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FOAMio Politix – Fachempfehlung „Telefonreanimation (T-CPR)“ der AG T-CPR des GRC

Die AG Telefonreanimation (T-CPR) des Deutschen Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council (GRC) hat am 25.08.2026 eine Fachempfehlung zur „Telefonreanimation (T-CPR)“ veröffentlicht. Die Kurzfassung der Fachempfehlung gibt es nachfolgend.

Ausgangslage und Bedeutung der T-CPR

  • medizinischer Standard
    • Durchführung einer T-CPR über die Notrufannahme ist überlebenswichtig und muss flächendeckender Standard werden – nicht nur in ILS, sondern auch in Werkleitstellen, Hausnotrufzentralen oder 116117-Akutleitstellen
  • rechtlicher Rahmen
    • bislang gibt es kaum bundesweit einheitliche Vorgaben
    • gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der kommenden Notfallreform wird jedoch erwartet
  • Nutzen
    • T-CPR verkürzt das therapiefreie Intervall, rettet unmittelbar Leben, verhindert schwere Folgeschäden und hilft Ersthelfern/Angehörigen psychologisch (kein Gefühl des tatenlosen Zuschauens)

Leitsatz der Arbeitsgruppe

“Integrierte Leitstellen müssen zu jeder Zeit in der Lage sein, unabhängig von ihrer personellen Besetzung, eine qualitativ hochwertige, leitliniengerechte TCPR durchführen zu können. Notrufe müssen jederzeit so zu priorisieren sein, dass sie bei einem hohen Anrufaufkommen (z.B. Großschadens- oder Flächenlagen), vor allem bei einer Reanimationsnotwendigkeit, jederzeit in den Integrierten Leitstellen schnell angenommen werden können. Der Personalansatz in den Integrierten Leitstellen muss so bemessen sein, dass die im Qualitätsmanagementsystem geforderten Kennzahlen erreichbar sind. Ein System zur Supervision ist einzurichten, dazu ist auch entsprechendes Personal zur Durchführung sicherzustellen.”

Aus- und Fortbildung

  • erforderlich sind fundierte Ausbildungen sowie jährliche Fortbildungen, die sowohl das „Können“ als auch das „Wollen“ fördern
  • Schwerpunkt muss auf dem Erkennen von „nicht normaler Atmung“ liegen (unter Verwendung von Audio-/Videomaterial)
  • Leitstellenpersonal soll Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) regelmäßig praktisch üben, um die Perspektive von Laienhelfern einzunehmen

Notrufabfrage und Erste-Hilfe-Anleitung

  • Standardisiertes Notrufabfrageprotokoll (SNAP)
    • Nutzung eines SNAP ist essenziell für die Prozesssicherheit, schnellere Erkennung des Herz-Kreislauf-Stillstands und zügigere Einleitung der Herzdruckmassage (freie Abfragen dauern länger und bergen Fehlerquellen)
  • AED-Integration
    • Zuführung eines AED darf die T-CPR-Basismaßnahmen nicht verzögern
    • hilfreich sind medienbruchfreie, in das Einsatzleitsystem integrierte AED-Register
  • Künstliche Intelligenz (KI)
    • KI-Systeme können unterstützend bei der Erkennung des Herz-Kreislauf-Stillstands wirken

Verhinderung von Nichtinterventionen bei verzögertem Eintritt

  • bei Notfällen, die anfangs kein Herz-Kreislauf-Stillstand sind, aber ein hohes Risiko dafür bergen, sollte jedes Gespräch standardmäßig mit einem Wiederanrufsgebot beendet werden („Bei Zustandsverschlechterung sofort wieder 112 anrufen“)
  • nach Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit muss dauerhafte Atmungsüberwachung („wird der Patient blau/grau…“) empfohlen werden

Psychische Notfallversorgung (PSNV) und Supervision

  • PSNV/Debriefing
    • Leitstellenmitarbeiter*innen sind vollwertige Glieder der Rettungskette und dürfen bei der Einsatznachbereitung (z.B. durch Peers) nicht vergessen werden
  • Supervision
    • regelmäßige Auswertung und Nachbesprechung von Notrufgesprächen sichern die Qualität, geben Feedback und treiben kontinuierliche Verbesserungen voran (finanzierungsseitig durch Kostenträger abzusichern)

Datenerhebung und Qualitätsmanagement (QM)

  • Ausführungsqualität muss evaluiert werden –> dafür sind wichtige Zeitstempel (z.B. Beginn der Thoraxkompression, Notrufwartezeit; siehe nachfolgende Liste) zu erfassen
  • als Mindestdatensatz wird der des Reanimationsregisters empfohlen (Daten sind zwischen ILS und Rettungsdienstträgern abzugleichen)
  • QM-Daten und klinische Outcomes sollten den Mitarbeitenden transparent zurückgemeldet werden

Zeitstempel, Qualitätsmarker sowie weitere Daten, die regelmäßig, möglichst aus dem Einsatzleitsystem/SNAP heraus, bei T-CPR Maßnahmen erfasst werden sollten:
✓ Notrufwartezeit (von der ersten Signalisierung bis zur Gesprächsannahme)
✓ Zeitpunkt des Beginns der (Notruf-) Ereignisabfrage (die Abfragezeit für die Erfassung des Einsatzortes darf hierbei keine Rolle spielen)
✓ Zeitpunkt Erkennung der Reanimationsnotwendigkeit (“der bewusstlose, nicht normal atmende Patient”)
✓ Zeitpunkt des Beginns der ersten Thoraxkompression
✓ Zeitpunkt des AED am Patienten
✓ Dispositionszeit (Zeitpunkt von der Erstellung des Einsatzstichworts bis zum Auslösen der ersten Alarmierung eines disponierten Einsatzmittels)
✓ Zeitpunkt des Eintreffens der mobilen Ersthelfer/First Responder vor Ort
✓ Eintreffzeit des ersten Einsatzmittels des Rettungsdienstes am Patienten
✓ Altersstruktur der Patienten, bei denen eine T-CPR angeleitet wurde (kann auch über Daten des Rettungsdienstes ergänzt werden)
✓ Anteil der durchgeführten T-CPR bei in der ILS erkannter Reanimationsnotwendigkeit (Zielwert sollte 100% sein)
✓ Anteil der retrospektiv erkannten Reanimationsnotwendigkeiten durch das Rettungsdienstpersonal bei nicht angeleiteter T-CPR (Rückmeldung an die ILS erforderlich)
✓ Gesamte Gesprächsdauer
✓ Festlegen von Benchmarkwerten ist anzustreben

Ausblick: Videotelefonie im Notruf

  • Einführung von Videotechnik wird in naher Zukunft flächendeckend Realität (unter Beachtung EU-normativer Regelungen anstelle herstellerspezifischer Sonderlösungen)
  • Videoeinsatz darf keinesfalls von der Reanimation ablenken oder den Beginn der Thoraxkompression verzögern (Einsatz erst nach Einleitung der Reanimationsmaßnahmen)
  • Unterstützung der Ersthelfer*innen
    • hilft bei mehreren anwesenden Personen vor Ort, die Qualität der Ersthelfenden-Maßnahmen zu prüfen und zu korrigieren
    • psychische Belastung der Leitstellenmitarbeiter*innen durch Bildmaterial muss weiter erforscht werden
Published inFOAMio Politix

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