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Leitlinie „Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau“ der DGRM

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 31.10.2017
Ablaufdatum: 30.10.2022
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/054-002.html

  • Durchführung „unverzüglich“ bzw. „ohne schuldhaftes Verzögern“
  • mindestens eines der sicheren Todeszeichen muss vorliegen
    • Totenflecke
    • Totenstarre
    • Fäulnis
    • Verletzungen (bzw. Zerstörungen), die mit dem Leben unvereinbar sind
  • in Phase der ersten 20 bis 30 Minuten nach Herzstillstand – also vor Ausbildung der ersten sicheren Todeszeichen – kann die Feststellung des Todes schwierig sein; gleiches gilt beim Vorliegen einer Vita minima (Ursachen: Unterkühlungen, Elektrounfälle, metabolische Komata, Vergiftungen, hypoxische Hirnschädigungen u.a.)
    • in solchen Fällen – also minimale Lebenszeichen und gleichzeitiges Fehlen sicherer Todeszeichen – ist größte Vorsicht geboten
    • empfohlene Vorgehensweise: Reanimation einleiten & Krankenhauseinweisung
  • als Kriterium für erfolglose Reanimation gilt das Scheitern der Wiederbelebung des Herzens
    • Reanimationsabbruch im allgemeinen, wenn nach 20 Minuten kein Erfolg (keine Spontanatmung, keine spontane Herztätigkeit) erkennbar ist und die Irreversibilität des Kreislaufstillstandes durch ein Null-Linien-EKG über einen längeren Zeitraum belegt ist
    • Reanimation bei Vorliegen eines sicheren Todeszeichens einstellen (Totenflecke)
    • Ausnahmen für Reanimationsabbruch
    • allgemeine Unterkühlung
    • Intoxikation
    • Beinahe-Ertrinken
  • Totenflecke
    • Beginn 15 – 30 min p. m.
    • Konfluktion ca. 1 – 2 h p. m.
    • volle Ausbildung ca. 6 – 8 h p. m.
    • Wegdrückbarkeit
      • vollständig auf Daumendruck bis ca. 20 h p. m.
      • unvollständig auf scharfkantigen Druck (Pinzette) bis ca. 36 h p. m.
    • Umlagerbarkeit etwa 6 – 12 h p. m.
      • vollständig bis 6 h p. m.
  • Totenstarre
    • Beginn (Kiefergelenk) 2 – 4 h p. m.
    • vollständige Ausprägung ca. 6 – 8 h p. m. (in Einzelfällen bis 19 Stunden)
    • Wiedereintritt nach Brechen bis ca. 8 h p. m. (in Einzelfällen bis 19 Stunden)
    • Lösung stark abhängig von Umgebungstemperatur (Lösungsbeginn: nach 2 – 4 Tagen und später)
Published inLeitlinien kompakt

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