veröffentlichende Fachgesellschaft: Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR)
Klassifikation gemäß AWMF: S1
Datum der Veröffentlichung: 26.02.2025
Ablaufdatum: 25.02.2030
Quelle/Quelllink: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/064-019
Frakturen
Röntgenübersichtsaufnahmen
- Röntgenaufnahmen in 2 senkrecht aufeinander stehenden Standardebenen als Basisdiagnostik
- bei klinisch sichtbarer Deformierung und gegebener OP-Indikation ggf. auf zweite Ebene verzichten
- Röntgenaufnahmen der Gegenseite sind obsolet
- Babygramm ist obsolet
- Röntgenaufnahmen unter Einbeziehung des benachbarten Gelenks/der benachbarten Gelenke in Abhängigkeit von der Lokalisation der vermuteten Fraktur
- Kontrollröntgen nach 7 – 14 Tagen bei initial unauffälligem Röntgenbild und persistierender Klinik (alternativ kann MRT frische Fraktur bzw. begleitendes Knochenmarködem zeigen)
- Röntgenkontrolle nach 4 Tagen bei dislokationsgefährdeten Frakturen (Condylus radialis Fraktur, suprakondyläre Humerusfraktur Typ IIa), um zunehmende Dislokation mit konsekutiven therapeutischen Konsequenzen sicher erkennen zu können
- keine Röntgenaufnahmen bei V.a. Schädelfraktur, außer es besteht V.a. auf Kindesmisshandlung
Sonografie
- Sonografie ist additives diagnostisches Verfahren in der Frakturdiagnostik
- Sonografie besitzt hohe Sensitivität und Spezifität bei erfahrenen Untersucher*innen
- Fraktursonografie kann Röntgendiagnostik nicht komplett ersetzen, aber bei definierten Indikationen ergänzen und überflüssige Röntgenaufnahmen vermeiden
- Sonografie kann v.a. bei unklarer Lokalisation und Klinik hilfreich sein
- Sonografie kann Begleitverletzungen wie subperiostales Hämatom, Periostzerreissung, Quetschungen, Hämatome und Gefäßverletzungen erfassen
- Schädelkalottenfraktur mit Sonografie diagnostizieren bei Patient*innen mit SHT ohne klinische Symptome, die entsprechend der Leitlinie „Schädel-Hirn-Trauma“ eine CT – bzw. MRT-Untersuchung indizieren, und bei denen die Frage nach einer Schädelkalottenfraktur durch Bildgebung abgeklärt werden muss (CAVE: im Zweifelsfall bei klinischer Konsequenz, bei V.a. Impressionsfraktur, Schädelbasisfraktur und offener Schädelverletzung, cCT bevorzugt)
- bei V.a. Kindesmisshandlung Röntgenaufnahmen zur Diagnose einer Schädelfraktur
- Sonografie ist bei Rippen-, Sternum- und Claviculafrakturen sowie Knorpelverletzungen der Epiphysen Standard-Röntgenaufnahmen überlegen
- bei V.a. Claviculafraktur, sollte diese bei entsprechender Expertise sonografisch diagnostiziert werden
- Sonografie bei entsprechender Expertise und Akzeptanz als Standarddiagnostik bei V.a. distale Unterarmfraktur im Wachstumsalter bis 12 Jahre (bei geplanter operativer Therapie oder erforderlicher Reposition zusätzlich Röntgenkontrolle; bei konservativer Therapie keine Röntgenkontrolle)
- subkapitale Humerusfrakturen bei entsprechender Expertise und Akzeptanz sonografisch sicher ausschließen
- lässt sich Fraktur bei entsprechender Expertise sonografisch sicher ausschließen, kann auf weiterführende Röntgendiagnostik zunächst verzichtet werden
MRT/CT
- wenn anhand von Röntgen keine ausreichende Beurteilung möglich, in Abhängigkeit von Klinik und Lokalisation (z.B. Becken/Wirbelsäule) sowie vom Ausmaß der Verletzung (z.B. komplexe Frakturen, Übergangsfrakturen) bzw. zur Therapieplanung ergänzende Schnittbild-Untersuchung (aus Strahlenschutzgründen bei gleicher Aussagekraft MRT Vorzug zu geben)
- MRT ist das Verfahren der Wahl bei eindeutiger klinischer Symptomatik ohne sicheren Frakturnachweis im Röntgenbild
- MRT ist das Verfahren der Wahl zur Diagnostik von Knorpel- und begleitenden Weichteilverletzungen (Nerven, Gefäße)
- CT nur bei speziellen Fragestellungen zur Diagnostik und Therapieplanung bei Beteiligung ossifizierter Skelettabschnitte (z.B. Übergangsfrakturen, komplexe Becken-, Wirbelsäulen-, Ellenbogen- und Handfrakturen), wenn es sich um lebensbedrohliche Zustände handelt oder wenn das MRT nicht ausreichend diagnostisch ist
Weichteilverletzungen
- Sehnen-, Muskel-, Bandverletzungen
- Sonografie als Verfahren der 1. Wahl bei entsprechender Expertise
- MRT zur erweiterten Diagnostik (MRT kann bei entsprechender Lokalisation Bildgebung der ersten Wahl sein)
- Gelenkbinnenschaden
- MRT als Methode der Wahl bei V.a. Gelenkbinnenschaden
- Nervenverletzungen
- Sonografie als initiales bildgebendes Verfahren zur Abklärung von Nervenverletzungen sollte bei entsprechender Expertise
- MRT zur weiterführenden Diagnostik
- Gefäßverletzungen
- farbkodierte Duplexsonografie als Methode der 1. Wahl und Screening-Verfahren soll bei V.a. Gefäßverletzungen durch Kundigen
- Nachweis aktiver Blutungen im Ultraschall durch Applikation von Ultraschall-Kontrastmittel (CEUS – Contrast Enhanced Ultrasound; Off label use)
- MR-Angiografie als weiterführende Diagnostik, wenn sonographische Diagnostik nicht ausreichend genau
- CT-Angiografie nur in zeitkritischen oder speziellen Fällen, in denen kleine Gefäße beurteilt werden müssen, die unterhalb der Auflösung des MRTs liegen oder im Ultraschall nicht übersichtlich genug dargestellt werden können
- digitale Subtraktionsangiografie nur bei zusätzlich geplanter Intervention


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