Im Rahmen der „Fürther Gespräche“ (INOB Institut für notfallmedizinische Bildung; Technologietransferzentrum Stein, Hochschule Ansbach; Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW); Zentrale Notaufnahme, Klinikum Fürth; Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA); Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM), LMU Klinikum München; Referat Bildung, Bayerisches Rotes Kreuz (BRK); Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinikum der Technischen Universität München – Rechts der Isar; Bildungszentrum Euregio Malteser Hilfsdienst; Institut für Rettungsmedizin, Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel; Rettungsdienst, Stadt Brandenburg an der Havel; Großleitstelle Oldenburger Land; Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg; Professur für Didaktik in den Gesundheitsberufen, FH Münster) wurden Handlungsempfehlungen zum Thema „Niedrigprioritäre Hilfeersuchen im Fokus“ erarbeitet und am 22. Juli 2026 veröffentlicht. Die Kurzfassung der Handlungsempfehlungen gibt es nachfolgend.
außerklinische fallabschließende Akutversorgung als Aufgabe für den Rettungsdienst
- Kernproblem – niedrigprioritäre Einsätze
- niedrigprioritäre Einsätze nehmen stark zu und überlasten Rettungsdienst und Notaufnahmen
- Reformentwurf der Bundesregierung sieht eine 24/7‑aufsuchende Akutversorgung vor, um Versorgungslücken bei immobilen oder pflegebedürftigen Menschen zu schließen und unnötige Transporte zu vermeiden
- unklar bleibt, ob dies ein neuer Versorgungsbereich oder eine Ergänzung des bestehenden Systems ist
- bestehende Modelle
- Deutschland und internationale Systeme (Gemeindenotfallsanitäter, Community Paramedics etc.) verfolgen ähnliche Ziele: außerklinische Akutversorgung im häuslichen Umfeld
- Unterschiede bestehen vor allem im Anteil präventiver, geplanter oder ungeplant‑akuter Einsätze
- Formen des Fallabschlusses
- autonomer Fallabschluss durch qualifizierte Fachkräfte, ggf. telemedizinisch unterstützt
- Fallabschluss durch Weitervermittlung an spezialisierte Dienste (Pflege, psychosoziale Dienste, Akutsozialarbeit) → Spektrum zeigt eine bislang ungelöste Versorgungslücke zwischen Selbstlösung und sektorenübergreifender Steuerung
- strukturelle Unschärfen
- Begriffe, Aufgaben, Standards und Berufsrollen sind uneinheitlich
- Ziele reichen von innovativer, patientenorientierter Versorgung bis zur Rolle als „Lückenschließer“ zur Vermeidung unnötiger RTW‑Einsätze
- ohne klare Qualifikation droht reine Kompensation statt struktureller Lösung
- Datenlage
- Studien zeigen hohe Anteile nicht‑rettungsdienstlicher Einsätze (Berlin ~30 %, Ludwigshafen 52 %, Bayern 28,9 % ohne Transport)
- belegt Überversorgung und Bedarf an aufsuchender, intersektoraler, fallabschließender Akutversorgung
- Defizite der Primärversorgung
- Hausärzte sind weniger erreichbar, Hausbesuche nehmen ab
- Rettungsdienst wird faktisch als Ersatzstruktur genutzt, obwohl dafür kein Auftrag besteht → RTW‑Einsätze ohne medizinische Notwendigkeit steigen (ca. 1.000.000 jährlich)
- zentrale Schlussfolgerung
- es braucht einen klar definierten, professionsübergreifenden Versorgungsmodus für niedrigprioritäre, aber nicht triviale Hilfeersuchen – mit eindeutigen Aufgaben, Qualifikationsstandards und verbindlicher Systemintegration
- NotSan, Pflegefachpersonen und akademisierte Berufsgruppen wie PA sollen eingebunden werden
Empfehlung
- klare gesundheits- und berufspolitische Festlegung des Auftrags und des Tätigkeitsumfangs, um tragfähigen Strukturtyp mit konsistenten Aufgaben, Mindeststandards und einer intersektoralen Systemintegration zu entwickeln
- CAVE: sonst entstehen erneut Parallelstrukturen, die Symptome adressieren, aber Systemfehler perpetuieren
strukturelle Anpassung: Anforderungen an eine intersektorale Notfallversorgung
- Notfallreform schafft sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung, die neue Strukturen für außerklinische Fallabschlüsse erfordert
