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Leitlinie „Kindesmisshandlung – Vorgehen in der kinder- und jugendärztlichen Praxis“ der DAKJ

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.12.2013
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://dakj.de/wp-content/uploads/2015/11/2013-dakj-kindesmisshandlung-praxisleitfaden.pdf

  • grundsätzlich sollte bei Kindermisshandlung immer (mit dem Wissen und Einverständnis der Eltern) wegen der wahrscheinlichen Komplexität der Problematik eine Kooperation mit anderen Stellen der Jugendhilfe angestrebt werden
  • bevor Verdacht einer Kindesmisshandlung ggü. den Eltern geäußert werden darf, muss dieser abgesichert sein
  • Gewalt gegen Kinder in Familien in der Regel kein einmaliges Ereignis, sondern langdauernder Prozess; wird Gefahr für das Leben oder
    • Eskalation der Familiensituation befürchtet, sofortige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kinder- und Jugendnotdienst und unter Umständen auch der Polizei
    • Krankenhauseinweisung ist immer bei Säuglingen (alle Säuglinge mit Hämatomen!), schweren Verletzungen oder hoher Gefährdung erforderlich
  • hat ein Übergriff bei Kindern in den letzten 24 Stunden oder bei Jugendlichen in den letzten 72 Stunden stattgefunden, muss kompetente Untersuchung unverzüglich erfolgen, um beweiserhebliche Befunde erheben zu können
Published inIm Notfall PsychiatrieLeitlinien kompakt

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