veröffentlichende Fachgesellschaft:
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 28.09.2012
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.aerzteblatt.de/archiv/130982/Digitale-Fotodokumentation-im-Rahmen-der-klinischen-Erstversorgung
Grundsätzliches
- fotografischen Dokumentation des Aufnahmebefundes durch die erstbehandelnden Ärzte noch vor der Behandlung kann eine entscheidende Bedeutung zukommen
- Fotos von Verletzungen müssen für die forensische Verwertbarkeit Qualitätsstandards erfüllen
- scharf, nicht verwackelt
- Übersichts- und Detailaufnahmen
- Detailaufnahmen mit Maßstab
- senkrechte Aufnahmeposition
- Bilddateien müssen unverändert im Original gespeichert werden, um eine forensische Verwertbarkeit zu ermöglichen
- Anfertigen von Fotos bedarf der Einverständniserklärung des Patienten, jedoch ohne besondere Form
- Verwendung eines Blitzes stellt einen guten Verwacklungsschutz dar
Indikation zur Fotodokumentation bei Gewalt durch fremde Hand
- Anamnese
- Verletzungsart wie Schuss, Stich/Schnitt, geformte stumpfe Gewalt (z.B.
schuhsohlenförmiges Hämatom nach Tritten, doppelkonturierte Hämatome nach Stockschlägen) - Verletzungslokalisation (Folgen stumpfer Gewalt an Streckseiten der Gelenke oder unterhalb der Hutkrempenlinie am Kopf sprechen eher für Sturz, andere Lokalisationen eher für Fremdbeibringung)
- Anzahl der Verletzungen (nicht durch einzeitiges (Unfall-)Geschehen nachvollziehbar)
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