- Rettungsdienst ist für lebensbedrohliche Zustände zuständig, Kassenärztliche Vereinigungen für nicht‑bedrohliche akute Probleme
- in der Realität wählen Patient*innen den Zugangsweg selbst, sodass die bedarfsgerechte Zuordnung oft scheitert
- verbesserte Übergänge zwischen 112 und 116117 sind vorgesehen, werden aber noch unzureichend umgesetzt
- für eine stabile außerklinische fallabschließende Versorgung braucht es:
- klar geregelte Verantwortlichkeiten,
- verbindliche Übergänge zwischen den Sektoren
- eine einheitliche Steuerungslogik über alle Versorgungsbereiche hinweg
Empfehlungen
- außerklinische Akutversorgung als eigenständigen Versorgungsbereich der Notfallversorgung bundeseinheitlich verankern
- fehlende bedarfsgerechte Zuordnung und unzureichende Überleitungen verursachen Fehlversorgung, unnötige Kosten und Überlastung aller Notfallstrukturen
- Verbesserung verlangt eine ganzheitliche Ex‑ante‑Planung, Steuerung und Finanzierung der Notfallversorgung
- außerklinische Akutversorgung muss als eigenständiger, verbindlicher Versorgungsbereich bundesweit definiert werden
- regionale Akteure können diesen Bereich erbringen, sofern Zuständigkeiten klar geregelt und rechtlich abgesichert sind
- Dienste der außerklinischen fallabschließenden Akutversorgung im Sozialgesetzbuch (SGB) V regeln und ausreichend finanzieren
- Finanzierung des Dienstes muss verlässlich und angemessen erfolgen
- Prüfung, ob fallbasierte Vergütung oder vorhaltebezogene Modelle mehr Systemstabilität bieten
- CAVE: Fehlanreize vermeiden und gleichzeitig die notwendigen Vorhaltungen auskömmlich finanzieren (Umschichtung bestehender Mittel berücksichtigen)
- Aufnahme des Dienstes in das SGB V, um die Finanzierung klar im sozialrechtlichen Rahmen zu verankern
- hoch- und niedrigprioritäre Anliegen bundeseinheitlich zur bedarfsgerechten Ressourcenallokation definieren und regelmäßig wissenschaftlich überprüfen
- einheitliche Bewertung aller gesundheitlichen Hilfeersuchen, unabhängig davon, ob Patient*innen 112 oder 116117 wählen
- bundeseinheitliche Kategorien definieren:
- hochprioritäre Anliegen für die Notfallrettung
- niedrigprioritäre Anliegen für die außerklinische Akutversorgung
- Kategorien sollen in wissenschaftlichem Konsens festlegen und regelmäßig überprüfen
- größte Herausforderung liegt in der Alarmierungsphase: schon beim Erstkontakt muss zuverlässig eingeschätzt werden können, ob ein präklinischer Fallabschluss wahrscheinlich ist → nur dann gelingt Entlastung rettungsdienstlicher Ressourcen

- medizinische Standards entlang der Versorgungskette definieren
- neben klar definiertem Leistungsportfolio sind einheitliche medizinische Standards über alle Versorgungsstufen hinweg notwendig
- Standards müssen regionale Unterschiede berücksichtigen, gleichzeitig aber eine konsistente, sektorenübergreifende Versorgung sicherstellen
- Ziel: Hilfeersuchen möglichst außerklinisch fallabschließend bearbeiten und unnötige Weiterinanspruchnahmen vermeiden
- Entwicklung solcher Standards soll im wissenschaftlichen Konsens durch die zuständigen Fachgesellschaften und Verbände erfolgen
- einheitlich digital vernetztes Gesundheitsleitsystem mit standardisierter Ersteinschätzung flächendeckend etablieren
- bedarfsgerechte Zuordnung beim Erstkontakt erfordert eine flächendeckende, standardisierte Telefonabfrage, -anleitung & -beratung in allen Leitstellen eines digital vernetzten Gesundheitsleitsystems
- transparente, medienbruchfreie, bidirektionale Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren als Voraussetzung
- niedrigprioritäre Anliegen müssen mittels validierter Ersteinschätzungsverfahren weiter differenziert werden, um die jeweils geeignete Ressource der Akutversorgung zu aktivieren → Unterscheidung in.. (CAVE: beide Angebotsformen müssen flächendeckend, 24/7 erreichbar bzw. vermittelbar sein
- aufsuchende Angebote (mobile, zum Patienten gehende Versorgung)
