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Empfehlung „Digitale Fotodokumentation im Rahmen der klinischen Erstversorgung“ (Ärzteblatt)

veröffentlichende Fachgesellschaft: 
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 28.09.2012
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.aerzteblatt.de/archiv/130982/Digitale-Fotodokumentation-im-Rahmen-der-klinischen-Erstversorgung

Grundsätzliches

  • fotografischen Dokumentation des Aufnahmebefundes durch die erstbehandelnden Ärzte noch vor der Behandlung kann eine entscheidende Bedeutung zukommen
  • Fotos von Verletzungen müssen für die forensische Verwertbarkeit Qualitätsstandards erfüllen
    • scharf, nicht verwackelt
    • Übersichts- und Detailaufnahmen
    • Detailaufnahmen mit Maßstab
    • senkrechte Aufnahmeposition
  • Bilddateien müssen unverändert im Original gespeichert werden, um eine forensische Verwertbarkeit zu ermöglichen
  • Anfertigen von Fotos bedarf der Einverständniserklärung des Patienten, jedoch ohne besondere Form
  • Verwendung eines Blitzes stellt einen guten Verwacklungsschutz dar

Indikation zur Fotodokumentation bei Gewalt durch fremde Hand

  • Anamnese
  • Verletzungsart wie Schuss, Stich/Schnitt, geformte stumpfe Gewalt (z.B.
    schuhsohlenförmiges Hämatom nach Tritten, doppelkonturierte Hämatome nach Stockschlägen)
  • Verletzungslokalisation (Folgen stumpfer Gewalt an Streckseiten der Gelenke oder unterhalb der Hutkrempenlinie am Kopf sprechen eher für Sturz, andere Lokalisationen eher für Fremdbeibringung)
  • Anzahl der Verletzungen (nicht durch einzeitiges (Unfall-)Geschehen nachvollziehbar)
Published inLeitlinien kompakt

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