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Leitlinie „Antibiotic prophylaxis in trauma“ der AASR & WSES

veröffentlichende Fachgesellschaft: American Association for the Surgery of Trauma (AAST) & World Society of Emergency Surgery (WSES)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 18.12.2023
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1097/ta.0000000000004233

Grundsätzliches

  • Antibiotikaprophylaxe, d.h. der Einsatz von Antibiotika zur Vorbeugung von Infektionen an der Verletzungs- und/oder Operationsstelle, muss zeitnah zum Operationsbeginn oder zum Zeitpunkt der Verletzung und entsprechend der Pharmakodynamik & -kinetik erfolgen
  • verlängerte Antibiotikaprophylaxe: Antibiotikaprophylaxe, die über die ersten 24 h nach invasivem Eingriff oder Verletzung hinausgeht
  • Antibiotikatherapie: Einsatz von Antibiotika mit dem Ziel, eine adäquate medikamentöse Wirkung (bakteriostatisch/bakterizid) am Ort der Infektion gegen bestimmte/unbestimmte Bakterien zu erzielen

Empfehlungen

  • Schädel-Hirn-Trauma
    • keine Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem SHT, das nicht operativ behandelt werden muss
    • Indikation für verlängerte Antibiotikaprophylaxe bei penetrierendem SHT
  • Kiefer- und/oder Gesichtstrauma (Infektion mit 10 – 15 % häufigste Komplikation bei offenen Unterkieferfrakturen)
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem Kiefer-/Gesichtstrauma, wenn offenen Frakturreposition erfolgt
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei penetrierendem Kiefer-/Gesichtstrauma
    • verlängerte Antibiotikaprophylaxe bei Reposition offener, kontaminierter Wunden erwägen
  • Thoraxtrauma (posttraumatische Empyerate: 2 – 25 %, in 35 – 75 % S. aureus verantwortlich)
    • keine Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem Thoraxtrauma
    • keine Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei penetrierendem Thoraxtrauma und Anlage einer Thoraxdrainage
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem Thoraxtrauma und Anlage einer Thoraxdrainage
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe in allen Fällen mit verzögerter Drainageanlage bei retiniertem Hämatothorax
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem und penetrierendem Thoraxtrauma und chirurgischer Exploration (Thorakotomie/Thorakoskopie)
  • Abdominaltrauma
    • keine Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei stumpfem Abdominaltrauma, das nicht operativ behandelt werden muss
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei penetrierendem Abdominaltrauma, v.a. bei chirurgischer Exploration (Laparotomie/Laparoskopie)
    • Indikation für verlängerte Antibiotikaprophylaxe und/oder eine Antibiotikatherapie bei Hohlorganverletzungen erwägen
  • offene Frakturen
    • schnellstmögliche Antibiotikaprophylaxe bei offenen Frakturen zur Verringerung/Verhinderung von Wundinfektionen
    • keine Indikation für Antibiotikaprophylaxe > 24h bei schussbedingten Frakturen
    • Dosierungen in Abhängigkeit der Gustilo-Anderson-Klassifikation
      • Grad I & II: 2 g Cefazolin i.v. sowie ggf. 2 x 2 g Cefazolin i.v. alle 8 h (bei Penicillin-Allergie: 900 mg Clindamycin i.v. alle 8 h)
      • Grad III: 2 g Cefazolin i.v. sowie ggf. 2 x 2 g Cefazolin i.v. alle 8 h + 5 mg/kg Gentmycin i.v. alle 24 h (bei Penicillin-Allergie: 900 mg Clindamycin i.v. alle 8 h + 5 mg/kg Gentmycin i.v. alle 24 h)
  • Verbrennungen
    • keine Indikation für routinemäßige Antibiotikaprophylaxe bei Verbrennungen
    • routinemäßige Kontrolle von Infektionsfoki mit ausgiebiger Spülung zur Entfernung von kontaminiertem Material als Teil der Infektionsprävention
    • keine Unterschiede zw. systemischer & topischer Antibiotikaprophylaxe bei Infektionsprävention
    • Indikation für Antibiotikaprophylaxe bei schweren Verbrennungen und endotrachealer Intubation sowie mechanischer Beatmung (idealerweise vor Intubation)
    • Antibiotikaprophylaxe bei schweren Verbrennungen und Spalthauttransplantation zur Verhinderung einer Infektion des Transplantates erwägen
    • keine Indikation für routinemäßige Antibiotikaprophylaxe nach Debridement von devitalisiertem Gewebe
  • Hautwunden und Hautbisse
    • keine routinemäßige Antibiotikaprophylaxe bei Haut- und Weichteilverletzungen (Gabe im Rahmen der Einzelfallprüfung erwägen)
    • keine strenge Indikationsstellung für routinemäßige Antibiotikaprophylaxe bei Säugetierbissen (Prüfung von Fall zu Fall)
    • sorgfältige Prävention viraler Infektionskrankheiten bei Tierbissen (z.B. gegen Tollwutvirus)
    • Tetanus-Impfung bei Hautwunden und Hautbisse berücksichtigen
    • routinemäßige Kontrolle von Infektionsfoki mit ausgiebiger Reinigung, Spülung und Desinfektion von Wunden bei allen Haut- und Weichteilverletzungen (inkl. Tierbissen)
Published inLeitlinien kompakt

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