veröffentlichende Fachgesellschaft: Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (KRINKO)
Datum der Veröffentlichung: 13.07.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1007/s00103-026-04261-3
Definitionen
- Definition „Flächenreinigung“
- Reinigungsprozess des Entfernens von Verunreinigungen (z.B. Staub, Schmutz, organische Substanzen wie Blut, Sekrete, Exkrete) unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen (z.B. Tenside)
- dabei auch mechanische Entfernung von Mikroorganismen, ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung stattfindet bzw. beabsichtigt ist
- bisher keine valide Prüfmethode für die Quantifizierung der Reinigung vorhanden, so dass keine Angaben zur Reinigungswirkung von Reinigungsmitteln vorliegen
- Definition „Desinfektion“
- Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises auf ein gemäß dem Stand des Wissens angenommenes infektionshygienisch unbedenkliches Niveau reduziert wird
- Ziel: Gegenstand/Bereich in einen Zustand versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann (gilt sowohl für die desinfizierende Flächenreinigung als auch für die Flächendesinfektion)
- Definition „Desinfektionsverfahren im Rahmen der Basishygiene“ (auch „routinemäßige Desinfektion“ oder „laufende Desinfektion“)
- Verfahren dienen der Reduktion der Flächenkontamination, ohne dass ein Hinweis auf die Freisetzung bestimmter Erreger vorhanden ist, deren Elimination ein erweitertes Wirkungsspektrum erfordert
- Definition „Flächendesinfektion“: Desinfektion der Fläche ohne den Anspruch zusätzlicher Reinigungswirkung durch Einsatz eines Flächendesinfektionsmittels (einstufiges Verfahren) –> Hauptanwendungsbereich ist die Desinfektion von Arbeitsflächen vor aseptischen Tätigkeiten z.B. Aufziehen von Spritzen oder Umgang mit Parenteralia
- Definition „desinfizierende Flächenreinigung“: Reinigung und Desinfektion erfolgen in einem Arbeitsgang (einstufiges Verfahren) –> Einschränkung bzw. Unterbinden der Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung von Patient*innen (erstreckt sich auf Flächen, von denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass das im Einzelfall erkennbar ist)
- Verfahren dienen der Reduktion der Flächenkontamination, ohne dass ein Hinweis auf die Freisetzung bestimmter Erreger vorhanden ist, deren Elimination ein erweitertes Wirkungsspektrum erfordert
- Definition „gezielte Flächendesinfektion“: Einsatz von Flächendesinfektionsmittel mit spezieller Indikation
- Definition „Flächendesinfektion mit speziellem Wirkspektrum“: Durchführung bei Patient*innen mit Freisetzung von Erregern, für deren Inaktivierung ein spezifisches Wirkspektrum, z.B. tuberkulozid, sporizid, fungizid oder viruzid, benötigt wird (v.a. in Ausbruchssituationen und bei isolierten oder kohortierten Patient*innen als desinfizierende Flächenreinigung während der Behandlung oder Pflege der Patient*innen und als Schlussdesinfektion nach Aufhebung der Isolierung oder bei Entlassung der Patient*innen)
- Definition „Desinfektion nach Verunreinigung mit potenziell erregerhaltigem Material“: nach Verunreinigung mit Blut, Sekreten oder Exkreten ist von hoher Belastung mit Erregern und/oder organischem Material auszugehen –> unmittelbare mechanische Entfernung notwendig (kein Einsatz von Desinfektionsmitteln wegen Eiweißfixierung) –> erst im Anschluss ist die desinfizierende Flächenreinigung bzw. Flächendesinfektion (mit Auslobung „dirty“) durchzuführen (zweistufiges Verfahren)
- Definition „Schlussdesinfektion“: Schlussdesinfektion erstreckt sich je nach Krankheitserreger auf die patient*innennahen bzw. alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände, die mit dem Krankheitserreger kontaminiert sein können
Zuordnung von Räumen zu Risikobereichen
- Festlegung von Reinigungs- und Flächendesinfektionsmaßnahmen in Stations- und Milchküchen von Gesundheitseinrichtungen erfolgen durch Krankenhaushygieniker*innen
- Festlegung von Reinigungs- und Flächendesinfektionsmaßnahmen in Bereichen, in denen Arzneimittel hergestellt bzw. MP aufbereitet werden, erfolgen gemäß den Vorgaben des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
