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Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie“ der DGA

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S2k
Datum der Veröffentlichung: 10.10.2015
Ablaufdatum: 09.10.2020
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/065-002.html

Definition & klinische Problematik

  • akute tiefe Bein- und Beckenvenenthrombose (TVT)
    • partielle oder vollständige Verlegung der Leit- und/oder Muskelvenen durch Blutgerinnsel
  • Lungenembolie (LE)
    • partielle oder vollständige Verlegung der Lungenarterien durch eingeschwemmte Blutgerinnsel aus der peripheren venösen Strombahn
    • jeder klinische Verdacht auf LE sollte unverzüglich und konsequent zur diagnostischen Sicherung und – bei hoher klinischer Wahrscheinlichkeit – auch zur Therapieeinleitung vor Diagnosesicherung veranlassen

klinische Diagnostik

akute tiefe Bein- und Beckenvenenthrombose (TVT)

  • klinische Charakteristik
    • aktive Tumorerkrankung
    • Lähmung oder kürzliche Immobilisation der Beine
    • Bettruhe (> 3 Tage); große Chirurgie (< 12 Wochen)
    • Schmerz/Verhärtung entlang der tiefen Venen
    • Schwellung ganzes Bein
    • Unterschenkelschwellung > 3 cm gegenüber Gegenseite
    • eindrückbares Ödem am symptomatischen Bein
  • Kollateralvenen
  • frühere, dokumentierte TVT

Lungenembolie (LE)

  • bei Verdacht auf LE soll eine initiale Risikostratifizierung erfolgen, um zwischen hämodynamisch stabilen und instabilen Patienten zu unterscheiden
  • bei hämodynamisch stabilen Patienten sollte der diagnostische Prozess mit einer Einschätzung der klinischen Wahrscheinlichkeit beginnen, entweder mittels eines validierten Scores (z.B. Wells-Score), alternativ empirisch basiert durch erfahrene Untersucher
  • klinische Parameter/Risikofaktoren
    • Lebensalter (Alter > 80 Jahre)
    • männliches Geschlecht
    • Tumorerkrankung
    • chronische Herzinsuffizienz/chronische Lungenerkrankung
    • Pulsfrequenz ≥ 110 Schläge/min
    • systolischer Blutdruck < 100 mmHg
    • Atemfrequenz > 30 Atemzüge/min
    • Temperatur < 36 °C
    • Bewusstseinsstörung

Therapie

akute tiefe Bein- und Beckenvenenthrombose (TVT)

  • initiale Antikoagulation
    • sofort nach Diagnosestellung mit therapeutischer Antikoagulation beginnen, bei hoher klinischer Wahrscheinlichkeit auch bereits vor Sicherung der Diagnose durch Bildgebung
    • diagnostizierte asymptomatische Thrombose sollte wie die symptomatische Thrombose antikoaguliert werden
    • Heparin-Calcium oder Heparin-Natrium mit initialer Dosis/Startmedikation: Bolus 5000 IE, dann 15 – 20 IE/kg KG/h
  • Patienten mit Venenthrombose jedweder Lokalisation und Morphologie sollen nicht immobilisiert werden, es sei denn zur Linderung starker Schmerzen
  • Ziel der Initialtherapie ist
    • die Verhinderung einer Lungenembolie (LE)
    • die Verhinderung eines appositionellen Thrombuswachstums
    • die Aktivierung der körpereigenen Fibrinolyse zur Verringerung eines postthrombotischen Syndroms

Lungenembolie (LE)

  • wesentlicher Unterschied für hämodynamisch instabile Patienten mit Lungenembolie, die eine medikamentöse Thrombolyse erhalten sollen; in diesen Fällen wird initial Heparin verabreicht, bevorzugt unfraktioniertes Heparin (UFH) als Bolus
    • Heparin-Calcium oder Heparin-Natrium mit initialer Dosis/Startmedikation: Bolus 5000 IE, dann 15 – 20 IE/kg KG/h
  • für Mehrzahl der Patienten mit Lungenembolie gelten bezüglich der initialen Antikoagulation, der Erhaltungstherapie und der verlängerten Erhaltungstherapie dieselben Empfehlungen wie für die Beinvenenthrombose
  • Reperfusionstherapie
    • für Entscheidung zwischen alleiniger Antikoagulation oder zusätzlicher Maßnahmen ist primär die hämodynamische Stabilität des Patienten ausschlaggebend
    • hämodynamisch instabile Patienten sollen eine sofortige Reperfusionstherapie erhalten
    • zugelassene Substanzen und Dosierungen zur Therapie der akuten Lungenembolie
      • Alteplase (rt-PA) Bolus-Injektion von 10 mg über 1 − 2 min, gefolgt von 90 mg über 2 h oder 100 mg über 2 h oder akzeleriert: 0,6 mg/kg über 15 min
      • Streptokinase 250000 IE über 30 min, gefolgt von 100 000 IE/h über 12 − 24 h oder akzeleriert: 1,5 Mio. IE über 2 h
      • Urokinase 4400 IE/kg KG über 10 min, gefolgt von 4400 IE/kg/h über 12 − 24 h oder akzeleriert: 3 Mio. IE über 2 h
Published inLeitlinien kompakt

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