veröffentlichende Fachgesellschaft: National Institute for Health and Care Excellence
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 07.09.2022
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.nice.org.uk/guidance/ng225
- psychosoziale Beurteilung nicht verzögern bis die medizinische Behandlung abgeschlossen ist
- bei Personen mit autoaggressivem Verhalten, die zusätzlich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, zusätzliche Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Suchtproblematik einholen
- Anamnese hinsichtlich
- Werte und Wünsche der Person und was ihr wichtig ist
- Bedarf an psychologischen Interventionen, sozialer Betreuung und Unterstützung oder beruflicher Rehabilitation
- etwaiger Lernbehinderungen, neurologische Entwicklungsstörungen oder psychische Gesundheitsprobleme
- Behandlungspräferenzen
- immer bedenken…
- dass jede Person, die sich selbst verletzt, dies aus ihren eigenen Gründen tut
- dass jede Episode der Selbstverletzung für sich behandelt werden sollte und dass die Gründe der Person für die Selbstverletzung von Episode zu Episode unterschiedlich sein können
- ob es angemessen ist, die Familie und die Betreuer einzubeziehen
- Verhalten und Kommunikation ggü. dem Patienten
- die Person mit Respekt, Würde und Mitgefühl behandeln und dabei die kulturelle Sensibilität berücksichtigen
- Art der Selbstverletzung feststellen und, falls der Person zugänglich, deren Beseitigung in therapeutischer Zusammenarbeit oder durch Verhandlungen besprechen, um die Person zu schützen
- beurteilen, ob Bedenken hinsichtlich der Handlungsfähigkeit, Kompetenz, Einwilligung oder Sorgfaltspflicht bestehen, und erforderlichenfalls den Rat eines älteren Kollegen oder geeigneter klinischer Unterstützung einzuholen; sich bewusst zu machen und zu akzeptieren, dass die Person möglicherweise eine andere Meinung hat, und dies zu berücksichtigen
- Einholung der Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit den an der Betreuung der Person beteiligten Personen (gegebenenfalls auch mit Familienmitgliedern und Betreuern), um Informationen zu sammeln und den Kontext und die Gründe für die Selbstverletzung zu verstehen
- mit der Person und ihren Familienangehörigen oder Betreuern (falls zutreffend) ihr derzeitiges Unterstützungsnetz, einen Sicherheitsplan oder Bewältigungsstrategien zu besprechen
- möglichst schnell Folgendes dokumentieren
- Schwere der Verletzung und Dringlichkeit der medizinischen Behandlung
- emotionaler und mentaler Zustand der Person und den Grad ihrer Verzweiflung
- unmittelbare Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Person gibt
- Bedenken hinsichtlich der Sicherheit insgesamt gibt
- ob die Person zur Beurteilung an spezialisierten Dienst für psychische Gesundheit überwiesen werden muss
- Überweisung an psychosoziale Fachkräfte, wenn:
- Besorgnis und/oder Leidensdruck der Person zunimmt, hoch ist oder anhält
- Häufigkeit oder das Ausmaß von Selbstverletzungen oder Selbstmordabsichten zunimmt
- ein schlechtes „Bauchgefühl“ des/der Behandler vorhanden ist
- die Person um weitere Unterstützung durch psychosoziale Dienste bittet
- der Leidensdruck bei Familienmitgliedern oder Betreuungspersonen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen steigt, hoch ist oder anhält
- bei Personen, die sich selbst verletzt haben, aber keine dringende chirurgische Versorgung benötigen, sollten Rettungsdienstmitarbeiter und Sanitäter:
- mit der Person besprechen, wie der Rettungsdienst ihr am besten helfen kann
- Plan bzw. Sicherheitsplan der Person, falls vorhanden, durchsprechen oder gemeinsam eines weiteren (vorläfigen) Plan entwickelt
- bei Bedarf den Rat bei Fachkräften einholen
- relevante Informationen über folgende Punkte dokumentieren und diese Informationen an das Klinikpersonal weitergeben, wenn es zum Transport kommt, oder sie an andere relevante Personen weitergeben, die an der laufenden Pflege/Behandlung/Therapie der Person beteiligt sind, wenn die Person nicht transportiert wird:
- häusliche Umgebung
- soziales und familiäres Unterstützungsnetz
- Vorgeschichte, die zu Selbstverletzungen geführt hat
- anfänglicher psychischer Zustand und Ausmaß des Leidensdrucks
- Medikamente, die in der Wohnung der Person gefunden wurden.
- bei Person, die sich selbst verletzt haben, aber keine dringende chirurgische Versorgung benötigt, sollten das Rettungsdienstpersonal und die Sanitäter mit der Person (und allen relevanten Diensten) besprechen, ob es möglich ist, dass die Personen ggf. von einem geeigneten alternativen Dienst, z.B. spezialisierten psychiatrischen Dienst oder ihrem Hausarzt, untersucht oder behandelt werden könnten
- keine (mechanische) Fixierungen bei Patienten anwenden, um Selbstverletzungen zu verhindern oder sich von der Einsatzstelle/aus der Notaufnahme zu entfernen
- Einweisung in ein allgemeines Krankenhaus nach einer Selbstverletzung erwägen, wenn:
- Sicherheit der Person gefährdet ist (z.B. durch Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung) und psychiatrische Einweisung nicht angezeigt ist
- Person nicht in der Lage ist, sich auf psychosoziale Beurteilung akut vor Ort einzulassen (z.B. weil sie zu verzweifelt oder alkoholisiert ist)
- bei Personen < 16/17 Jahren Einweisung mit Altersspezialisierung
- Erwägen Sie die Entwicklung eines Sicherheitsplans in Zusammenarbeit mit Personen, die sich selbst verletzt haben. Sicherheitspläne sollten verwendet werden, um:
- Mittel der Selbstverletzung ermitteln
- Auslöser und Warnzeichen für erhöhten Stress, weitere Selbstverletzungen oder eine suizidale Krise zu erkennen
- individuelle Bewältigungsstrategien zu ermitteln, einschließlich der Lösung von Problemen und Faktoren, die als Hindernis wirken können
- Ermittlung sozialer Kontakte und sozialer Umgebungen als Mittel zur Ablenkung von Selbstmordgedanken oder einer eskalierenden Krise
- Angabe von Familienmitgliedern oder Freunden, die Unterstützung bieten und/oder bei der Bewältigung der Krise helfen können
- Angabe der Kontaktdaten des psychosozialen Dienstes, einschließlich des Dienstes außerhalb der Öffnungszeiten und der Kontaktdaten für Notfälle
- für ein sicheres Umfeld zu sorgen, indem gemeinsam daran gearbeitet wird, tödliche Suizidmittel zu entfernen oder einzuschränken.
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