtigen
      • eine Verschlechterung im Vergleich zu einem vorherigen Zustand darstellen
      • nicht durch Delir oder psychische Erkrankung erklärbar
  • Die kognitive Störung wird diagnostiziert durch die Kombination aus Eigen- und einer Fremdanamnese und objektiver Bewertung der kognitiven Leistung durch eine kognitive Testung oder eine klinischkognitive Untersuchung. Eine neuropsychologische Testung sollte dann durchgeführt werden, wenn die Anamnese und die kognitive, orientierende klinische Untersuchung nicht ausreichen, um die Diagnose sicher zu stellen.
  • Es müssen mindestens zwei der folgenden Bereiche beeinträchtigt sein:
    • Gedächtnisfunktionen
    • Verstehen und Durchführung komplexer Aufgaben
    • Urteilsfähigkeit
    • räumlich-visuelle Funktionen
    • Sprachfunktionen
    • Veränderungen im Verhalten („Persönlichkeitsveränderungen“)

diagnostische Kriterien – Demenz bei Alzheimer-Krankheit

  • primär degenerative zerebrale Krankheit mit unbekannter Ätiologie und charakteristischen neuropathologischen und neurochemischen Merkmalen
  • beginnt meist schleichend und entwickelt sich langsam aber stetig über einen Zeitraum von mehreren Jahren

diagnostische Kriterien – vaskuläre Demenz

  • Ergebnis einer Infarzierung des Gehirns als Folge einer vaskulären Krankheit, einschließlich der zerebrovaskulären Hypertonie
  • Infarkte sind meist klein, kumulieren aber in ihrer Wirkung
  • Beginn liegt gewöhnlich im späteren Lebensalter

Therapie

  • Haloperidol wird aufgrund fehlender Evidenz für Wirksamkeit nicht zur Behandlung von Agitation empfohlen
    • es gibt Hinweise auf Wirksamkeit von Haloperidol auf aggressives Verhalten mit geringer Effektstärke; unter Beachtung der Risiken (extrapyramidale Nebenwirkungen, zerebrovaskuläre Ereignisse, erhöhte Mortalität) kann der Einsatz bei diesem Zielsymptom erwogen werden.
  • Risperidon zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten, wenn erforderlich
  • Behandlung von Agitation und Aggression mit Valproat nicht empfohlen
  • bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die zu deutlicher Beeinträchtigung des Betroffenen und/oder der Pflegenden führt, kann ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon empfohlen werden
    • günstige Wirkung von Risperidon auf psychotische Symptome bei Demenz ist belegt
    • falls eine Behandlung mit Antipsychotika bei psychotischen Symptomen (Wahn, Halluzinationen) notwendig ist, wird eine Behandlung mit Risperidon (0,5-2 mg) empfohlen
Published inLeitlinien kompakt

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