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Leitlinie „Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen“ der DGV

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin
Klassifikation gemäß AWMF: S2k
Datum der Veröffentlichung: 01.02.2021
Ablaufdatum: 30.06.2023
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/044-001.html

Grundsätzliches

  • bei entsprechendem/unklarem Verletzungsmechanismus allgemeine Traumadiagnostik unabhängig von Brandverletzungen
  • Wund-Reinigung & Palpation unter sterilen Kautelen
  • Wärmeerhalt hat Vorrang vor Brandwunden-Beurteilung
  • Anamnese primär als Eigenanamnese, wenn möglich
  • Mechanismus (Flamme, Explosion, Stromunfall, Kontakt, chemisches Agens, Strahlung, Gase, Dampf etc.), den Ort (offener/geschlossener Raum), die Expositionsdauer, und den Grund (Suizid, Fremdeinwirkung, Epileptischer Anfall etc.) ermitteln
  • Neuner-Regel nach Wallace zur groben Abschätzung der verletzten KOF
  • Beurteilung bei < 15 % verbrannte KOF mit Handflächenregel
  • Indizien Inhalationstrauma = Verbrennung des Gesichts, versengte Gesichts- und Nasenbehaarung, Ruß im Gesicht oder im Sputum sowie Zeichen der Atemwegsobstruktion (Stridor, Ödem, oropharyngeale Schleimhautschädigung)

Erstversorgung Stromunfall

  • Anamnese: Unfallhergang, Höhe der applizierten Spannung, Stromart, Bewusstseinsstatus bei Auffinden, eventuellen Kreislauf-, Atem- oder Herzstillstand & initiale EKG-Veränderungen im 12-Kanal-EKG
  • Ganzkörperinspektion zur Feststellung von Ein- und Austrittswunden
  • neurologische Untersuchung, um periphere und zentrale Nervenschädigungen zu erfassen
  • Flüssigkeitssubstitution 0,5 – 1 mL/kgKG/h kristalloide Flüssigkeit
  • engmaschiges klinisches Monitoring der Extremitäten bei bewusstlosen oder intubierten Patienten nach Stromunfall

Erstversorgung chemische Verbrennung

  • bei Kontakt mit Säure/Laugen Kleidung des betroffenen Körperareals entfernt und die Haut gründlich mit Wasser gespült und dekontaminiert
  • ist genaue Substanz bekannt, an Anweisungen des Herstellers/regionalen Giftnotrufes halten

präklinische Erstmaßnahmen Verbrennungen

  • Hypothermieprophylaxe/Wärmeerhalt!!!
  • keine aktive Kühlung bzw. beenden, falls durch Ersthelfer erfolgt
  • kritische Bewertung invasiver Atemwegssicherung, maschinelle Beatmung, tiefe Analgosedierung; keine ETI nur bei V.a. Inhalationstrauma
  • steriles Verbinden nach frühzeitiger Beurteilung als Analgesie-Management
  • medikamentös-analgetische Therapie sollte intravenös erfolgen
    • VKOF < 15 %: Monotherapie mit Opiaten / Opioiden titriert, ggf. Antiemetikum
    • VKOF > 15 % & hämodynamisch instabilen Patienten: Ketamin/Midazolam (kombinierte Analgosedierung)
  • Flüssigkeitssubstitution: 1000 mL in den ersten 2 Stunden
    • bei Verzögerung/Erstversorgung außerhalb von Verbrennungszentrum notwendige Volumentherapie gemäß Formeln, die die VKOF & die Gesamtoberfläche bzw. das Gewicht einbeziehen
    • primär Einsatz von balancierten, kristalloiden Infusionslösungen
    • bei Hypothermierisiko idealerweise gewärmte Lösungen
  • 2 pVK in nicht verbrannte Haut, alternativ i.o.-Zugang

Indikationen für stationäre Behandlung in Brandverletztenzentren

  • Verbrennungen Grad 2 von 10 % und mehr Körperoberfläche
  • Verbrennungen Grad 3
  • Verbrennungen an Händen, Gesicht oder Genitalien
  • Verbrennungen durch Elektrizität inklusive Blitzschlag
  • Verätzungen durch Chemikalien
  • Inhalationstrauma
  • Verbrennungspatienten mit Begleiterkrankungen oder Verletzungen, die die Behandlung erschweren
  • Verbrennungspatienten, die eine spezielle psychologische, psychiatrische oder physische Betreuung benötigen
Published inLeitlinien kompakt

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