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Leitlinie „Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren bei Arbeiten unter Einwirkung von Schwefelkohlenstoff“ der DGAUM

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 09.02.2022
Ablaufdatum: 08.02.2026
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-005.html

chemisch-physikalische Eigentschaften

  • farblose, leicht bewegliche im reinen Zustand angenehm aromatisch, aber wegen beigemengter Verunreinigungen, faulig riechende Substanz
  • sehr flüchtige Verbindung (Siedepunkt 46,3°C)
  • Vorkommen und Verwendung
    • großtechnische Herstellung
    • Herstellung von Visosefasern und Cellophanfilm sowie…
      • in der Gummiindustrie (Vulkanisieren und Herstellung von Vulkanisationsbeschleunigern)
      • bei Verfahren zur Extraktion von Fetten, Öle und Harze usw.
      • in der Produktion von schwefelhaltigen Chemikalien
      • im Weinbau zur Bekämpfung der Reblaus (in beschränktem Umfang)
      • in Laboratorien (Verwendung sehr geringer, arbeitsmedizinisch in der Regel nicht relevanter Mengen)

toxische Eigenschaften

  • akute Intoxikation
    • Reizwirkung der Flüssigkeit auf Augen und Haut
    • Narkose bis hin zu Koma und Atemstillstand bei sehr hohen Konzentrationen (> 2000 ppm (6.000 mg/m3))
  • subakute Intoxikation
    • Kopfschmerzen, Erregungszustände, Schlaflosigkeit, Störungen von Libido und Potenz, chronische Neuropathie
  • Pathomechanismen und Metabolismus
    • enzymatische Aktivierung des Schwefelkohlenstoffes erfolgt durch Cytochrom-P450-Enzyme zu Carbonylsulfid und atomaren Schwefel
    • dabei gebildeter reaktiver Schwefel bindet an Sulfhydrilgruppen von Proteinen–> Störungen der Enzymfunktionen
    • Aufnahme: inhalativ, dermal und gastrointestinal
Published inLeitlinien kompakt

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