- selbstaufsuchende Angebote (Patient*innen gehen selbst zur Versorgung)
| aufsuchende Ressourcen | selbstaufsuchende Ressourcen |
|---|---|
| Hausbesuchsdienst (ärztlich/Gesundheitsfachpersonal) | Bereitschaft- bzw. Notdienstpraxis |
| Leichenschaudienst | Terminservicestelle |
| ambulante Palliativversorgung | telemedizinische Sprechstunde |
| Pflegebereitschaft (Wundversorgung, Grundversorgung, Fremdkörperversorgung) | stationäre Akutpflege |
| psychosozialer Dienst (psychische oder soziale Krisen) | |
| Medikamentenlieferdienst |
- fallabschließende akutmedizinische Dienste eng mit Gesundheitsleitsystem und ergänzenden Diensten vernetzen
- Gesundheitsleitsystem übernimmt zentrale Funktion: passende Einsatzmittel aktivieren, Vernetzung sicherstellen, weiterführende Dienste vermitteln
- Dienst soll durch qualifiziertes Gesundheitsfachpersonal erbracht werden und schafft neue sinnstiftende Einsatzfelder
- für Wirksamkeit braucht es direkte Anbindung an:
- hausärztliche Versorgung
- sektorenübergreifende Gesundheitszentren
- ergänzend ist ein gesicherter Zugang zu Telemedizin notwendig, um Expertise verschiedener Fachrichtungen einzubinden
- unverzichtbar ist eine strukturierte Vernetzung mit ambulanter Pflege, spezialisierter Wundversorgung, (psycho‑)sozialen Diensten Demenz‑ & Beratungsangeboten sowie palliativmedizinischen Netzwerken
- regionale Angebote müssen systematisch identifiziert und niedrigschwellig mit dem außerklinischen Akutversorgungsdienst verbunden werden
- Ressourcen und Leistungsportfolio der Akutversorgung mit einheitlichen Mindeststandards flächendeckend etablieren und durch entsprechende Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen absichern
- für Ausstattung und Kompetenzen der außerklinischen fallabschließenden Akutversorgung bundesweit einheitliche Mindestanforderungen definieren (z.B. Ultraschall, 12-Kanal-EKG, PoC-Labordiagnostik, Rezeptverordnung)
- Angebot soll regional anpassbar sein, aber verbindlich in Alarmierungs- und Dispositionsprozesse eingebettet werden, um Doppelstrukturen zwischen Rettungsdienst und ambulanter Akutversorgung zu vermeiden
- ggf. Änderungen im NotSanG, in Landesrettungsdienstgesetzen und im Arzneimittelrecht für eine rechtssichere Umsetzung nötig (CAVE: erst diese Strukturvoraussetzungen ermöglichen abgestimmte Versorgung niedrigprioritärer Notfallpatient*innen)
- sektorenübergreifende Akutversorgung muss in übergeordnete Systeme wie das Notfallregister eingebunden werden, um Qualitätssicherung und Forschung zu gewährleisten → nur durch diese Integration entsteht Zugang zu weiterführenden Angeboten wie Sozialarbeit oder Case Management, v.a. für häufig wiederkehrende niedrigprioritäre Fälle („Frequent Caller“)

gestuftes Qualifikationssystem: Qualifikationslevel und Rollen einer fallabschließenden Akutversorgung
- System gestufter Qualifikationen für niedrigprioritäre Einsätze entwickeln und einführen
- für Einsätze ohne Transportindikation (unklare Symptome, Katheterprobleme, Beratung, Palliativsituationen, psychosoziale Krisen) wird eigene Qualifikationsstufe benötigt
- als erster Schritt dient Weiterbildung auf DQR‑5‑Niveau (600 – 800 h Theorie/Praxis), aufbauend auf NotSan-Ausbildung und offen für Pflegefachpersonen & PA (verortet an Berufsfachschulen, kann hochschulisch angerechnet werden und erfolgt zunächst unter delegierter ärztlicher Verantwortung)
- präklinische und klinische Erfahrung sowie vertiefte Fachkompetenz berücksichtigen, da die Akuitätseinschätzung bei multimorbiden Patienten über die Basisausbildung hinausgeht
- Weiterbildung durch ein akademisches Programm auf DQR‑6‑Niveau ersetzen, sobald Hochschulkapazitäten bestehen → Ziel: Befähigung zur eigenständigen fallabschließenden außerklinischen Akutversorgung mit klaren Schnittstellen zu ambulanten, pflegerischen und psychosozialen Bereichen