- Flächendesinfektion bzw. desinfizierende Flächenreinigung auf Flächen, auf denen aseptische Tätigkeiten ausgeführt werden, vor Beginn der Tätigkeit
- Flächendesinfektion nach sichtbarer Flächenverunreinigung mit potenziell infektiösen Materialien (z.B. Blut, Sekrete, Exkrete, Fäkalien usw.) nach vorheriger mechanischer Entfernung der Verunreinigung
- Flächen, die nacheinander mit der Haut verschiedener Patient*innen in Kontakt kommen (z.B. Kontaktflächen von Patient*innenliegen, Kopfstützen, Babywaagen), nach jeder Benutzung desinfizierend reinigen oder desinfizieren
- in Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko (siehe Tabelle 2), aber fehlendem Anhalt für eine Kolonisation bzw. Infektion mit kritischen Erregern, tägliche desinfizierende Flächenreinigung häufig berührter bzw. patient*innennaher Flächen sowie nach der Entlassung von Patient*innen

- in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, z.B. bei immunsupprimierten Patient*innen, Intensivpatient*innen, sowie in Bereichen mit besonderem Infektionsrisiko, z.B. Isolierbereiche, tägliche desinfizierende Flächenreinigung häufig berührter bzw. patient*innennaher Flächen sowie der Fußböden
- bei Hinweisen auf gehäufte nosokomiale Transmissionen oder Ausbruchsgeschehen im Rahmen des Interventionsbündels Maßnahmen zur Desinfektion der Flächen mit häufigem Hand-/Hautkontakt hinsichtlich der Durchführung, der Wirkstoffauswahl und der Anwendungsbedingungen der Desinfektionsmittel überprüfen und ggf. anpassen
- desinfizierende Flächenreinigung nach Entlassung isolierter Patient*innen als Schlussdesinfektion
- in Bereichen ohne Infektionsrisiko, d.h. vergleichbar dem Risiko in der Bevölkerung, auf allen Flächen routinemäßige Reinigung

Anforderungen an Flächenreinigungs- und -desinfektionsverfahren und Auswahlkriterien
Wirksamkeit und Wirkspektrum
- Auswahl des Desinfektionsmittels inkl. Anwendungskonzentration und EWZ im stationären Bereich durch die Krankenhaushygieniker*innen (im ambulanten Bereich durch Einrichtungsleiterung; CAVE: erforderliches Wirkungsspektrum gewährleisten)
- bei der Auswahl der Flächendesinfektionsmittel Wirkspektrum, Wirksamkeit, Materialverträglichkeit sowie Risiken für Mensch und Umwelt abwägen
- Clostridium difficile
- Räume, in denen CDI-Patient*innen (Clostridium difficile) untergebracht sind, täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen C. difficile desinfizieren
- mind. Konzentration und EWZ entsprechend der bakteriziden/levuroziden Wirksamkeit wählen
- bei CDI-Ausbrüchen auch Flure (inklusive Handläufe im Flur) und Nebenräume der Station mit Desinfektionsmitteln mit gegen C. difficile nachgewiesener Wirksamkeit in sporizider Konzentration-Zeit-Relation desinfizieren (CAVE: Umfang ist im Einzelnen mit den Krankenhaushygieniker*innen im Ergebnis einer bereichs- und patientenbezogenen Risikoanalyse festzulegen)
- für die Schlussdesinfektion eines Patient*innenzimmers, einschließlich Sanitärbereichs, in dem CDI-Patient*innen untergebracht waren, nach Entlassung, Verlegung oder bei Aufhebung der Isolierung alle erreichbaren und potenziell kontaminierten Oberflächen und Gegenstände einschließlich Fußboden mit einem gegen C. difficile nachgewiesen wirksamen Desinfektionsmittel in sporizider Konzentration-Zeit-Relation desinfizieren
- bei Infektionen mit unbehüllten Viren mit partieller Lipophilie (Noro-, Rota-, Adenoviren) Einsatz von Desinfektionsmitteln mit der Deklarierung begrenzt viruzid PLUS, bei hydrophilen unbehüllten Viren (z. B. Picornaviren), den Einsatz von Desinfektionsmitteln mit der Deklarierung viruzid
- bei Vorliegen von Schimmelpilzkontamination nach Sanierung von Feuchtigkeitsschäden und anschließender Feinreinigung in Abstimmung mit dem Hygienefachpersonal Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln mit fungizider Wirkung
- grundsätzlich Flächendesinfektionsmittel mit den Anwendungsbedingungen einsetzen, mit denen ihre Wirksamkeit im praxisnahen Test ermittelt wurde
Einwirkzeit
- die für die Anwendungskonzentration vom Hersteller deklarierte EWZ abwarten…
- … auf Arbeitsflächen vor aseptischen Tätigkeiten
