veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
Datum der Veröffentlichung: 31.01.2014
Ablaufdatum: 30.01.2019
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-010.html
Definition
- ohne erkennbare Ursache plötzlich auftretende, in der Regel einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit cochleärer Genese von unterschiedlichem Schweregrad bis hin zur Ertaubung
- zusätzlich ggf. Schwindel und/oder Ohrgeräusch
- Notfall, der sofort therapiert werden muss
Differentialdiagnosen
- virale Infektion (z.B. Adenoviren, Zoster, Mumps)
- Encephalitis disseminata (multiple Sklerose)
- Autoimmunvasculitis
- toxische Einflüsse (z.B. Arzneimittel, Drogen, Gewerbegifte)
- dialysepflichtige Niereninsuffizienz
- Tumore (z.B. Vestibularisschwannom, Hirnstamm- und Felsenbeingeschwülste)
- Perilymphfistel
- Traumata (Baro-, Schall- und Schädeltrauma)
- Labyrinthitis (z.B. bei Mittelohrentzündung, Borreliose, Lues)
- Liquorverlust-Syndrom, (z.B. nach Liquorpunktion)
- Meningitis
- genetisch bedingte Syndrome
- hämatologische Erkrankungen
- Herz-Kreislauferkrankungen, (Blutdruckregulationsstörung)
- psychogene Hörstörungen
Symptomatik
- in der Regel einseitig
- primäre Beschwerden (in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit)
- akuter subjektiver Hörverlust (wird allerdings je nach Ausmaß und betroffenem Frequenzbereich nicht in allen Fällen bemerkt)
- Tinnitus
- Druckgefühl im Ohr
- Schwindel
- Hyper-/Diplo-/Dysakusis
- pelziges Gefühl um die Ohrmuschel (periaurale Dysästhesie)
- sekundäre Symptome (Beispiele)
- Angststörung
- inadäquate Krankheitsbewältigung
- weitere psychosomatische Beeinträchtigungen
- Einschränkung der Lebensqualität
Diagnostik
- notwendig
- eingehende allgemeine und Fachanamnese
- HNO-Status
- RR-Messung
- im Einzelfall nützlichLabor: Blutzucker
Therapie
- ambulant
- in vielen Fällen kann der Hörsturz ambulant behandelt werden
- stationär
- akuter ein- oder beidseitiger kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
- Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapieoptionen möglich sind
- akuter Hörverlust bei kontralateraler höhergradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
- Hörsturz mit objektivierbarer vestibulärer Begleitsymptomatik
- Komorbidität, eingeschränkt auf schwere z.B. internistische Begleiterkrankungen im Herz-Kreislaufoder Stoffwechselbereich oder neurologische oder psychiatrische Erkrankungen
- besonderes berufliches Betroffensein
Sei der Erste der einen Kommentar abgibt