- Modell schafft kompetenzorientierten, teilweise akademisierten und sektorenübergreifend vernetzten Rettungsdienst (CAVE: Anschlusswege zu Profilen wie PA mitdenken)

- Lernfeld „niedrigprioritäre Einsätze“ in die NotSan-Ausbildung einführen
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll ein neues Lernfeld zur Einschätzung von Patienten in nichtakuten Einsatzsituationen erhalten (mind. 120 UE Unterricht und 80 h Praktikum in der außerklinischen Versorgung; CAVE: Kernqualifikation der NotSan bleibt unangetastet)
- Modul verbessert die Fähigkeit, niedrigprioritäre Hilfeersuchen angemessen zu bewerten und neue Versorgungsformen wie außerklinische Fachexperten sinnvoll einzubinden (CAVE: NotSan müssen Patient*innen auch außerhalb akuter Kurzverläufe kennenlernen
- präklinische Fallabschluss erfordert fundiertes Wissen und den Einsatz digitaler strukturierter Ersteinschätzungssysteme (z.B. SmED)
- Erweiterung dient nicht der eigenständigen fallabschließenden Tätigkeit, sondern der Anpassung der Ausbildung an die aktuelle Einsatzrealität mit zunehmenden niedrigprioritären Einsätzen
- akademisches Qualifikationsprofil „außerklinischer Fachexperte“ (DQR 6) gesetzlich verankern
- für fallabschließende niedrigprioritäre Einsätze neue Qualifikation auf DQR‑6‑Niveau gesetzlich verankern (steht mehreren Gesundheitsberufen offen, da weder NotSan, Pflegefachpersonen noch Physician Assistants derzeit eigenverantwortlich außerklinisch tätig sein dürfen)
- neue heilkundliche Befugnisse und der „Muster‑Scope of Practice“ stärken die Pflege als Heilprofession und bilden tragfähige Basis für eigenverantwortliche außerklinische Tätigkeiten
- verbindliches Curriculum muss fehlende Inhalte zur eigenständigen fallabschließenden Tätigkeit und zur fachgebundenen Heilkunde ergänzen (CAVE: MFA und Rettungssanitäter verfügen hierfür nicht über ausreichende Grundlagen)
- Profil „außerklinischer Fachexpert*in“ eröffnet vielfältige Einsatzmöglichkeiten:
- im Rettungsdienst (z.B. Gemeindenotfallsanitäter) → nur mit NotSan‑Grundausbildung
- im KV‑Fahrdienst → auch ohne rettungsdienstliche Grundqualifikation
- außerklinische Fachexperten können bei geeigneten Einsatzanlässen sinnvolle Ergänzung darstellen, da KV‑Fahrdienst in einigen Regionen unter Versorgungsdruck steht (v.a. bei eingeschränkter ärztlicher Verfügbarkeit)
- für Angehörige verschiedener Gesundheitsberufe differenzierte Einstiegspfade und berufsspezifische Weiterbildungsbedarfe definieren → schafft gestuftes, akademisch anschlussfähiges Berufsbild & stärkt Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes
- multiprofessionelle Einsatzrollen definieren und rechtlich absichern
- für die fallabschließende außerklinische Akutversorgung werden Rollen benötigt, die diagnostische, pflegerische und psychosoziale Kompetenzen kombinieren (z.B. fallführende NotSan mit erweiterten diagnostischen Befugnissen, telemedizinisch angebundene ärztliche Unterstützung sowie sozial‑ und palliativmedizinische Schnittstellenfunktionen)
- auf DQR‑5‑Niveau erfolgt Tätigkeit unter ärztlicher Delegation und auf DQR‑6‑Niveau im Rahmen fachgebundener Substitution
- neue Rollen bundesweit festgelegen und im SGB V als abrechenbare Leistungen verankern, um einheitliche, rechtssichere und finanzierbare Struktur zu schaffen
- neue außerklinische Versorgungsformen und Rollen in ihrer Finanzierung und Anerkennung sicherstellen
- neue außerklinische Versorgungsformen dauerhaft und eigenständig im SGB V finanzieren, damit sie strukturell abgesichert und regelhaft verfügbar sind
- standardisierte, bundesweit gültige Weiterbildung notwendig, um Vergleichbarkeit, Qualität und berufliche Mobilität sicherzustellen
- Kombination aus gesicherter Finanzierung und einheitlicher Qualifikation ermöglicht es, die fallabschließende außerklinische Akutversorgung dauerhaft und verbindlich als Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge zu etablieren


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