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Leitlinie „Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung)“ der DGKCH

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Klassifikation gemäß AWMF: S2k
Datum der Veröffentlichung: 30.04.2015
Ablaufdatum: 29.04.2020
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-128.html

Einteilung

GradTiefeKlinik
Grad 1epidermalRötung; Schwellung; starker Schmerz;
intaktes Epithel
Grad 2aoberflächlich dermalBlasenbildung; feuchter hyperämischer Wundgrund; prompte Rekapillarisierung;
Hautanhangsgebilde intakt; starker Schmerz
Grad 2btief dermal, Haarfollikel und Schweißdrüsenausführungsgänge mitbetroffen und teilweise zerstörtfetzenförmige Epidermolyse; Blasenbildung; weißlicher, feuchter Wundgrund; gestörte Rekapillarisierung; Hautanhangsgebilde
partiell vorhanden; mäßiger Schmerz
Grad 3komplett dermaltrockene, weiße, elfenbeinfarbige Hautnekrose bis hin zur Verkohlung; Verlust von
Hautanhangsgebilden; keine Schmerzen
Grad 4Unterhautfettgewebe, evtl. Muskeln, Sehnen,
Knochen und Gelenken
Verkohlung

Erstmaßnahmen

  • Patientenrettung aus Gefahrenzone (Selbstschutz!!!)
  • Überprüfung & Sicherung der Vitalfunktionen
  • Ersteinschätzung Ausmaß & Tiefe der thermischen Verletzung
  • adäquate Volumentherapie und Analgosedierung
  • Erhalt der Körperkerntemperatur (Wärmeerhalt!!!)
  • Wundareale steril bzw. sauber abdecken

Analgosedierung

  • falls kein i.v.-Zugang möglich, Ketamin/Ketanest S i.o. oder nasal sowie rektal möglich
  • Dosisempfehlungen
    • Ketamin: 2 – 4 mg/ kg KG i.v./ intraossär
    • Ketamin: 10 mg/kg/KG rektal
    • Ketamin S: 1,5 – 3 mg/kg KG i.v. / intraossär
    • Fentanyl: 0,001 – 0,01 mg/ kg KG i.v.
    • Piritramid: 0,05 – 0,1 mg/ kg KG i.v.
    • Midazolam: 0,05 – 0,1 – ( 0,2) mg/kg KG i.v.

Infusionstherapie

  • bei < 10 % betroffene KOF kann auf Zugang verzichtet werden, sofern dies nicht sofort gelingt und nächstes KH < 30 min entfernt
  • bei > 10  % betroffene KOF min. 1 (großlumiger) pVK oder ggf. i.o.
  • Volumensubstitution erfolgt mit isotonen, kristalloiden Lösungen. (Menge von 10mL/kg Körpergewicht/h nicht überschreiten)

Transport

  • Transport mit Notarzt
  • keine Kühlung; dafür Wärmeerhalt und ausreichend Analgesie
  • Indikation zur Verlegung oder Vorstellung in einem Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder erfolgt entsprechend der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin bei:
    • Verbrennungen 2. Grades von 10% und mehr der Körperoberfläche
    • Verbrennungen 3. Grades von 5% und mehr der Körperoberfläche
    • Verbrennungen 2. und 3. Grades oder entsprechende Schädigung durch chemische Substanzen mit Lokalisation im Gesicht, an der Hand, am Fuß oder im Genitalbereich mit relevanter Größe und Tiefe – einschließlich der durch elektrischen Strom verursachten thermischen Schäden und über großen Gelenken.
    • Inhalationstraumata, auch in Verbindung mit leichten äußeren Verbrennungen; vom Vorhandensein eines solchen ist grundsätzlich bei Explosionsunfällen auszugehen
    • alle thermischen Verletzungen 4. Grades
    • bei thermisch verletzten Kindern, die keine Zentrums-indikationen haben, sollte die Vorstellung in einer Spezialisierten Klinik für Brandverletzte Kinder erfolgen
  • Organisation der Bettzuweisung über regionale Leitstelle bei Zentraler Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte Kinder der Feuerwehr Hamburg
Published inLeitlinien kompakt

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