Zum Inhalt springen

Leitlinie „Treatment and Prevention of Drowning“ der WMS

veröffentlichende Fachgesellschaft: Wilderness Medical Society
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 25.10.2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/j.wem.2019.06.007

Klassifikation von Ertrinkungsopfern

Gradpulmonale Untersuchungkardiale UntersuchungMortalität (%)
0normale Auskultation ohne HustenRadialispuls vorhanden0
1normale Auskultation mit HustenRadialispuls vorhanden0
2– Rasselgeräusche
– Schaum in den Atemwegen
Radialispuls vorhanden0,6
3akutes LungenödemRadialispuls vorhanden5
4akutes LungenödemHypotension19
5AtemstillstandHypotension44
6Herz-Kreislauf-StillstandHerz-Kreislauf-Stillstand93
Quelle: https://doi.org/10.1016/j.wem.2019.06.007

Rettung

  • Rettende ohne Wasserrettungsausbildung sollten versuchen den Ertrinkenden von einem sicheren Ort aus zu retten, indem sie nach ihm greifen, Dinge werfen oder zu ihm rudern
  • Personen mit Wasserrettungsausbildung sollten die Rettung im Wasser entsprechend ihrem Ausbildungsstand und mit persönlicher Schutz- und Sicherheitsausrüstung durchführen
  • sicherste Zeitpunkt für Rettung aus einem untergetauchten Fahrzeug ist unmittelbar nach dem Eintauchen in das Wasser, während der anfänglichen Schwimmphase
    • wenn das Fahrzeug noch schwimmt, sollten die Personen aussteigen und auf dem Fahrzeug bleiben
    • wenn das Fahrzeug sinkt, sollten sie sich nach dem Aussteigen vom Fahrzeug entfernen und in Sicherheit bringen

Therapie

  • Wiederbelebung im Wasser nur von einem Retter in Erwägung gezogen werden, der über eine angemessene Ausbildung, Fähigkeit und Ausrüstung verfügt
  • Wasserbedingungen müssen so sicher sein, dass der Retter die Wiederbelebung im Wasser durchführen kann
  • schnelle Bergung ohne Verzögerung anstatt Wiederbelebung im Wasser, wenn diese nicht ohne Gefahren für die Retter möglich ist
  • alle Ertrinkenden, die keinen Puls haben, so schnell und sicher wie möglich aus dem Wasser holen, damit frühzeitig mit einer wirksamen Herzdruckmassage und Beatmung begonnen werden kann
  • bei Verdacht auf Unterkühlung und sofortige Maßnahmen zum Wärmeerhalt
  • sofortige Sauerstoffgabe in höchster Konzentration mit dem höchsten Flow, wenn möglich, sowie, falls nötig Atemwegssicherung
  • bei Patienten mit Herzstillstand zusätzlich zur Herzdruckmassage Überdruckbeatmung
  • wenn gesichert ist, ca. alle 6 bis 8 Sekunden eine Beatmung durchführen, während Sie die Herzdruckmassage fortgesetzt werden
  • bei Patienten mit Atemnot oder Atemstillstand PEEP-Beatmung vorziehen
    • mechanische Beatmung von Ertrinkungspatienten sollte gemäß den ARDS-Protokollen erfolgen
  • da Kammerflimmern beim Ertrinken selten ist, sollte der Einsatz eines Defibrillators in den ersten Minuten der Wiederbelebung beim Ertrinken die Sauerstoffgabe und Beatmung nicht beeinträchtigen
    • wenn ein Defibrillator verfügbar ist, sollte er während der Wiederbelebung eingesetzt werden; Einsatz in nasser Umgebung ist kontraindiziert
  • keine Empfehlung für das Heimlich-Manöver bei der Wiederbelebung eines Ertrinkenden aufgrund der möglichen Verzögerung der Beatmung
  • bei Ertrinkungspatienten, die Anzeichen einer Wirbelsäulenverletzung aufweisen, wie z.B. fokale neurologische Defizite, einen passenden Unfallmechanismus oder einen veränderten Bewusstseinszustand aufweisen, besteht ein höheres Risiko für Wirbelsäulenverletzungen.
  • nichtinvasive Überdruckbeatmung bei wachen Patienten mit leichten bis mittelschweren Symptomen einsetzen (CAVE: veränderter Bewusstseinszustand und/oder Erbrechen, da die Gefahr einer Aspiration besteht)
  • keine routinemäßige Gabe von Kortikosteroiden

Entscheidung zur Evakuierung/zum Transport

  • Transport von Patienten mit abnormalen Lungengeräuschen, starkem Husten, schaumigem Auswurf, schaumigem Material in den Atemwegen, Verwirrtheitszuständen oder Hypotonie in ein Krankenhaus
  • Patienten, die asymptomatisch sind (abgesehen von leichtem Husten) und normale Lungenauskultation aufweisen, können für Entlassung/Belassen am Unfallort in Betracht gezogen werden(Beobachtung für die nächsten 4 – 6 Stunden angeraten)
  • Rettungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen einstellen, wenn bekannte Untertauchzeit > 30 Minuten in Wasser mit Temperatur > 6°C oder mehr als 90 Minuten in Wasser mit Temperatur von < 6 °C oder nach 25 Minuten kontinuierlicher kardiopulmonaler Wiederbelebung
  • wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während der Such- und Rettungsmaßnahmen die Sicherheit der Rettungskräfte gefährdet ist, Rettungsmaßnahmen einstellen
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert