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„Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland – Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in § 23a IfSG“ der KRINKO

veröffentlichende Fachgesellschaft: Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes
Datum der Veröffentlichung: 30.04.2021
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node.html

  • vor der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder bei Wechsel von bereits Beschäftigten in Arbeitsbereiche mit höherem Übertragungsrisiko zunächst Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) überprüfen sowie Verfahrensweisen zur regelmäßigen Überprüfung des Impf- bzw. Serostatus des Personals im laufenden Betrieb festlegen
  • Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) unmittelbar beim Beschäftigten erheben
  • Verantwortlichkeit für die Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen liegt beim Arbeitgeber
  • für die Datenerhebung und -verwaltung sowie die Durchführung der indizierten Impfungen sind betriebsinterne Regelungen durch den Arbeitgeber in enger Abstimmung aller Beteiligten (z. B. Personalabteilung, Betriebsmedizin, Krankenhaushygiene) festzulegen und das erforderliche Personal hierfür zur Verfügung zu stellen
  • Dokumentation des Nachweises des Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) gegen impfpräventable Krankheiten möglichst digitalisiert durchführen und Zugang zu diesen Daten so festzulegen, dass diese bei Bedarf jederzeit für Entscheider zur Verfügung stehen; notwendige Voraussetzung für die Abfrage des Impf- bzw. Serostatus, um bei Aufnahme von Patienten mit übertragbaren Infektionskrankheiten potenziell empfängliches Gesundheitspersonal schnell zu identifizieren und dessen Kontakt einzuschränken bzw. eine ausstehende Impfung nachzuholen
  • im Rahmen der Überprüfung des Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) des Personals auch Verfahrensweisen zur Überprüfung und Dokumentation des Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) von Studierenden, Praktikanten, Leiharbeitern bzw. Mitarbeitern von Subunternehmern (z. B. Reinigungspersonal) etc. festlegen
  • bei der Entscheidung zum Einsatzbereich des Personals auf Basis des Impf- bzw. Serostatus (hier: Varizellen) ist eine ärztliche Risikobewertung vorzunehmen und ggf. den Krankenhaushygieniker der Einrichtung zu beteiligen
  • gemäß Empfehlungen der STIKO keine routinemäßigen Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen durchführen
  • zur Verminderung des Risikos nosokomialer Infektionen ist eine hohe generelle Durchimpfungsquote der Beschäftigten anzustreben (geeignete Methoden zur Erreichung dieses Ziels sind u. a. Systeme zur Impferinnerung und niederschwellige Impfangebote vor Ort)
  • bei Beteiligung der Betriebsmedizin an der Umsetzung des § 23a IfSG ist dieser ein klarer eigenständiger Auftrag mit dem Ziel des Patientenschutzes zu erteilen, da die Tätigkeit außerhalb der gesetzlichen Einsatzzeit des Arbeitsschutzes (Arbeitssicherheitsgesetz) liegt
Published inLeitlinien kompakt

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