veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 31.10.2017
Ablaufdatum: 30.10.2022
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/054-002.html
- Durchführung „unverzüglich“ bzw. „ohne schuldhaftes Verzögern“
- mindestens eines der sicheren Todeszeichen muss vorliegen
- Totenflecke
- Totenstarre
- Fäulnis
- Verletzungen (bzw. Zerstörungen), die mit dem Leben unvereinbar sind
- in Phase der ersten 20 bis 30 Minuten nach Herzstillstand – also vor Ausbildung der ersten sicheren Todeszeichen – kann die Feststellung des Todes schwierig sein; gleiches gilt beim Vorliegen einer Vita minima (Ursachen: Unterkühlungen, Elektrounfälle, metabolische Komata, Vergiftungen, hypoxische Hirnschädigungen u.a.)
- in solchen Fällen – also minimale Lebenszeichen und gleichzeitiges Fehlen sicherer Todeszeichen – ist größte Vorsicht geboten
- empfohlene Vorgehensweise: Reanimation einleiten & Krankenhauseinweisung
- als Kriterium für erfolglose Reanimation gilt das Scheitern der Wiederbelebung des Herzens
- Reanimationsabbruch im allgemeinen, wenn nach 20 Minuten kein Erfolg (keine Spontanatmung, keine spontane Herztätigkeit) erkennbar ist und die Irreversibilität des Kreislaufstillstandes durch ein Null-Linien-EKG über einen längeren Zeitraum belegt ist
- Reanimation bei Vorliegen eines sicheren Todeszeichens einstellen (Totenflecke)
- Ausnahmen für Reanimationsabbruch
- allgemeine Unterkühlung
- Intoxikation
- Beinahe-Ertrinken
- Totenflecke
- Beginn 15 – 30 min p. m.
- Konfluktion ca. 1 – 2 h p. m.
- volle Ausbildung ca. 6 – 8 h p. m.
- Wegdrückbarkeit
- vollständig auf Daumendruck bis ca. 20 h p. m.
- unvollständig auf scharfkantigen Druck (Pinzette) bis ca. 36 h p. m.
- Umlagerbarkeit etwa 6 – 12 h p. m.
- vollständig bis 6 h p. m.
- Totenstarre
- Beginn (Kiefergelenk) 2 – 4 h p. m.
- vollständige Ausprägung ca. 6 – 8 h p. m. (in Einzelfällen bis 19 Stunden)
- Wiedereintritt nach Brechen bis ca. 8 h p. m. (in Einzelfällen bis 19 Stunden)
- Lösung stark abhängig von Umgebungstemperatur (Lösungsbeginn: nach 2 – 4 Tagen und später)
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