Zum Inhalt springen

Leitlinie „Hörsturz – Akuter idiopathischer sensorineuraler Hörverlust“ der DGHNO-KHC

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
Datum der Veröffentlichung: 31.01.2014
Ablaufdatum: 30.01.2019
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-010.html

Definition

  • ohne erkennbare Ursache plötzlich auftretende, in der Regel einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit cochleärer Genese von unterschiedlichem Schweregrad bis hin zur Ertaubung
  • zusätzlich ggf. Schwindel und/oder Ohrgeräusch
  • Notfall, der sofort therapiert werden muss

Differentialdiagnosen

  • virale Infektion (z.B. Adenoviren, Zoster, Mumps)
  • Encephalitis disseminata (multiple Sklerose)
  • Autoimmunvasculitis
  • toxische Einflüsse (z.B. Arzneimittel, Drogen, Gewerbegifte)
  • dialysepflichtige Niereninsuffizienz
  • Tumore (z.B. Vestibularisschwannom, Hirnstamm- und Felsenbeingeschwülste)
  • Perilymphfistel
  • Traumata (Baro-, Schall- und Schädeltrauma)
  • Labyrinthitis (z.B. bei Mittelohrentzündung, Borreliose, Lues)
  • Liquorverlust-Syndrom, (z.B. nach Liquorpunktion)
  • Meningitis
  • genetisch bedingte Syndrome
  • hämatologische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen, (Blutdruckregulationsstörung)
  • psychogene Hörstörungen

Symptomatik

  • in der Regel einseitig
  • primäre Beschwerden (in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit)
    • akuter subjektiver Hörverlust (wird allerdings je nach Ausmaß und betroffenem Frequenzbereich nicht in allen Fällen bemerkt)
    • Tinnitus
    • Druckgefühl im Ohr
    • Schwindel
    • Hyper-/Diplo-/Dysakusis
    • pelziges Gefühl um die Ohrmuschel (periaurale Dysästhesie)
  • sekundäre Symptome (Beispiele)
    • Angststörung
    • inadäquate Krankheitsbewältigung
    • weitere psychosomatische Beeinträchtigungen
    • Einschränkung der Lebensqualität

Diagnostik

  • notwendig
    • eingehende allgemeine und Fachanamnese
    • HNO-Status
    • RR-Messung
  • im Einzelfall nützlichLabor: Blutzucker

Therapie

  • ambulant
    • in vielen Fällen kann der Hörsturz ambulant behandelt werden
  • stationär
    • akuter ein- oder beidseitiger kommunikativ stark beeinträchtigender oder vollständiger Hörverlust
    • Hörsturz mit Progredienz oder unzureichendem Erfolg unter ambulanter Therapie, wenn stationär andere Therapieoptionen möglich sind
    • akuter Hörverlust bei kontralateraler höhergradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
    • Hörsturz mit objektivierbarer vestibulärer Begleitsymptomatik
    • Komorbidität, eingeschränkt auf schwere z.B. internistische Begleiterkrankungen im Herz-Kreislaufoder Stoffwechselbereich oder neurologische oder psychiatrische Erkrankungen
    • besonderes berufliches Betroffensein
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert