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Leitlinie „The Investigation and Determination of suspected Psychological Maltreatment of Children and Adolescents“ der APSAC

veröffentlichende Fachgesellschaft: American Professional Society on the Abuse of Children
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.apsac.org/9235fgnl8

  • psychische Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
    • wiederholtes Muster oder extreme(s) Vorkommnis(e) im Betreungsverhalten, dass die psychologischen Grundbedürfnisse des Kindes (z. B. Sicherheit, Sozialisierung, emotionale und soziale Unterstützung, kognitive Stimulation, Respekt) vereitelt und dem Kind vermittelt, es sei wertlos, defekt, ungeliebt, unerwünscht, gefährdet, in erster Linie nützlich für die Befriedigung der Bedürfnisse eines anderen und/oder entbehrlich
  • Misshandlung wird unterteilt in
    • Verschmähen
      • verbale und nonverbale Handlungen von Betreuungspersonen, die ein Kind zurückweisen und erniedrigen (Herabsetzung, Entwürdigung und andere nicht-körperliche Formen der feindseligen oder ablehnenden Behandlung
      • Beschämen und/oder Lächerlich machen des Kindes, einschließlich der physischen, psychologischen und verhaltensbezogenen Eigenschaften des Kindes
      • ständige Aussonderung eines Kindes, um es zu kritisieren und zu bestrafen
      • Demütigungen, insbesondere in der Öffentlichkeit
      • jede andere körperliche Misshandlung, körperliche Vernachlässigung oder sexuelle Misshandlung)
  • Terrorisieren
    • Verhalten der Betreuungsperson, das damit droht, das Kind oder seine Angehörigen körperlich zu verletzen, zu töten, auszusetzen oder in erkennbare gefährliche oder beängstigende Situationen zu bringen
  • emotionale Unempfänglichkeit (Ignorieren)
    • Handlungen der Betreuungsperson, die die Interaktionsversuche und -bedürfnisse des Kindes ignorieren (keine Zuneigung, Fürsorge und Liebe für das Kind zum Ausdruck bringen) und zeigen wenig oder keine Emotionen in der Interaktion mit dem Kind
  • Isolation
    • Handlungen der Betreuungsperson, die dem Kind konsequent und in unangemessener Weise die Möglichkeit verweigern, seine Bedürfnisse nach Interaktion/Kommunikation mit Gleichaltrigen oder Erwachsenen innerhalb oder außerhalb des häuslichen Umfeldes zu erfüllen
  • psychische, medizinische und pädagogische Vernachlässigung
    • Handlungen von Betreuungspersonen, die die notwendige Behandlung für die psychischen, medizinischen und pädagogischen Probleme oder Bedürfnisse des Kindes ignorieren, verweigern oder unterlassen
  • Ausnutzen/Korrumpieren
    • Handlungen von Betreuungsperson, die das Kind dazu ermutigen, unangemessene Verhaltensweisen und Einstellungen zu entwickeln, wie selbstzerstörerisches, antisoziales, kriminelles, abweichendes oder anderes krankhaftes Verhalten (Vorleben, Zulassen oder Ermutigen von antisozialem Verhalten wie Prostitution, Pornografie, kriminelle Aktivitäten, Drogenmissbrauch; Veranschaulichung, Erlaubnis oder Ermutigung des Vertrauensmissbrauchs oder der Grausamkeit gegenüber einer anderen Person; Vorleben, Zulassen oder Ermutigen von entwicklungsmäßig unangemessenem Verhalten wie Parentifizierung, Adultifizierung, Infantilisierung)
    • Herabsetzung, Entwürdigung und andere Formen der feindseligen oder ablehnenden Behandlung von Personen, die in einer bedeutenden Beziehung zu dem Kind stehen, wie z. B. Eltern, Geschwister und erweiterte Verwandtschaft
    • Erzwingen der Unterwerfung des Kindes durch extremes Überengagement, Aufdringlichkeit oder Dominanz, wobei den Ansichten, Gefühlen und Wünschen des Kindes wenig oder gar keine Gelegenheit oder Unterstützung eingeräumt wird
    • Zwingen des Kindes, die Träume der Eltern zu leben, Manipulation oder Mikromanagement des Lebens des Kindes
    • Einschränkung, Beeinträchtigung oder direkte Untergrabung der Entwicklung des Kindes in kognitiven, sozialen, affektiven/emotionalen, körperlichen oder kognitiven/volitionalen Bereichen
Published inLeitlinien kompakt

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