- … nach sichtbarer Verunreinigung mit potenziell erregerhalti gem Material (z. B. Blut, Sekreten, Exkreten)
- … nach Kontamination aus Umweltquellen
- … bei der Schlussdesinfektion
- … in Patientenbadewannen bis zum nächsten Einlaufen des Badewassers
- … in der Stationsküche, wenn nach der Desinfektion mit Trinkwasser nachgespült werden muss
- … bei Anwendung von Flächendesinfektionsmitteln v.a. gegen Viren oder bakterielle Sporen (bzw. ggf. bei weiteren Wirkspektren), deren Anwendungsbedingungen ausschließlich auf der Basis von Suspensionstests festgelegt wurden
- wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt werden müssen, ist es sinnvoll, Desinfektionsmittel mit kurzer, der Praxissituation angemessenen EWZ einzusetzen (alle anderen Flächen können nach Antrocknung betreten/genutzt werden)
Vermeidung von Selektion und Resistenzentwicklung
- QAV-basierte Flächendesinfektionsmittel wegen des Risikos der Resistenzentwicklung nicht in der geringen Konzentration des 4-Stunden-Werts einsetzen
Brandschutz
- Einsatz Alkohol-basierter Flächendesinfektionsmittel wegen der Brandgefahr auf kleine umschriebene Flächen begrenzen (CAVE: ausgebrachte Gesamtmenge pro Raum darf nicht mehr als 50 mL/m2 Raumgrundfläche betragen)
Verfahren zur Flächenreinigung, desinfizierenden Flächenreinigung und Flächendesinfektion
Wischdesinfektion
- Anwendungsprozess
- zu desinfizierende Fläche mit einer ausreichenden Menge an Desinfektionslösung benetzen
- aufgetragene Desinfektionsmittel nicht vor Ablauf der EWZ durch Nachwischen mit Wasser oder Trockenwischen entfernen
- Anwendungsmethoden einsetzen, die ein Wiedereintauchen benutzter Wischtextilien in die Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittellösung nicht vorsehen
- Wiedereintauchen ist grundsätzlich abzulehnen
- sichtbare Verunreinigungen mit organischem Material zunächst mechanisch entfernen (ohne Einsatz von Desinfektionsmittel) –> anschließend Fläche desinfizieren (zweistufiges Verfahren)
- sachgerechter, vor Kontaminatio geschützter Umgang mit Gebrauchslösungen unter Einhaltung der Verwendungsdauer
- frische, saubere Wischtextilien verwenden (alternativ mit Desinfektionsmittellösung getränkte Wischtextilien aus Einwegverpackungen oder vorgetränkte Wischtextilien aus aufbereitbaren Tuchspendersystemen oder aus der Waschmaschine (konfektioniert) einsetzen
- bei besonderen Verfahren wie der maschinellen Vortränkung von Wischtextilien (Konfektionierung) aufgrund der Vielfalt möglicher Einflussfaktoren Einsatz im Rahmen einer Risikoanalyse abwägen und die Wirksamkeit überprüfen
- sachgerechte Aufbereitung und trockene Lagerung der eingesetzten Hilfsmittel (z.B. Tuchspendersysteme, farbcodierte Behälter, Wannen, Wischbezughalter, Presse, Einlagesieb, Reinigungswagen, Handkontaktflächen)
- Tuchspendersysteme
- aufbereitbare Tuchspendersysteme grundsätzlich nicht in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko einsetzen (CAVE: hiervon ausgenommen sind Tuchspendersysteme, bei denen Alkoholbasierte Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen)
- bei Einsatz von Tuchspendersystemen in Form aufbereitbarer Systeme die vom Hersteller deklarierte Verwendungsdauer (Vorhandensein gutachterlicher Bestätigung) und Aufbereitung des Systems (bakterizid, fungizid und sporizid) vor Neubeschickung einhalten
- nach jeder Tuchentnahme ist das Spendersystem sorgfältig verschließen
- aufbereitbare Tuchspendersysteme im Fall nosokomialer Ausbrüche insbesondere mit Gram-negativen Bakterien hygienisch-mikrobiologisch überprüfen
- ggf. kann zusätzlich eine jährliche stichprobenartige hygienisch-mikrobiologische Untersuchung erwägen, um die Aufbereitung zu überprüfen
Sprühverfahren
- nur Bereiche, die mit einer Wischdesinfektion nicht erreichbar sind, mittels Sprühverfahren desinfizieren
maschinelle Oberflächenreinigung
- maschinelle Verfahren zur Oberflächenreinigung aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise nur in Bereichen ohne Infektionsrisiko einsetzen
chemische Verfahren
- Vernebelung von H2O2
- Einsatz apparativer Verfahren zur Verneblung von H2O2 zusätzlich zur regulären Flächendesinfektion lediglich bei Ausbrüchen von NI, bei denen routinemäßig eingesetzte Verfahren der Wischdesinfektion nicht zum Ende des Ausbruchs führten
