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„Acht Thesen zum prähospitalen Atemwegsmanagement im Zusammenhang mit der Musterweiterbildungsordnung Notfallmedizin“ der DIVI

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 23.09.2022
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/publikationen/stellungnahmen/220222-divi-stellungnahme-thesen-zum-praehospitalen-atemwegsmanagement.pdf

  1. prähospitales Atemwegsmanagement ist zentrale, lebensrettende Maßnahme in der Notfallmedizin
  2. sicheres prähospitales Atemwegsmanagement ist für alle Notärzte erlernbar und sollte regelmäßig geübt werden
  3. Kernkompetenzen für ein sicheres prähospitales Atemwegsmanagement umfassen die Beurteilung der Situation des Notfallpatienten und die daraus resultierende korrekte Indikationsstellung, die Routine in den notwendigen Techniken und Alternativen sowie das Beherrschen von Komplikationen
  4. Ziele des prähospitalen Atemwegsmanagements sind suffiziente Oxygenierung und Ventilation
    1. dazu stehen die Maske-Beutel-Beatmung, die endotracheale Intubation, die Platzierung einer extraglottischen Atemwegshilfe und die Notfallkoniotomie zur Verfügung
  5. Ziel des prähospitalen Atemwegsmanagements soll unabhängig von der angewandten Methode im Idealfall eine sichere Platzierung oder Anwendung im ersten Versuch sein (First Pass Success)
  6. jeder Notarzt soll für das prähospitale Atemwegsmanagement die Methode verwenden, die er am besten beherrscht
    1. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sollen für die Methoden der Beutel-Maskenbeatmung, der extraglottischen Atemwegshilfsmittel und der endotrachealen Intubation inklusive Videolaryngoskopie vorhanden sein
    2. zusätzlich sollen Kenntnisse zur Notfallkoniotomie vorhanden sein
  7. für das prähospitale Atemwegsmanagement ist die Kompetenz zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose erforderlich
  8. geforderte Kompetenzen zum prähospitalen Atemwegsmanagement und die Durchführung einer Notfallnarkose sollen, wie in der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ aufgeführt, im Rahmen einer klinischen Fortbildung mit mindestens 100 endotrachealen Intubationen erworben werden
    1. bis zu 50 Intubationen durch die Absolvierung des interdisziplinären Kursformats „ANNA – Atemwegsmanagement und Narkose in Notfall- und Akutmedizin“ nach den Kriterien der DIVI oder anderer zertifizierter Kursformate zum Atemwegsmanagement ersetzt werden
Published inLeitlinien kompakt

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