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„PSNV für Kinder und Jugendliche in komplexen Schadenslagen“ des BBK

veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung:
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/FiB/FiB-30-psnv-kinder-jugendliche.pdf?__blob=publicationFile&v=8

  • Personen, die im Rahmen der Psychosozialen Notfallversorgung Kinder und Jugendliche begleiten sollen, sorgfältig auswählen und im Vorfeld zwingend ein erweitertes behördliches Führungszeugnis vorlegen lassen
  • psychosoziale Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen sollte grundsätzlich einem systemischen Ansatz folgen
  • Fokussierung von Hilfsangeboten allein und ausschließlich auf betroffene Kinder und Jugendliche ist unzureichend; ihre Familien, aber auch Kindergärten, Schulen, Vereine und das weitere soziale Umfeld müssen ebenfalls in den Blick genommen werden
  • Maßnahmen und Angebote der Psychosozialen Akuthilfe für Kinder sollten auf folgende Ziele ausgerichtet sein
    • Sicherheit vermitteln
    • individuelle Bedarfe und Bedürfnisse berücksichtigen
    • Selbstwirksamkeit stärken
    • Informationen vermitteln
    • kindliche Bezugspersonen stärken und einbeziehen
  • Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche unaufdringlich gestalten (dürfen keinen Zwangscharakter haben!)
  • in komplexen Gefahren- und Schadenslagen mit vielen betroffenen Kindern und Jugendlichen angemessene Funktionen und Strukturen für die Übernahme von Führungs- und Koordinationsaufgaben etablieren
    • PSNV-Erkunder einsetzen, um Leiter der PSNV bei der Erstellung eines psychosozialen Lagebildes zu unterstützen
    • PSNV-Fachberater und kinderspezifische Hintergrunddienste einsetzen, um Leiter PSNV bzw. Einsatzleitung mit besonderer entwicklungspsychologischer, psychotraumatologischer und notfallpädagogischer Expertise in Prozessen der Entscheidungsfindung zu unterstützen
    • ausreichende Anzahl von PSNV-Kräften alarmieren
    • Einsatzstellen in besonderer Weise absichern
    • besonders sorgfältige Registrierung aller Betroffenen
    • für Vorbereitung auf komplexe Gefahren- und Schadenslagen, die bereits bestehenden Konzepte für den Massenanfall von Verletzten (MANV) um die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen zu erweitern
      • entsprechende Einsatzstichworte zu definieren und mit den notwendigen Mitteln hinterlegen (bspw. MANV-Kind)
    • PSNV-Elternkoordinatoren einsetzen, deren vorrangige Aufgabe es ist, Kinder so rasch wie möglich mit ihren Bezugspersonen zusammenzuführen
    • PSNV-Elterninformationsstellen eingerichtet werden, um Eltern und weiteren Bezugspersonen zentrale Anlaufstelle zu bieten
    • kinderfreundliche Schutz- und Spielräume einrichten
    • ausreichende Transportkapazitäten bereitstellen, um Kinder möglichst rasch an einen sicheren Ort bzw. zu einem kinderfreundlichen Schutz- und Spielraum bringen zu können
    • bei erwartbaren personellen Engpässen Einbindung von PSNV-Fach- und -Ergänzungskräften empfehlenswert
  • um Schutz unbegleiteter Kinder und Jugendlicher in komplexen Gefahren- und Schadenslagen zu erhöhen, die Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Verbleibs der besonders vulnerablen Zielgruppe im Vorfeld klar zu regeln
  • um auf die besonderen psychosozialen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in komplexen Gefahren- und
  • Schadenslagen angemessen reagieren zu können, fachlichen Hintergrunddienst für Rückfragen der eingesetzten PSNV-Einheiten implementieren
Published inLeitlinien kompakt

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