- Anwendung setzt den Nachweis der erforderlichen Konzentration von H2O2 in der Raumluft für die Zeitdauer der zuvor gutachterlich ermittelten EWZ und Konzentration für die Gewährleistung der Desinfektionswirkung voraus (Raum kann vom Personal erst nach Unterschreiten des AGW betreten werden)
- Zimmerbelegung erst möglich, wenn die Konzentration von H2O2 unter den DNEL-Wert gefallen ist
- beachten, dass in Blutresten keine Wirksamkeit erreicht wird und in Flüssigkeitsansammlungen die Wirksamkeit unsicher ist
physikalische Verfahren
- berührungslose physikalische apparative Verfahren aufgrund fehlender Prüfnormen zur desinfizierenden Wirkung und der damit unsicheren Wirksamkeit nicht in Bereichen mit erhöhtem bzw. besonderem Infektionsrisiko einsetzen
bauliche Anforderungen und apparative Voraussetzungen
Räume und Ausstattung
- Vorhandensien von belüftbaren Räume für den stationären Bereich zur Aufbereitung und Aufbewahrung der Hilfsmittel, entweder räumlich separiert in rein und unrein, oder bei ausreichender Raumgröße zumindest Trennung in reinen und unreinen Bereich erlauben (im ambulanten Bereich müssen einrichtungsbezogene Lösungen umgesetzt werden)
Desinfektionsmittel-Dosiergeräte
- abhängig von der Einrichtungsgröße und Herstellungsart der Desinfektionsmittelgebrauchslösung Installation automatischer dezentraler Desinfektionsmittel-Dosiergeräte
- im Hinblick auf die Dosiergenauigkeit sollen die Dosiergeräte die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), dem RKI und der KRINKO herausgegebene Richtlinie erfüllen (CAVE: zugleich darf das Funktionsprinzip des Geräts keiner Biofilmbildung Vorschub leisten)
- bei nosokomialen Ausbrüchen hygienisch-mikrobiologische Überprüfung von dezentralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten (CAVE: unabhängig davon richtet sich der Rhythmus der technischen Überprüfung nach der Herstellerangabe)
- für den Fall, dass kein Dosiergerät eingesetzt wird, andere sichere Dosiermethoden anwenden, die einfach, zuverlässig und wenig störanfällig sind (CAVE: richtige Anwendung muss gewährleistet sein und überprüft werden)
Aufbereitung von Wischtextilien
- bei der Aufbereitung sowohl zur Reinigung als auch zur Desinfektion eingesetzter Wischtextilien Trennung von anderer aufzubereitender Wäsche aufgrund des Verschmutzungsgrads, der Materialbeschaffenheit (z. B. Ablösung von Textilfasern) und des Risikos des Chemikalieneintrags
- (desinfizierende) Waschverfahren
- zur Reinigung eingesetzte Textilien in einer Haushaltswaschmaschine aufbereiten und in einem Haushaltswäschetrockner trocknen
- zur Desinfektion eingesetzte Mehrwegwischtextilien in einem Desinfektionswaschverfahren aufbereiten, um zu gewährleisten, dass keine Krankheitserreger mehr nachweisbar sind
- Einsatz von Einwegwischtextilien, sofern die Aufbereitung von zur Desinfektion eingesetzter Wischtextilien im Desinfektionswaschverfahren nicht möglich ist
- Überprüfung von desinfizierenden Waschverfahren
- bei Aufbereitung von zur Desinfektion eingesetzten Mehrwegtextilien den jährlichen Wirksamkeitsnachweis des desinfizierenden Waschverfahrens in der jeweiligen Einrichtung
- im Ausbruchsgeschehen hygienisch-mikrobiologische Überprüfung der in Frage kommenden Quellen
- Trocknung und Aufbewahrung von Wischtextilien
- maschinelle Trocknung der aufbereiteten Wischtextilien
- sofern keine vorgetränkten Wischtextilien verwendet werden, vollständig getrocknete Wischtextilien bis zur nächsten Verwendung trocken lagern, um eine Vermehrung von potenzieller Restflora zu verhindern (CAVE: aufbereite Wischtextilien sind vor Rekontamination zu schützen)
Materialverträglichkeit gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsverfahren
- Anforderungen an Flächen in medizinischen Einrichtungen in Bezug auf Reinigung und Desinfektion
- hygienisch relevante Oberflächen einschließlich Fußböden sicher reinigen und desinfizieren (CAVE: durch die Reinigung bzw. desinfizierende Flächenreinigung keine Materialschäden verursachen)
