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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Epichlorhydrin“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Epichlorhydrin: (C3H5ClO)
  • Synonyme: 1-Chlor-2,3-epoxypropan, 3-Chlor-1,2-epoxypropan, 1-Chlorpropenoxid, 3-Chlorpropenoxid
  • wird bei der Herstellung von Epoxy- und Phenoxyharzen, Glycerin, oberflächenaktiven Substanzen, Medikamenten, Insektiziden, Beschichtungen, Klebstoffen, Lösemitteln und anderen Chemikalien verwendet. Außerdem wird es als Lösemittel in der Gummi- und Papierindustrie eingesetzt

Exposition

  • Exposition ggü. Epichlorhydrin erfolgt im Wesentlichen durch Einatmen
    • Geruch von Epichlorhydrin warnt nicht ausreichend vor einer gefährlichen Einwirkung
  • Epichlorhydrin kann als Dampf oder Flüssigkeit durch die Haut oder Augen resorbiert werden
    • direkter Kontakt mit Epichlorhydrin-Dämpfen oder konzentrierten Lösungen kann schwere Verätzungen hervorrufen

Symptomatik

  • Exposition gegenüber Epichlorhydrin-Konzentrationen von mehr als 10 – 20 ppm kann Reizung von Augen, Nase und Rachen hervorrufen
  • Konzentrationen über 100 ppm können Lungenödem auch noch mehr als 12 Stunden nach Exposition hervorrufen
  • Hautkontakt mit Epichlorhydrin als Dampf oder Flüssigkeit kann Reizungen mit Rötung der Haut, Blasenbildung, Jucken und Schmerzen bewirken
  • Hautreaktionen können mit Verzögerung von mehr als 12 Stunden nach der Exposition auftreten und sehr langsam heilen
  • ist ein potentes Hautallergen
  • hohe Konzentrationen von Dämpfen oder Spritzer konzentrierter Lösungen können Tränenfluss und Rötung der Augen sowie Hornhautschäden hervorrufen
  • sowohl Inhalation als auch Hautkontakt können systemische Resorption bewirken, die zu schweren Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Schmerzen sowie Lungen-, Leber- und Nierenschäden führen kann

Dosis-Wirkungs-Beziehungen

  • 1 ppm – Geruchsschwelle
  • 10 – 20 ppm – Leichte vorübergehende Schleimhautreizung
  • 40 ppm – Brennen von Augen, Nase und Rachen, Dyspnoe Husten; Symptome können über einige Tage persistieren über 100 ppm – Toxische Lungenentzündung und Lungenödem; Nierenschäden
  • Aufnahme von über 50 mg/kg KG – potentiell tödlich

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 15 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!)
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
    • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition und dermale Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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