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„Integrierte Versorgung von Rettungsdienstpatienten“ (konsentierte Empfehlungen für optimale Prozesse und Strukturen)

veröffentlichende Fachgesellschaft: Forschungsprojekt „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (kurz: Inno_RD)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 10.03.2022
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1007/s10049-022-00995-0

Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis des vom Innovationsfonds geförderten Projekts „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (Inno_RD; FKZ: 01VSF17032; Laufzeit: 01.04.2018–30.04.2021).

Handlungsempfehlungen für Leitstellen

  • Etablierung einheitlicher, softwarebasierter und ggf. durch KI gestützter Ersteinschätzungsverfahren
  • Ersteinschätzungsverfahren sollten standardisierte, bedarfsorientierte Zusatzfragen enthalten
  • Etablierung strukturierter und standardisierter Notrufabfrage
  • evidenzbasierte Abfragealgorithmen und dazugehörige Disponierungsempfehlungen
  • KTWs sollten 24/7 jede Woche disponierbar sein
  • mittels digitaler Schnittstellen sollten transparent und in Echtzeit alle verfügbaren & gebundenen Ressourcen im Umkreis des Einsatzortes sichtbar sein (CAVE: auch Ressourcen aus anderen RD-Bereichen, Landkreises oder Bundesländern)
  • regelmäßige Evaluierung der Disponierungskriterien der Rettungsmittel
  • bundeseinheitliche Kriterien zur Disponierung von Rettungsmittel
  • Vermittlung an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn durch etablierten standardisierten Leitstellenalgorithmus und individuelle Nachfragen der Disponent*innen keine Notfallsituation festgestellt wurde
  • statt 112 und 116117 eine zentrale Rufnummer für medizinische Notfälle
  • Entwicklung eines Mindest-Qualifikationsprofils für Leitstellendisponent*innen
  • regelmäßige Schulung für Disponent*innen mit Vermittlung von Kompetenzen zur telefonischen Anleitung standardisierter Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Software sollte im Bedarfsfall automatisiert standardisierter Anleitung für Erste-Hilfe-Maßnahmen anzeigen
  • regelmäßige Evaluierung des Notarztindikationskatalogs

Handlungsempfehlungen für Patientenversorger

  • Erhalt von mehr Handlungsoptionen für RD-Personal bei der Auswahl des adäquaten Versorgungsziels für ambulante Fälle
  • abrechnungsfähige Versorgung am Einsatzort, wenn kein Transport oder notärztliche Leistung erfolgt
  • Erweiterung der Pflichtinhalte in der NFS-Ausbildung, um bei Einsätzen ohne Notwendigkeit von Notarztbeteiligung weiteren Behandlungsbedarf einschätzen zu können
  • regelmäßige Evaluation der zuvor genannten Pflichtinhalte
  • Erstellung von evidenzbasierten SOPs für durch NFS betreubare Patient*innen
  • regelmäßige Evaluation und Überarbeitung der zuvor genannten SOPs
  • Implementierung von Telenotärzt*innen in jedem Bundesland, welche bei Bedarf in Verbindung mit vor Ort befindlichen RD-Personal stehen
  • Telenotärzt*innen = erfahrene Ärzt*innen, die per Telefon/Videokonferenz auf das Rettungsmittel zugeschaltet werden oder den Leitstellendisponent*innen zur Verfügung stehen
  • Telenotärzt*innen müssen nicht zwing in Leitstelle anwesend sein
  • mögliche Einsichtnahme in elektronische Patient*innenakte für Notärzt*innen und kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
  • Auf-/Ausbau von Versorgungsnetzwerken für Pflegepatient*innen, z.B. zw. Pflegeheimen und niedergelassenen Fachärzt*innen für (präventive) regelm. Haus-/Pflegeheimbesuche
  • Datenübermittlung von Daten über weitere Versorgung auf Basis rechtl. Regelungen und anhand abgestimmter Pseudonymisierungsverfahren zw. KHs & RD zur Qualitätssicherung

Handlungsempfehlungen für die Dokumentation und Evaluation von Einsätzen

  • Einführung und regelmäßige Optimierung einer standardisierten Mindest-Dokumentation für Leitstellen innerhalb der präkl. Notfallversorgung
  • Einführung und regelmäßige Optimierung einer standardisierten Dokumentation des Rettungsdienstes (NFS. NA/NÄ, etc.)
  • standardisierte Definition, Einführung, Dokumentation und kontinuierlichen Evaluation von Indikatoren zur Struktur-, Prozess- & Ergebnisqualität
  • zusätzlich Harmonisierung der Datensätze (z.B. MIND/Datensatz Notaufnahme DIVI)
  • zusätzlich Definition von interoperablen Schnittstellen zu anderen Versorgern
  • Pflicht zur digitalen Dokumentation von Leitstellen, NFS, NA/NÄ und Zurverfügungstellung der entsprechenden Technik
  • Plausibilitätsprüfung der Eingabe bei digitaler Dokumentation für Rückmeldung an Dokumentierende bzgl. fehlerhafter/unvollständiger Eingaben
  • bundeseinheitliche Übermittlung an Kostenträger im Zuge der Abrechnung, welches Transportmittel eingesetzt wurde und ob NA/NÄ beteiligt
  • Pflichtangabe bei (nicht)-ärztlicher Dokumentation, ob Notfall nach standardisierten Kriterien vorliegt
  • Einspeisung der pseudonymisierten RD-Daten in länderübergreifende Datenbank, aus welcher alle Datenlieferer zur eigenen Qualitätssicherung anonymisiert und aggregiert (Vergleichs-)Daten abfragen können
  • Anpassung der Gesetzeslage bzgl. digitaler RD-Dokumentation in Bundesländer, in denen dies noch nicht der Fall ist, damit Datennutzung für Forschung & Qualitätssicherung mgl. ist

Handlungsempfehlungen, die die Bevölkerung adressieren

  • Initiierung von Angeboten zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, um so Alarmierung bei unkritischen Situationen zu minimieren & bei potenziell bedrohlichen Anlässen zu erhöhen/verbessern
  • stärkere Informationskampagnen über Alternativen zur Rufnummer 112
  • häufigere Information über psychosoziale Unterstützungsangebote durch (prä)klinisches Personal
Published inLeitlinien kompakt

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