- vor Neuanschaffung, z.B. von Fußbodenbelägen und Mobiliar vom Hersteller Angaben zur Materialverträglichkeit in Bezug auf die Desinfizierbarkeit einholen
antiadhäsive und antimikrobiell wirksame Oberflächen
- kein Einsatz antiadhäsiver sowie antimikrobiell imprägnierter Oberflächen zur Ergänzung der Basishygiene in Bezug auf die desinfizierende Flächenreinigung, solange der infektionspräventive Nutzen nicht epidemiologisch nachgewiesen ist und Risiken für Mensch und Umwelt sowie für mikrobielle Resistenzentwicklung nicht abgeklärt sind
Qualitätssicherung
Anforderungen an das Personal, personelle und materielle Ressourcen
- Rahmenbedingungen
- Leiter*innen medizinischer Einrichtungen legen die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der qualitätsgerechten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen fest
- Bereitstellung der erforderlichen personellen und materiellen Ausstattung zur Gewährleistung der qualitätsgerechten Reinigung und desinfizierenden Flächenreinigung einschließlich der Aufbereitungstechnik
- Gewährleistung von Qualität und kontinuierliche Verbesserung der Durchführung durch Einarbeitungsprogramme sowie regelmäßige dokumentierte Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
- Vorgehen abhängig von der Einrichtungsgröße anpassen
- externe Leistungserbringer*innen
- Schnittstellen zum externen Leistungserbringer*innen sowie die Aufgaben, die nicht von diesem erbracht werden, bereichsbzw. einrichtungsbezogen (ambulante Einrichtungen) im Reinigungs- und Desinfektionsplan festlegen
- externe Leistungserbringer*innen zur Umsetzung der Reinigung und Desinfektion in Abstimmung mit dem Hygieneteam Verfahrensanweisungen einschließlich des Umgangs mit speziellen Verfahren/Technologien festlegen
- Erstellung von Programme für die Einarbeitung und Schulung des Reinigungspersonals in Abstimmung mit dem Hygieneteam durch externe Leistungserbringer*innen (Durchführung dieser Programme sollte ebenfalls in Abstimmung erfolgen)
Hygieneplan
- Verantwortlichkeiten
- Festlegung des Leistungsumfangs der Reinigung (Unterhaltsreinigung und zusätzliche Reinigungsleistungen) und der Flächendesinfektion (Desinfektionsverfahren im Rahmen der Basishygiene und gezielte Flächendesinfektion) in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen als Handlungsgrundlage für externe Leistungserbringer*innen die, abhängig vom Risikobereich und Kontaminationsrisiko raum- und oberflächenbezogen in einer Leistungsbeschreibung zusammenstellen
- Abstimmung zwischen Hygieneteam und Leistungserbringer*innen im stationären Bereich bei der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung (wenn externe Leistungserbringer*innen beauftragt, tragen diese die Verantwortung für die qualifizierte Durchführung)
- im ambulanten Bereich ist Leitung der Einrichtung für die Erstellung des Reinigungs- und Desinfektionsplans auf der Grundlage des Hygieneplans verantwortlich (CAVE: wenn keine externen Leistungserbringer*innen involviert, ist Leiterung der Einrichtung auch für die Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsplans sowie für Gewährleistung der Qualifikation des zuständigen Personals verantwortlich)
- Festlegungen im Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle Flächen, wann, womit und wie diese zu reinigen bzw. desinfizieren sind, inklusive Angaben zur Wiederbenutzung (bei der Festlegung ggf. auch andere, die Flächendesinfektion bzw. die desinfizierende Flächenreinigung betreffende Empfehlungen der KRINKO zu speziellen Bereichen berücksichtigen)
Durchführung des Monitorings
- Qualität der Flächenreinigung und -desinfektion durch einrichtungsbezogenes Hygienemonitoring gewährleisten
- Umfang des Monitorings und die Zuständigkeit für die Durchführung, Bewertung und Wiederholungsabstände sowie die Kommunikationswege im stationären Bereich sind durch Krankenhaushygieniker*innen und im ambulanten Bereich durch Einrichtungsleitung ggf. in Abstimmung mit externer Hygieneberatung festlegen
- anlassbezogene Überprüfung der desinfizierenden Flächenreinigung im Rahmen der Schlussdesinfektion nach Auftreten besonderer Erreger durch Hygienemonitoring


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