veröffentlichende Fachgesellschaft: Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien
Klassifikation gemäß AWMF: S3
Datum der Veröffentlichung: 31.12.2016
Ablaufdatum: 30.12.2021
Quelle/Quelllink: https://www.leitlinien.de/themen/kreuzschmerz
Definition
- unterschiedlich starke Schmerzen des menschlichen Rückens unterschiedlicher Genese
- Schmerzen unterhalb des Rippenbogens und oberhalb der Gefäßfalten
- ggf. mit Ausstrahlung
Therapie
- Folgende Grundsätze sollen unabhängig von der Wahl, der Einleitung und der Durchführung der medikamentösen
- Therapie sollte berücksichtigen:
- Aufklärung, dass Medikamente nur unterstützende Therapieoption bei Kreuzschmerzen darstellen
- stufenweise Dosistitration der Medikation zum Erreichen dieses Effektes mit der geringsten effektiven Dosierung
- NSAR zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in niedrigsten wirksamen Dosierungen und so kurzzeitig wie möglich anwenden
- NSAR nicht parenteral verabreicht werden
- COX-2-Hemmer unter Berücksichtigung der Warnhinweise zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen anwenden, wenn NSAR kontraindiziert sind oder nicht vertragen werden
- Metamizol kann zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden, wenn NSAR kontraindiziert sind
- Paracetamol nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen anwenden
- • Opioide zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei fehlendem Ansprechen oder Vorliegen von Kontraindikationen gegen nicht-opioide Analgetika erwägen
- Opioide zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerzen als Therapieoption für vier bis zwölf Wochen erwägen
- intravenös, -muskulär oder subkutan applizierbare Schmerzmittel, Lokalanästhetika, Glukokortikoide und Mischinfusionen nicht zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen anwenden
Sei der Erste der einen Kommentar abgibt