veröffentlichende Fachgesellschaft: European Respiratory Society und American Thoracic Society
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 15.06.2017
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1183/13993003.02426-2016
- BiLevel-NIV bei COPD-Patienten mit akuter Exazerbation in drei klinischen Situationen in Betracht ziehen
- Vermeidung akuter respiratorischer Azidose (arterielle CO2-Messung (PaCO2) normal oder erhöht, aber pH-Wert normal)
- Vermeidung endotracheale Intubation und invasive mechanische Beatmung bei Patienten mit leichter bis mäßiger Azidose und Atemnot
- Alternative zur invasiven Beatmung bei Patienten mit schwerer Azidose und schwerer Atemnot
- BiLevel-NIV kann auch als einzige Methode zur Beatmungsunterstützung bei Patienten eingesetzt werden, die nicht für invasive mechanische Beatmung in Frage kommen oder diese ablehnen
- NIV-Therapie nicht bei Patienten mit nicht-azidotischer Hyperkapnie im Rahmen einer COPD-Exazerbation anwenden
- BiLevel-NIV für Patienten mit akutem respiratorischen Versagen, die eine akute oder akut-chronische respiratorische Azidose (pH < 7,35) aufgrund einer COPD-Exazerbation haben
- Versuch mit BiLevel-NIV bei Patienten, bei denen eine endotracheale Intubation und mechanische Beatmung indiziert wäre, wenn sich der Zustand des Patienten unmittelbar verschlechtert
- BiLevel-NIV oder CPAP bei Patienten mit akutem respiratorischem Versagen aufgrund kardialen Lungenödems
- prähospitale CPAP- oder BiLevel-NIV-Therapie bei Patienten mit akutem respiratorischen Versagen aufgrund eines kardialen Lungenödems
- keine Empfehlung für Einsatz von NIV bei akutem respiratorischen Versagen aufgrund von Asthma
- frühzeitige NIV für immungeschwächte Patienten mit akutem respiratorischen Versagen
- NIV-Therapie für Patienten mit Thoraxtrauma und akutem respiratorischen Versagen
- NIV-Therapie zur Vorbeugung von Atemversagen nach der Extubation bei Hochrisikopatienten
- keine NIV-Therapie zur Vorbeugung von Atemversagen nach Extubation bei Nicht-Hochrisiko-Patienten
- keine NIV bei der Behandlung von Patienten mit nachgewiesenem Atemversagen nach Extubation
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