veröffentlichende Fachgesellschaft: Wilderness Medical Society
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 25.10.2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/j.wem.2019.06.007
Klassifikation von Ertrinkungsopfern
Grad | pulmonale Untersuchung | kardiale Untersuchung | Mortalität (%) |
---|---|---|---|
0 | normale Auskultation ohne Husten | Radialispuls vorhanden | 0 |
1 | normale Auskultation mit Husten | Radialispuls vorhanden | 0 |
2 | – Rasselgeräusche – Schaum in den Atemwegen | Radialispuls vorhanden | 0,6 |
3 | akutes Lungenödem | Radialispuls vorhanden | 5 |
4 | akutes Lungenödem | Hypotension | 19 |
5 | Atemstillstand | Hypotension | 44 |
6 | Herz-Kreislauf-Stillstand | Herz-Kreislauf-Stillstand | 93 |
Rettung
- Rettende ohne Wasserrettungsausbildung sollten versuchen den Ertrinkenden von einem sicheren Ort aus zu retten, indem sie nach ihm greifen, Dinge werfen oder zu ihm rudern
- Personen mit Wasserrettungsausbildung sollten die Rettung im Wasser entsprechend ihrem Ausbildungsstand und mit persönlicher Schutz- und Sicherheitsausrüstung durchführen
- sicherste Zeitpunkt für Rettung aus einem untergetauchten Fahrzeug ist unmittelbar nach dem Eintauchen in das Wasser, während der anfänglichen Schwimmphase
- wenn das Fahrzeug noch schwimmt, sollten die Personen aussteigen und auf dem Fahrzeug bleiben
- wenn das Fahrzeug sinkt, sollten sie sich nach dem Aussteigen vom Fahrzeug entfernen und in Sicherheit bringen
Therapie
- Wiederbelebung im Wasser nur von einem Retter in Erwägung gezogen werden, der über eine angemessene Ausbildung, Fähigkeit und Ausrüstung verfügt
- Wasserbedingungen müssen so sicher sein, dass der Retter die Wiederbelebung im Wasser durchführen kann
- schnelle Bergung ohne Verzögerung anstatt Wiederbelebung im Wasser, wenn diese nicht ohne Gefahren für die Retter möglich ist
- alle Ertrinkenden, die keinen Puls haben, so schnell und sicher wie möglich aus dem Wasser holen, damit frühzeitig mit einer wirksamen Herzdruckmassage und Beatmung begonnen werden kann
- bei Verdacht auf Unterkühlung und sofortige Maßnahmen zum Wärmeerhalt
- sofortige Sauerstoffgabe in höchster Konzentration mit dem höchsten Flow, wenn möglich, sowie, falls nötig Atemwegssicherung
- bei Patienten mit Herzstillstand zusätzlich zur Herzdruckmassage Überdruckbeatmung
- wenn gesichert ist, ca. alle 6 bis 8 Sekunden eine Beatmung durchführen, während Sie die Herzdruckmassage fortgesetzt werden
- bei Patienten mit Atemnot oder Atemstillstand PEEP-Beatmung vorziehen
- mechanische Beatmung von Ertrinkungspatienten sollte gemäß den ARDS-Protokollen erfolgen
- da Kammerflimmern beim Ertrinken selten ist, sollte der Einsatz eines Defibrillators in den ersten Minuten der Wiederbelebung beim Ertrinken die Sauerstoffgabe und Beatmung nicht beeinträchtigen
- wenn ein Defibrillator verfügbar ist, sollte er während der Wiederbelebung eingesetzt werden; Einsatz in nasser Umgebung ist kontraindiziert
- keine Empfehlung für das Heimlich-Manöver bei der Wiederbelebung eines Ertrinkenden aufgrund der möglichen Verzögerung der Beatmung
- bei Ertrinkungspatienten, die Anzeichen einer Wirbelsäulenverletzung aufweisen, wie z.B. fokale neurologische Defizite, einen passenden Unfallmechanismus oder einen veränderten Bewusstseinszustand aufweisen, besteht ein höheres Risiko für Wirbelsäulenverletzungen.
- nichtinvasive Überdruckbeatmung bei wachen Patienten mit leichten bis mittelschweren Symptomen einsetzen (CAVE: veränderter Bewusstseinszustand und/oder Erbrechen, da die Gefahr einer Aspiration besteht)
- keine routinemäßige Gabe von Kortikosteroiden
Entscheidung zur Evakuierung/zum Transport
- Transport von Patienten mit abnormalen Lungengeräuschen, starkem Husten, schaumigem Auswurf, schaumigem Material in den Atemwegen, Verwirrtheitszuständen oder Hypotonie in ein Krankenhaus
- Patienten, die asymptomatisch sind (abgesehen von leichtem Husten) und normale Lungenauskultation aufweisen, können für Entlassung/Belassen am Unfallort in Betracht gezogen werden(Beobachtung für die nächsten 4 – 6 Stunden angeraten)
- Rettungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen einstellen, wenn bekannte Untertauchzeit > 30 Minuten in Wasser mit Temperatur > 6°C oder mehr als 90 Minuten in Wasser mit Temperatur von < 6 °C oder nach 25 Minuten kontinuierlicher kardiopulmonaler Wiederbelebung
- wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während der Such- und Rettungsmaßnahmen die Sicherheit der Rettungskräfte gefährdet ist, Rettungsmaßnahmen einstellen
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